Investitionsschub: 30% Abschreibung kommt – GWG-Grenze bleibt bei 800 Euro
22.11.2025 - 10:09:12Das Jahresendgeschäft 2025 steht unter klaren steuerlichen Vorzeichen: Nach den finalen Beratungen im Bundesrat Mitte November haben Unternehmen nun Planungssicherheit für ihre Investitionen. Die gute Nachricht: Die 30% degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter ist beschlossene Sache. Die Enttäuschung: Die GWG-Grenze verharrt bei 800 Euro.
Der “Investitionsbooster” der Bundesregierung zielt auf Liquiditätsentlastung in wirtschaftlich turbulenten Zeiten. Doch während Großinvestitionen massiv gefördert werden, bleibt der Bürokratieabbau für kleine Anschaffungen auf der Strecke. Was bedeutet das konkret für die Jahresendplanung?
Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung ist nun vollständig wirksam – und das Timing könnte kaum besser sein. Unternehmen können für bewegliche Anlagegüter eine degressive Abschreibung von bis zu 30% ansetzen, maximal das Dreifache der linearen Rate.
Die Regelung gilt für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) spricht von einem “massiven Liquidätshebel” für Investitionen im vierten Quartal.
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Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Dimension: Bei einer Maschine im Wert von 100.000 Euro mit zehnähriger Nutzungsdauer steigt die Abschreibung im ersten Jahr von 10.000 Euro (linear) auf 30.000 Euro (degressiv). Das schafft sofortige Steuererleichterung, wenn Unternehmen sie am dringendsten benötigen.
Die wichtigsten Eckpunkte der 30%-Regelung:
- Anwendungsbereich: Neue oder gebrauchte bewegliche Anlagegüter wie Maschinen, Fuhrpark, IT-Hardware
- Zeitfenster: Anschaffungen ab 1. Juli 2025
- Obergrenze: Maximal 30% jährlich, Wechsel zur linearen AfA möglich, sobald diese vorteilhafter wird
- Vollabschreibung: Das Wahlrecht zum Methodenwechsel garantiert die vollständige Abschreibung bis zum Ende der Nutzungsdauer
Verpasste Chance: GWG-Grenze verharrt bei 800 Euro
Während der Investitionsbooster Applaus erntet, sorgt das Steueränderungsgesetz 2025 für Ernüchterung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern. Trotz intensiver Lobbyarbeit und ursprünglicher Pläne bleibt die Sofortabschreibungsgrenze bei 800 Euro netto – eine Anpassung auf 1.000 Euro wurde nicht umgesetzt.
“Das ist eine verpasste Gelegenheit für Bürokratieabbau”, kritisiert Steuerexperte Dr. Ulf-Christian Dißars. “Die Inflation treibt die Preise für Standard-Büroausstattung wie Laptops oder Möbel nach oben. Die 800-Euro-Grenze zwingt immer mehr Gegenstände in komplexe Abschreibungspläne oder Sammelposten.”
Die aktuellen GWG-Regeln für Jahresende 2025:
- Bis 250 Euro: Sofortiger Betriebsausgabenabzug möglich
- 250,01 bis 800 Euro: Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung oder Sammelposten
- 800,01 bis 1.000 Euro: Aktivierungspflicht mit Abschreibung über Nutzungsdauer – außer bei Nutzung des Sammelpostens
- Sammelposten: Grenze bleibt bei 1.000 Euro, Abschreibung über fünf Jahre. Vorschläge zur Anhebung auf 5.000 Euro und Verkürzung auf drei Jahre wurden diskutiert, aber nicht beschlossen
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das: Der Verwaltungsaufwand für Alltagsanschaffungen bleibt hoch, während Großinvestitionen massiv bevorzugt werden.
Wohnungsbau: 5% degressive AfA läuft weiter
Der Immobiliensektor kann aufatmen: Die durch das Wachstumschancengesetz eingeführte 5% degressive Abschreibung für neue Wohngebäude bleibt ein zentraler Anreiz.
Die Regelung gilt für Wohnungsbauprojekte, bei denen der Baubeginn oder die Vertragsunterzeichnung zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 erfolgt. Im Gegensatz zur linearen 3%-Rate ermöglicht die degressive Variante deutlich höhere Anfangsabschreibungen – ein entscheidender Faktor für die Rendite in den kritischen ersten Projektjahren.
“Im aktuellen Hochzinsumfeld ist die 5% degressive AfA oft das Zünglein an der Waage, ob ein Neubauprojekt überhaupt realisiert wird”, konstatiert eine aktuelle Marktanalyse von Haufe.
Zwischen Konjunkturspritze und Bürokratiefalle
Das finalisierte Steuerpaket für Ende 2025 offenbart einen Balanceakt der Bundesregierung: aggressive Anreize für Kapitalinvestitionen treffen auf fiskalische Zurückhaltung bei breitenwirksamen Erleichterungen.
“Die Wiedereinführung der 30% degressiven AfA erinnert an Krisenpolitik aus der Pandemiezeit – ein Eingeständnis, dass die deutsche Industrie einen Kickstart benötigt. Doch die Belastung durch eingefrorene GWG-Grenzen trifft vor allem den Mittelstand hart.
“Die Botschaft aus Berlin ist eindeutig: Investiert groß, dann unterstützen wir euch”, kommentiert Finanzanalyst Thomas Meyer. “Aber bei alltäglichen Betriebsausgaben bleibt der bürokratische Aufwand unverändert hoch.”
Ausblick 2026: Was kommt als Nächstes?
Mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen und den anhaltenden Wirtschaftsdruck dürfte die GWG-Debatte 2026 wieder aufflammen. Die Frage ist nicht ob, sondern wann die Anpassung kommt.
Weitere Entwicklungen im Fokus:
- Digitale Abschreibung: Die Sonderregelung “einjährige Nutzungsdauer” für Computer-Hardware und Software bleibt bestehen – faktisch eine unbegrenzte Sofortabschreibung für qualifizierte IT-Assets, die GWG-Grenzen komplett umgeht
- E-Mobilität: Verbesserte Abschreibungsregeln für elektrische Geschäftsfahrzeuge werden als Schwerpunkt der nächsten Legislaturperiode erwartet. Der Investitionsbooster bietet bereits jetzt Vorzugsbedingungen für Flottenelektrifizierung
Handlungsempfehlung bis 31. Dezember: Unternehmen sollten alle geplanten Anschaffungen kritisch prüfen. Die maximale Ausnutzung der 30% degressiven AfA für bis Jahresende gelieferte Assets kann erhebliche Steuerersparnisse in der Veranlagung 2025 bringen. Wer jetzt klug plant, profitiert doppelt: von der Liquiditätsentlastung und vom steuerlichen Hebel.
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