Investitionsfreibetrag: Steuer-Turbo für Unternehmen zündet 2026
06.01.2026 - 00:51:12Ab sofort können österreichische Firmen doppelt so viel Steuern sparen. Der Investitionsfreibetrag wurde zum Jahreswechsel von 10 auf 20 Prozent angehoben. Für klimafreundliche Technologien gilt sogar ein Satz von 22 Prozent. Diese temporäre Steuererleichterung soll die zögerlichen Investitionen in der heimischen Wirtschaft ankurbeln.
Der Gesetzgeber reagiert mit der Verdoppelung des Freibetrags auf die anhaltende Investitionszurückhaltung. Die neuen Sätze gelten für alle Anschaffungen im abnutzbaren Anlagevermögen, die bis zum 31. Dezember 2026 getätigt werden. 2026 ist damit das einzige volle Jahr, in dem Unternehmen den vollen Förderrahmen ausschöpfen können.
Der erhöhte ökologische Investitionsfreibetrag (Öko-IFB) von 22 Prozent soll den grünen Umbau der Wirtschaft vorantreiben. Begünstigt sind Investitionen in:
* emissionsfreie Fahrzeuge und Ladestationen
* Anlagen für erneuerbare Energien wie Photovoltaik
* Wärmepumpen und Biomassekessel
Investitionen in fossile Energieträger sind explizit ausgeschlossen.
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So planen Unternehmen das Steuer-Jahr
Für Finanzverantwortliche ändert sich die Planung grundlegend. Der Förderdeckel bleibt bei einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr. Unternehmen können damit maximal 200.000 Euro (regulärer IFB) oder 220.000 Euro (Öko-IFB) zusätzlich als Betriebsausgabe geltend machen.
Der Freibetrag kommt zusätzlich zur regulären Abschreibung. Er senkt den zu versteuernden Gewinn und damit die Steuerlast direkt. Steuerexperten raten deshalb, geplante Investitionen für 2027 nach Möglichkeit in das Jahr 2026 vorzuziehen.
Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Maßnahme. Für einen Handwerksbetrieb oder Maschinenbauer kann der Hebel von 20 Prozent entscheidend sein. Großprojekte überschreiten dagegen oft die Fördergrenze.
Ein Impuls für die schwächelnde Konjunktur
Die Anhebung ist eine direkte Antwort auf die konjunkturelle Schwächephase in Europa. Im Vergleich zu Corona-Hilfen wie der Investitionsprämie setzt der IFB stärker auf das bestehende Steuersystem und weniger auf direkte Zuschüsse. Das reduziert den Bürokratieaufwand.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Unternehmen Gewinne erwirtschaften, gegen die der Freibetrag gerechnet werden kann. Die Wirtschaftskammer begrüßt den Schritt als “wichtig zur richtigen Zeit”. Steuerberater verzeichnen bereits einen erhöhten Beratungsbedarf.
Was kommt nach 2026? Ab dem 1. Januar 2027 fallen die Sätze voraussichtlich wieder auf das alte Niveau zurück. Ob es eine Verlängerung geben wird, ist politisch noch ungewiss. Für Unternehmen heißt das: Das Fenster für den steuerlichen Rückenwind ist bis Ende dieses Jahres geöffnet.
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