Investitionsbooster, Forschungszulage

Investitionsbooster und Forschungszulage: So profitieren Unternehmen 2026

23.01.2026 - 11:23:12

Das neue Investitionssofortprogramm der Bundesregierung bietet ab sofort eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent und erhöhte Forschungszulagen. Diese milliardenschweren Anreize sollen Modernisierung und Innovationen fördern.

Ab sofort können deutsche Firmen mit bis zu 30 Prozent degressiver AfA abschreiben und höhere Forschungsförderung beantragen. Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung ist mit dem Jahreswechsel voll wirksam – ein milliardenschwerer Anreiz für Modernisierung und Innovation.

Degressive AfA: Der Turbo für Investitionen

Das Herzstück des Programms ist die wiedereingeführte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Für Anlagen, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, gilt ein Höchstsatz von 30 Prozent pro Jahr. „Das bietet erhebliche Steuerersparnisse vornweg“, erklärt Breidenbach Wirtschaftsprüfung. Eine Maschine mit zehnjähriger Nutzungsdauer kann so im ersten Jahr zu 30 Prozent statt linear zu 10 Prozent abgeschrieben werden. Der Effekt: mehr Liquidität für weitere Investitionen.

Der „Investitionsbooster“ steht allen Unternehmen offen – vom Mittelständler bis zum Konzern. Für 2026 geplante Anschaffungen bringen den Steuervorteil sofort. Doch Vorsicht: Die degressive AfA nimmt in den Folgejahren ab. Steuerberater raten zur genauen Kalkulation. Ein Wechsel zur linearen Methode bleibt später möglich.

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Forschungsförderung: Mehr Geld, weniger Bürokratie

Parallel wurde die Forschungszulage zum 1. Januar ausgeweitet. Der maximale Förderbetrag für Personalkosten in Forschung und Entwicklung stieg von 10 auf 12 Millionen Euro jährlich. Das bedeutet bis zu 3 Millionen Euro steuerfreie Zuschüsse per Jahr – für KMU sogar noch mehr.

Ein weiterer Fortschritt: Der bürokratische Aufwand sinkt. Gemeinkosten können jetzt pauschal als Prozentsatz der Personalkosten angesetzt werden. „Diese Vereinfachung haben Verbände lange gefordert“, sagt ein Berater von Busuttil & Company. Gerade kleinere Innovatoren profitieren von der niedrigeren Hürde.

Extra-Bonus für E-Mobilität und Klimaschutz

Das Programm setzt gezielt Anreize für die ökologische Transformation. Für vollelektrische Nutzfahrzeuge gilt 2026 eine Sonderabschreibung von 75 Prozent im Anschaffungsjahr. Auch die Dienstwagenbesteuerung wird attraktiver: Die Preisgrenze für die begünstigte 0,25-Prozent-Regelung stieg von 70.000 auf 100.000 Euro. Damit kommen mehr Premium-E-Modelle für Firmenflotten in Frage.

Diese Maßnahmen sind Teil der größeren Wachstumsinitiative der Regierung. Das Ziel: Wirtschaftswachstum von CO₂-Emissionen entkoppeln und grüne Investitionen belohnen.

Wirtschaft reagiert positiv – mit Blick auf die Zukunft

Die vollständige Umsetzung kommt zur rechten Zeit. Die deutsche Wirtschaft kämpfte zuletzt mit Stagnation. Laut Unternehmeredition sehen Analysten in den Steuererleichterungen ein „starkes Signal“ für Planungssicherheit. Die Regierung teilt das Investitionsrisiko – ein Anreiz, auch bei unsicherer Konjunktur in Maschinen und Digitalisierung zu investieren.

Das Investitionssofortprogramm legt den Grundstein für weitere Entlastungen. Das Gesetz sieht eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 vor. Bis Anfang der 2030er Jahre soll die Steuerlast auf international wettbewerbsfähiges Niveau sinken.

Bis dahin konzentrieren sich Finanzchefs und Steuerberater auf die Chancen von 2026. Das Zeitfenster für den Investitionsbooster ist offen – die Modernisierungsoffensive kann beginnen.

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