Investitionsbooster und Aktivrente: Neue Rechte für Betriebsräte
31.12.2025 - 14:33:12Zwei Gesetzesreformen stärken ab Januar 2026 die Auskunftsrechte von Wirtschaftsausschüssen bei Steuervorteilen und Personalplanung erheblich.
Ab dem 1. Januar 2026 stehen Betriebsräte vor einer doppelten Herausforderung. Zwei große Gesetzesreformen verändern die wirtschaftlichen Grundlagen deutscher Unternehmen und erweitern die Informationsrechte der Arbeitnehmervertreter erheblich.
Rechtsexperten warnen: Das Zusammenspiel von „Investitionsbooster“ und „Aktivrente“ schafft neue Pflichten für Arbeitgeber. Wirtschaftsausschüsse müssen jetzt genau hinschauen, wie die Steueranreize umgesetzt werden – und welche Folgen das für die Belegschaft hat.
Der Investitionsbooster: Steuervorteile unter der Lupe
Seit Juli 2025 können Unternehmen von der degressiven Abschreibung profitieren. Für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrpark sind bis zu 30 Prozent Abschreibung möglich. Diese Sonderregelung läuft Ende 2027 aus.
Für Wirtschaftsausschüsse wird 2026 entscheidend. Es ist das erste volle Geschäftsjahr, in dem die Regelung voll durchschlägt. Nach § 106 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG haben sie das Recht, detaillierte Auskünfte zu fordern.
Passend zum Thema Wirtschaftsausschuss — Betriebsräte haben jetzt weitreichende Auskunftsrechte nach §106 BetrVG. Unser kostenloser Guide liefert 25 Kontrollfragen an die Geschäftsleitung, praktische Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie Investitionspläne, Liquiditätswirkungen und E‑Auto‑Strategien gezielt prüfen können. So erkennen Sie, ob Steuervorteile wirklich am Standort reinvestiert werden. Jetzt den kostenlosen Wirtschaftsausschuss-Guide herunterladen
Konkret sollten sie nachhaken:
* Geplante Investitionen: Welche Anschaffungen plant das Management noch vor 2028?
* Liquiditätswirkung: Wie verändern die Steuervorteile die Finanzplanung?
* E-Auto-Strategie: Die Sonderabschreibung von 75 Prozent für Elektrofahrzeuge betrifft auch Umweltbelange.
„Der Wirtschaftsausschuss muss prüfen, ob die Steuerersparnis am Standort reinvestiert wird“, mahnen Arbeitsrechtler. Hinter den Investitionen könnte sich auch eine strategische Neuausrichtung verbergen.
Die Aktivrente: Personalplanung im Wandel
Parallel zum Investitionsbooster tritt die „Aktivrente“ in Kraft. Sie erlaubt Rentnern, steuerfrei bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuzuverdienen. Das Ziel: erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb zu halten.
Diese Veränderung betrifft direkt die Personalplanung (§ 106 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG). Wirtschaftsausschüsse sollten daher klären:
* Demografie-Strategie: Wie will die Führung den Fachkräftemangel mit der Aktivrente bekämpfen?
* Kostenstruktur: Die steuerfreien Zuverdienste verändern die Personalkosten.
* Nachfolgeplanung: Bleibt der Nachwuchs auf der Strecke, wenn ältere Kollegen länger bleiben?
Experten sehen hier einen der größten shifts in der Rentenpolitik seit Jahrzehnten. Die ersten Auswirkungen werden sich bereits im ersten Quartal 2026 zeigen.
Doppelter Hebel für mehr Transparenz
Die Kombination beider Gesetze gibt den Arbeitnehmervertretern ein starkes Werkzeug in die Hand. Sie können nun die mittelfristige Unternehmensstrategie hinterfragen.
Nach § 106 Abs. 2 BetrVG muss der Arbeitgeber darlegen, wie sich finanzielle Daten auf die Personalplanung auswirken. Plant ein Betrieb etwa, mit dem Investitionsbooster automatisierte Anlagen anzuschaffen und gleichzeitig mit der Aktivrente erfahrene Mitarbeiter für die Wartung zu halten? Das wäre eine schlüssige Strategie – über die der Betriebsrat vorab informiert werden muss.
Fehlt dieser Zusammenhang, dürfen die Vertreter der Belegschaft nachhaken. Stehen die Steuervorteile im Widerspruch zur langfristigen Standortsicherung?
Ausblick: Ein entscheidendes Jahr beginnt
Die Weichen für 2026 sind gestellt. Im ersten Quartal werden die Wirtschaftsausschüsse die überarbeiteten Investitionspläne prüfen. Bis Mitte des Jahres zeigen erste Daten, wie gut die Aktivrente bei den Beschäftigten ankommt.
Wirtschaftsverbände loben die Planungssicherheit durch die Reformen. Gewerkschaften und Betriebsräte mahnen jedoch: Steuergeschenke müssen in Jobsicherheit münden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Belegschaften vom „Investitionsbooster“ wirklich profitieren.
PS: Betriebsräte, die den Wirtschaftsausschuss aktiv nutzen, stärken ihre Verhandlungsposition erheblich. Dieses Gratis‑E‑Book enthält Mustervorlagen, 25 erprobte Kontrollfragen und Checklisten nach §106 BetrVG — ideal, um Investitionsbooster und Aktivrente systematisch zu hinterfragen und Transparenz durchzusetzen. Kostenlosen Guide für Wirtschaftsausschüsse jetzt anfordern


