Investitionsbooster: So nutzen Unternehmen die 30% Solar-Sonderabschreibung
29.12.2025 - 04:01:13Die befristete Sonderabschreibung von 30% für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen verbessert die Liquidität. Bei der Kombination mit der degressiven AfA ist ein häufiger Rechenfehler zu vermeiden.
Deutsche Unternehmen sichern sich mit Solaranlagen noch schnell Steuervorteile für 2025. Der Grund ist der seit Juli geltende „Investitionsbooster“ mit einer 30% Sonderabschreibung für gewerbliche Photovoltaik. Die Frist für die steuerliche Geltendmachung in diesem Jahr endet am 31. Dezember. Doch wie funktioniert die Regelung genau, und welchen Fehler sollte man unbedingt vermeiden?
Das Herzstück: Die 30% Sonderabschreibung
Kern des Maßnahmenpakets ist die Sonderabschreibung. Sie erlaubt gewerblichen Betreibern, bis zu 30% der Investitionskosten für eine förderfähige PV-Anlage sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung abzuschreiben. Dieser direkte Abzug vom steuerpflichtigen Gewinn verbessert die Liquidität in der kapitalintensiven Aufbauphase erheblich.
Die Regelung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter – dazu zählen typischerweise gewerbliche Dachanlagen –, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft oder in Betrieb genommen werden. Ziel ist es, die Solarausbauziele der Bundesregierung zu beschleunigen, indem die Wirtschaftlichkeit auch bei schwankenden Zinsen gesichert wird.
Viele Unternehmer machen bei der Kombination von Sonderabschreibung und degressiver AfA formale Fehler und verschenken so bares Geld. Ein kostenloser, 19-seitiger Praxis-Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Sonderabschreibungen, die degressive AfA und §7g korrekt kombinieren, typische Rechenfehler vermeiden und Ihre Liquidität im ersten Jahr deutlich verbessern. Ideal für Geschäftsführer und Steuerverantwortliche, die 2025 investieren wollen. Jetzt kostenlosen Abschreibungs-Leitfaden herunterladen
Der kritische Punkt: Die Kombination mit der degressiven AfA
Ein häufiger Rechenfehler droht bei der Kombination mit der degressiven Abschreibung. Zwar liegt der allgemeine Höchstsatz hier bei 30%. Für Photovoltaikanlagen mit einer gesetzlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren gilt jedoch eine spezielle Begrenzung: Der degressive Satz darf nur das Dreifache des linearen Satzes betragen.
Da die lineare AfA bei 20 Jahren Nutzungsdauer 5% pro Jahr beträgt, liegt der maximale degressive Satz für PV-Anlagen bei 15% – und nicht bei 30%. Diese Unterscheidung ist für eine korrekte steuerliche Geltendmachung entscheidend.
So sieht die Rechnung in der Praxis aus:
Bei einer Investition von 100.000 Euro Ende 2025 kann ein Unternehmen steuerlich geltend machen:
1. 30% Sonderabschreibung: 30.000 Euro sofortiger Abzug.
2. 15% degressive AfA: Berechnet auf den Restbuchwert.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Gewinn unter 200.000 Euro können die Vorteile sogar noch größer ausfallen. Sie können unter Umständen eine Sonderabschreibung von bis zu 40% oder 50% nach § 7g EStG in Anspruch nehmen.
Strategische Vorteile für die Wirtschaft
Diese steuerlichen Hebel verändern die Wirtschaftlichkeitsrechnung für gewerbliche Solarprojekte grundlegend. Durch die Vorziehung der Steuervorteile finanzieren sich Teile der Anlage quasi von selbst.
Liquidität und Amortisation:
Ein kombinierter Abschreibungsanteil von bis zu 45% im ersten Jahr schafft einen erheblichen Liquiditätsvorteil. Die steuerliche „Rückzahlung“ mildert die Anfangsinvestition und verkürzt die Amortisationszeit spürbar.
Energieunabhängigkeit als Hedge:
Neben den Steuervorteilen bleibt das operative Argument stark. Bei weiterhin hohen Industriestrompreisen bietet die Eigenerzeugung eine Absicherung gegen künftige Preisschwankungen. Die Sonderabschreibung subventioniert diese Absicherung effektiv und senkt die Stromgestehungskosten deutlich unter das Netzstromniveau.
Ausblick: Das Zeitfenster bis Ende 2027 schließt sich
Der „Investitionsbooster“ ist eine befristete Maßnahme. Die aktuellen Regelungen laufen am 31. Dezember 2027 aus. Branchenverbände weisen darauf hin, dass gegen Ende dieser Frist Engpässe in der Lieferkette und bei Installateuren wieder zunehmen könnten.
Für das kommende Jahr 2026 bleibt die degressive Abschreibung ein zentrales Instrument der Unternehmensplanung. Unternehmen, die 2025 nicht mehr zum Zug kamen, sollten ihre Projekte in den nächsten beiden Jahren realisieren, um sich die 30% Sonderabschreibung zu sichern.
Die nächste Welle der gewerblichen Adoption wird voraussichtlich durch Batteriespeicher angetrieben, für die oft ähnlich vorteilhafte Abschreibungsregeln gelten. Der Gesetzgeber begünstigt zunehmend Anlagen, die nicht nur Strom erzeugen, sondern auch zur Netzsicherheit beitragen.
PS: Planen Sie noch 2025 eine gewerbliche PV‑Investition? Verpassen Sie nicht die Fristen und rechnen Sie korrekt: Unser Gratis-Report zeigt konkrete Beispiele zur 30% Sonderabschreibung, erläutert die richtige Anwendung der degressiven AfA und liefert Checklisten zur Liquiditätsplanung und Amortisation. Praxisnah und sofort einsetzbar für Ihre Investitionsentscheidung. Kostenlosen A‑Z Abschreibungs-Guide anfordern


