Investitionsabzugsbetrag, Letzte

Investitionsabzugsbetrag: Letzte Frist für 2022 droht mit Steuernachzahlungen

26.12.2025 - 13:22:12

Für den 2022 gebildeten Investitionsabzugsbetrag läuft die Frist am 31. Dezember 2025 ab. Unternehmen müssen bis dahin investieren, um teure Steuerrückforderungen und Zinsen zu vermeiden.

Nur noch fünf Tage Zeit: Tausende deutsche Unternehmen müssen bis Mittwoch investieren, sonst drohen Millionen an Steuernachzahlungen. Für den 2022 gebildeten Investitionsabzugsbetrag (IAB) läuft die gesetzliche Frist am 31. Dezember 2025 unwiderruflich ab.

Die harte Deadline: Keine Verlängerung für 2022

Anders als in den Pandemiejahren gibt es für den 2022er IAB keine Gnadenfrist. Die Regelung aus § 7g des Einkommensteuergesetzes gilt strikt: Innerhalb von drei Jahren muss die geplante Investition getätigt werden. „Für 2022 heißt das Ende 2025. Punkt“, erklärt Steuerexpertin Dr. Elena Weber. Entscheidend ist, dass das Wirtschaftsgut bis zum Jahreswechsel geliefert oder fertiggestellt ist. Eine bloße Bestellung reicht nicht aus.

Die Kosten des Zögerns: Steuern und Zinsen

Wird die Frist verpasst, folgt eine Kettenreaktion. Das Finanzamt berichtigt den Steuerbescheid für 2022 rückwirkend und streicht den Abzugsbetrag. Die Folge: höhere Steuernachzahlungen für das Jahr 2022.

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Hinzu kommen Nachzahlungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung. Der aktuelle Satz liegt bei 1,8 Prozent pro Jahr. Da die Zinsen für 2022 in der Regel ab dem 1. April 2024 laufen, summieren sich bei einer Rückforderung Anfang 2026 etwa 21 Monate Zinsen. Bei einem rückgängig gemachten IAB von 100.000 Euro – was je nach Steuersatz zu 30.000 bis 45.000 Euro Nachzahlung führt – können allein die Zinskosten über 1.500 Euro betragen. Ein teurer Fehler, der dem Unternehmen nichts einbringt.

Der „Investitions-Booster“: Warum sich ein Sprint lohnt

Für Unternehmen, die jetzt noch investieren, bietet die aktuelle Gesetzeslage jedoch einen ungewöhnlichen Vorteil. Durch das Wachstumschancengesetz und weitere Anpassungen ergibt sich für Investitionen bis Jahresende eine einmalige Steuerersparnis.

Wer noch qualifizierende Wirtschaftsgüter wie Maschinen, IT‑Hardware oder Elektrofahrzeuge anschafft, kann drei Abschreibungsinstrumente kombinieren:
1. Die Nutzung des IAB aus 2022 (bis zu 50 % der Anschaffungskosten).
2. Die erhöhte Sonderabschreibung von 40 % nach § 7g EStG.
3. Die degressive Abschreibung, die seit Mitte 2025 wieder für bewegliche Güter genutzt werden kann.

„Die steuerliche Wirkung für eine Investition im Dezember 2025 ist beispiellos“, sagt Finanzanalyst Thomas Müller. „Ein Unternehmen kann so fast den gesamten Kaufpreis im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen. Das ist ein massiver Liquiditätsschutz.“

Notfallplan für die letzte Woche

Die Zeit drängt. Steuerberater empfehlen Unternehmen mit offenem IAB von 2022 jetzt dringend:
* Lieferstatus prüfen: Sicherstellen, dass bestellte Ware noch physisch vor dem 1. Januar geliefert wird. Bei Verzögerungen kann eventuell der „Wirtschaftliche Eigentumsübergang“ vertraglich vor Jahresende fixiert werden.
* Plan-B-Assets prüfen: Der IAB ist nicht an eine bestimmte Anschaffung gebunden. Falls die geplante Maschine nicht lieferbar ist, können auch andere bewegliche Güter wie Büromöbel oder Dienstfahrzeuge angeschafft werden.
* Finanzierung klären: Die Zahlungsfähigkeit sollte sichergestellt sein, auch wenn der reine Zahlungszeitpunkt nicht entscheidend ist.

Ausblick: Lehren für die Zukunft

Ab 2026 bleiben die verbesserten Rahmenbedingungen des § 7g EStG mit höheren Grenzen und der dauerhaft erhöhten Sonderabschreibung ein zentrales Instrument für die Steuerplanung von KMU.

Der Countdown für den 2022er IAB ist jedoch eine klare Warnung: Steuervorteile sind mächtig, aber sie verlangen strikte Einhaltung von Fristen. Für Tausende Firmen entscheidet sich in diesen Tagen, ob die Steuerersparnis von 2022 eine kluge Strategie war – oder ein teurer Kredit beim Finanzamt.

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