Investitionsabzugsbetrag, Fristende

Investitionsabzugsbetrag: Fristende trifft deutsche Mittelständler

31.01.2026 - 01:44:12

Die Frist für Investitionsabzugsbeträge aus 2022 ist abgelaufen. Unternehmen ohne entsprechende Anschaffung müssen mit rückwirkenden Steuerkorrekturen und Nachzahlungszinsen rechnen.

Für viele deutsche KMU wird das neue Jahr mit einer unangenehmen Steuernachzahlung beginnen. Eine entscheidende Frist für steuerliche Rücklagen ist abgelaufen.

Die Frist für Investitionsabzugsbeträge aus 2022 endete am 31. Dezember 2025.

Unternehmen, die bis dahin keine entsprechende Anschaffung getätigt haben, müssen nun mit einer rückwirkenden Korrektur ihrer Steuerbescheide rechnen. Das Förderinstrument nach § 7g EStG sollte eigentlich die Liquidität stärken – jetzt droht das Gegenteil.

Was passiert bei einem Fristversäumnis?

Die Konsequenz ist eindeutig: Der gewährte Steuervorteil wird zurückgenommen. Das Finanzamt ändert den Steuerbescheid für 2022 und löst den gebildeten Investitionsabzbetrag gewinnerhöhend auf. Das führt zu einer Steuernachzahlung.

Anzeige

Viele Unternehmen stehen jetzt vor einer überraschenden Steuernachzahlung, weil der Investitionsabzugsbetrag nicht korrekt genutzt wurde. Unser kostenloser Sonder-Report erklärt verständlich, welche Fallstricke bei § 7g EStG häufig zu Rücknahmen führen, welche Investitionen zulässig sind und wie Sie Nachzahlungszinsen vermeiden können. Ideal für Geschäftsführer und Steuerverantwortliche, die schnell Klarheit brauchen. Download per E‑Mail, kostenlos. Jetzt IAB-Sonderreport herunterladen

Besonders ins Gewicht fallen können die Nachzahlungszinsen von 0,15 Prozent pro Monat (1,8 % p.a.). Über mehrere Jahre summiert sich das zu einer erheblichen Zusatzbelastung. Steuerexperten raten betroffenen Firmen, proaktiv das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen, um den Prozess zu beschleunigen.

Diese Investitionen waren möglich

Um die Frist zu wahren, musste in ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens investiert werden. Typische Beispiele sind Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung oder EDV-Anlagen. Nicht zulässig waren hingegen Immobilien oder immaterielle Güter wie Softwarelizenzen.

Eine zentrale Bedingung: Das angeschaffte Gut musste im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Bei Firmenwagen war dafür in der Regel ein lückenloses Fahrtenbuch nötig – die einfache 1-%-Regelung reichte nicht aus.

Ein Instrument mit Zukunft – bei richtiger Planung

Trotz des aktuellen Fristendes bleibt der Investitionsabzugsbetrag ein wichtiges Werkzeug für die Steuerplanung. Unternehmen können auch weiterhin in ihren laufenden Erklärungen Rücklagen für geplante Investitionen der nächsten drei Jahre bilden.

Das Wachstumschancengesetz hat zudem die Rahmenbedingungen verbessert: Die zusätzlich mögliche Sonderabschreibung für nach dem 31. Dezember 2023 angeschaffte Güter wurde von 20 auf 40 Prozent erhöht. Das ermöglicht eine schnellere Amortisation.

Die aktuelle Situation zeigt jedoch deutlich: Der Schlüssel zur Nutzung dieses Instruments liegt in einer sorgfältigen und frühzeitigen Investitionsplanung. Andernfalls schlägt die intendierte Förderung in ihr Gegenteil um und belastet die Unternehmenskasse.

Anzeige

PS: Planen Sie künftige Investitionen steueroptimal – vermeiden Sie teure Fehler bei Rücklagenbildung und Sonderabschreibungen. Der kostenlose Leitfaden zum Investitionsabzugsbetrag erklärt praxisnah, wie Sie IAB, Sonderabschreibung und die neue Regelung durch das Wachstumschancengesetz nutzen, um Liquidität zu schonen. Perfekt für Unternehmer, die ihre Steuerplanung zukunftssicher machen wollen. Kostenlosen Investitions‑Guide sichern

@ boerse-global.de