Investitionsabzugsbetrag, Letzte

Investitionsabzugsbetrag 2025: Letzte Chance für massive Steuerersparnis

25.11.2025 - 00:24:12

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht Unternehmen bis zu 50 Prozent Steuerersparnis bei geplanten Investitionen. Kombiniert mit der neuen Degressionsabschreibung entstehen erhebliche Liquiditätsvorteile bis Jahresende 2025.

Deutschlands Mittelstand steht vor einem steuerlichen Kraftakt. Die letzten Wochen des Geschäftsjahres 2025 entscheiden darüber, wer sich noch die größte staatliche Steuerhilfe sichern kann – oder sie verschenkt.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) entwickelt sich zum Spielveränderer für kleine und mittlere Unternehmen. Besonders brisant: Die Kombination mit der neuen 30-Prozent-Degressionsabschreibung aus dem „Wachstumsbooster-Gesetz” eröffnet Liquiditätsvorteile, wie es sie seit Jahren nicht gab. Doch der Teufel steckt im Detail – und die Zeit läuft.

50 Prozent Sofortabzug: So funktioniert der IAB

Was macht den Investitionsabzugsbetrag so wertvoll? Er erlaubt Unternehmen, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter bereits im laufenden Jahr vom Gewinn abzuziehen – obwohl die Investition erst in den nächsten drei Jahren erfolgt.

„Faktisch handelt es sich um einen zinslosen Kredit vom Finanzamt”, so die Analyse von Steuerexperten vom vergangenen Wochenende. Die Investition selbst muss zwischen 2026 und 2028 erfolgen, der Steuervorteil wirkt aber schon 2025.

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Viele Unternehmer unterschätzen, wie viel Liquidität der Investitionsabzugsbetrag (IAB) plus die neue 30‑Prozent‑Degressionsabschreibung freisetzen kann. Wer den Gewinn 2025 noch gezielt steuert, kann sich berechtigte Steuerersparnisse sichern — aber die Regeln (z. B. die 200.000‑Euro‑Grenze, Dreijahresfrist, E‑Rechnungspflicht) sind tückisch. Unser kompakter Sonder‑Report erklärt praxisnah die vier wichtigsten Fallstricke und welche Schritte bis zum 31. Dezember helfen. Plus: Eine konkrete Umsetzungs‑Checkliste für Steuerberatergespräche. Jetzt kostenlosen IAB‑Sonderreport herunterladen

Die entscheidende Hürde: Der Gewinn 2025 darf vor Abzug des IAB nicht über 200.000 Euro liegen. Diese Grenze gilt ausnahmslos – egal ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung.

Wachstumsbooster schafft Turbo-Effekt

Das am 26. Juni 2025 verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz verändert die Spielregeln fundamental. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden, gilt eine degressive Abschreibung von 30 Prozent.

In Kombination mit dem IAB entsteht eine vierstufige Steuer-Kaskade:

Stufe 1 (2025): IAB von 50 Prozent mindert sofort den steuerpflichtigen Gewinn.

Stufe 2 (2026): Bei Anschaffung wird der IAB hinzugerechnet, die Bemessungsgrundlage aber um denselben Betrag reduziert.

Stufe 3 (2026): Die Sonderabschreibung von 20 Prozent greift.

Stufe 4 (2026): Auf den Restbuchwert folgt die 30-Prozent-Degressionsabschreibung.

Das Ergebnis? Unternehmen können den Großteil eines Wirtschaftsguts bereits im ersten Nutzungsjahr abschreiben – nachdem sie bereits im Vorjahr einen Steuervorteil genossen haben.

Diese Wochen entscheiden über Zehntausende Euro

Was müssen Unternehmer jetzt konkret tun? Steuerberater drängen auf sofortige Gewinnprognosen. Liegt der Gewinn knapp über 200.000 Euro, können strategische Maßnahmen bis zum 31. Dezember den IAB noch retten:

Notwendige Betriebsausgaben vorziehen, Rechnungen für Januar-Lieferungen noch 2025 bezahlen (Zehn-Tage-Regel bis 10. Januar 2026 beachten), oder Versicherungsprämien und Mieten vorauszahlen.

Wichtig: Für den IAB reicht eine dokumentierte Investitionsabsicht. Kein Kaufvertrag, keine Anzahlung nötig. Allerdings muss die Investition innerhalb der Dreijahresfrist tatsächlich erfolgen – sonst droht nachträglich eine Steuererhöhung mit Zinsen.

Stolperfallen bei der Umsetzung

Die neue E-Rechnungspflicht, die seit dem 1. Januar 2025 für B2B-Geschäfte gilt, verkompliziert die Jahresendplanung zusätzlich. Nur bei korrekter elektronischer Rechnung ist der Vorsteuerabzug gesichert.

Besonders raffiniert: Der IAB kann genutzt werden, um teure Anschaffungen unter die 1.000-Euro-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter zu drücken. Durch den 50-Prozent-Abzug sinkt der Buchwert – und ermöglicht einen Sofortabzug im Anschaffungsjahr.

Jahressteuergesetz 2025 könnte noch Änderungen bringen

Während das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bereits gilt, beobachtet die Wirtschaft gespannt das Jahressteuergesetz 2025. Der im September vom Kabinett vorgelegte Entwurf wurde im Oktober im Bundestag debattiert.

Erwartet wird die finale Abstimmung vor der parlamentarischen Winterpause. Zwar betreffen die meisten Regelungen das Steuerjahr 2026 – doch eventuelle Rückwirkungsklauseln aus dem Finanzausschuss könnten noch Jahresendentscheidungen für 2025 beeinflussen.

Beratung vor Silvester dringend empfohlen

Der Investitionsabzugsbetrag ist weit mehr als eine einfache Abschreibung. Er ist ein strategisches Instrument für Liquiditätsmanagement – doch die Komplexität durch die neuen Wachstumsbooster-Regeln ist enorm gestiegen.

Wer jetzt die 50-Prozent-Chance nutzt und sich für die 30-Prozent-Degressionsabschreibung positioniert, kann seine Steuerlast massiv senken und Wachstum aus Steuerersparnissen finanzieren. Doch mit der strikten 200.000-Euro-Grenze und den verschachtelten Regelungen führt kein Weg an professioneller Beratung vorbei.

Die Uhr tickt – bis zum 31. Dezember.

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