Investitionsabzugsbeträge: Steuerfalle droht Tausenden Firmen
30.12.2025 - 23:44:12Für Tausende deutsche Mittelständler läuft heute die Frist ab, um Steuervorteile aus dem Jahr 2022 zu sichern. Wer bis Mitternacht nicht investiert, muss die bereits erhaltenen Steuererleichterungen mit Zinsen zurückzahlen. Die Corona-Ausnahmen gelten diesmal nicht.
Letzter Tag für Steuervorteile aus 2022
Die Uhr tickt: Bis zum 31. Dezember 2025 müssen Unternehmen ihre Investitionsabzugsbeträge (IAB) aus dem Steuerjahr 2022 durch tatsächliche Investitionen abgelöst haben. Das Finanzministerium gewährte für die Vorjahre pandemiebedingte Verlängerungen – doch für 2022 gilt die reguläre Dreijahresfrist ohne Gnade.
Der IAB ist ein wichtiges Liquiditätsinstrument. Firmen konnten 2022 bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten für eine spätere Anschaffung vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen. Die eigentliche Steuerlast wird so in die Zukunft verschoben. Doch dieser Vorteil ist an eine Bedingung geknüpft: Innerhalb von drei Jahren muss das geplante bewegliche Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt werden.
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„Viele Unternehmen sind in falscher Sicherheit gewiegt worden“, warnt ein Steuerexperte. „Die wiederholten Verlängerungen für 2020 und 2021 schufen den Eindruck, dass es immer einen Aufschub gibt. Für 2022 ist das nicht der Fall.“
Teure Folgen bei verpasster Deadline
Die Konsequenzen einer verpassten Frist sind finanziell schmerzhaft. Das Finanzamt wird den ursprünglichen Steuervorteil rückwirkend streichen. Der abgezogene Betrag wird dem zu versteuernden Gewinn von 2022 wieder hinzugerechnet.
Doch damit nicht genug. Auf die Nachzahlung fallen seit April 2024 Zinsen an – insgesamt fast 21 Monate. Der Zinssatz liegt zwar nur bei 0,15 Prozent pro Monat, bei größeren Beträgen summiert sich das dennoch. Für ein Unternehmen, das den maximalen Abzug in Anspruch nahm, kann die unerwartete Steuernachzahlung plus Zinsen im neuen Jahr zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen.
Besonders tückisch: Die Korrektur gilt rückwirkend für 2022. Das kann Nebenberechnungen wie die Gewerbesteuer oder Solvenzkennzahlen aus diesem Jahr beeinflussen.
Last-Minute-Tricks für den Notfall
Was können betroffene Firmen in den letzten Stunden noch tun? Steuerberater sehen drei mögliche Rettungsanker:
- Lieferung zählt: Entscheidend ist, dass das Wirtschaftsgut noch heute in das wirtschaftliche Eigentum des Unternehmens übergeht. Eine bloße Bestellung oder Rechnungsstellung reicht oft nicht aus. Bei Lieferproblemen des Herstellers kann jedoch die Übergabe des Risikos den Ausschlag geben.
- Flexible Anschaffung: Ein großer Vorteil des IAB ist seine Flexibilität. Falls die ursprünglich geplante Maschine nicht mehr beschafft werden kann, darf der Betrag auch für jede andere qualifizierende bewegliche Anlage verwendet werden, die in den Jahren 2023, 2024 oder 2025 angeschafft wurde und noch keinem IAB zugeordnet ist. Eine schnelle Prüfung der Anlagenbücher der letzten drei Jahre ist daher essenziell.
- Teilnutzung: Wird nur ein Teil des geplanten Betrags investiert, wird auch nur der entsprechende Teil des Steuervorteils rückgängig gemacht. Das mindert die Zinslast im Vergleich zu einem kompletten Scheitern.
Ausblick 2026: Neue Steuervorteile warten
Während eine Ära endet, beginnt bereits die nächste. Das Bundesfinanzministerium kündigte heute Steuererhöhungen zum 1. Januar 2026 an. Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro. Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro monatlich.
Für Unternehmen bleibt der IAB ein zentrales Förderinstrument. Firmen mit einem Gewinn bis 200.000 Euro im Jahr 2025 können neue Investitionsabzugsbeträge für geplante Anschaffungen in den Jahren 2026 bis 2028 bilden. Die Lehre aus der aktuellen Frist sollte dabei sein: Auf künftige Verlängerungen zu hoffen, ist ein riskantes Spiel.
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