Integrationsgesetz, Datenschutz-Regeln

Integrationsgesetz: Neue Datenschutz-Regeln für Österreichs Kursanbieter

03.01.2026 - 09:34:12

Die Novelle des Integrationsgesetzes definiert klare DSGVO-Rollen für Behörden und Bildungsträger und erhöht den Compliance-Druck durch verlängerte Kurse.

Ab 2026 gelten verschärfte Vorgaben für den Umgang mit sensiblen Teilnehmerdaten in Integrationskursen. Die jüngste Novelle des österreichischen Integrationsgesetzes bringt lang ersehnte Klarheit für Behörden und Bildungsträger – und stellt sie vor neue Compliance-Herausforderungen.

Rechtsicherheit für Datenverarbeiter geschaffen

Seit dieser Woche definiert das Gesetz präzise, wer in der Zusammenarbeit zwischen Innenministerium, Integrationsfonds (ÖIF) und externen Kursanbietern welche Datenschutzrolle einnimmt. Der Kern der Neuregelung: Das Bundesministerium für Inneres (BMI) wird für bestimmte Datenkategorien ausdrücklich als Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 der DSGVO eingestuft.

Diese gesetzliche Festlegung beseitigt eine jahrelange Grauzone. Wo das Ministerium nicht selbst Verantwortlicher ist, muss es nun strikt die Pflichten eines Auftragsverarbeiters erfüllen. Für Rechtsabteilungen bedeutet das eine Überprüfung aller Datenvereinbarungen in öffentlich-privaten Partnerschaften. Verträge und Haftungsklauseln müssen an die neue gesetzliche Definition angepasst werden.

Anzeige

Viele Behörden und Bildungsträger übersehen noch Lücken im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten – und riskieren damit Bußgelder oder Nachfragen bei Prüfungen. Ein praxisorientiertes Excel‑Template zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Felder nach Art. 30 DSGVO nötig sind, wie Sie Auftragsverarbeiter korrekt zuordnen und welche Nachweise Prüfer erwarten. Sparen Sie Zeit bei der Dokumentation und machen Sie Ihre Verzeichnisse prüfungsfest. Verarbeitungsverzeichnis-Excel jetzt herunterladen

Fünftägige Kurse erhöhen Datenaufkommen

Die datenschutzrechtlichen Klarstellungen sind eng mit der inhaltlichen Erweiterung der Integrationskurse verknüpft. Seit Jahresbeginn dauern die verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse für Schutzberechtigte fünf statt bisher drei Tage. Diese Ausweitung führt zu einem deutlich größeren Aufkommen sensibler Personendaten – von Anwesenheitslisten über Prüfungsergebnisse bis zum Stand der „Integrationserklärung“.

Das novellierte Gesetz schafft hierfür eine solide rechtliche Basis. Es regelt den Datenfluss zwischen den oft gemeinnützigen oder privaten Kursanbietern, dem koordinierenden ÖIF und den Bundesbehörden. Zertifizierte Anbieter sind nun ausdrücklich verpflichtet, personenbezogene Daten an den ÖIF zu übermitteln. Im Gegenzug verlangt das Gesetz von allen Beteiligten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten.

Compliance-Druck auf Bildungsträger steigt

Für die zahlreichen Bildungseinrichtungen in Österreich, die staatlich mandatierte Kurse anbieten, wirkt die Novelle wie ein Weckruf. Die explizite Erwähnung von DSGVO-Pflichten im Bundesgesetz erhöht das Risikobewusstsein für Datenschutzverstöße.

Rechtsexperten betonen, dass Institutionen ihre Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten aktualisieren müssen. Sie müssen die gesetzliche Grundlage für Datenübermittlungen an den ÖIF korrekt dokumentieren. Die Einstufung des BMI als Auftragsverarbeiter hat zudem praktische Folgen: Externe Anbieter müssen sich auf strengere Audits und schneller bearbeitete Betroffenenanfragen einstellen.

Zu den sofort umzusetzenden Anforderungen gehören:
* Vertragsprüfung: Alle Vereinbarungen mit dem ÖIF und Unterauftragsverarbeitern müssen die Neuregelungen abbilden.
* Datenminimierung: Es dürfen nur die für die Fünftage-Kurse notwendigen Daten erhoben werden.
* Sicherheitsmaßnahmen: Besonders sensible Daten von Asylsuchenden – einer schutzbedürftigen Gruppe – verlangen verstärkte IT-Sicherheit.

Digitalisierung der Integration als Ziel

Die Gesetzesänderung bereitet den Weg für eine weitergehende Digitalisierung des Integrationsprozesses. Durch die Standardisierung der Datenverarbeitungsrollen soll der elektronische Austausch von Informationen über die Erfüllung integrationsrechtlicher Pflichten reibungsloser funktionieren.

Branchenbeobachter erwarten, dass diese legislative Präzision als Blaupause für andere öffentliche Auftragsvergaben in Österreich dienen könnte. Während der ÖIF seine Services von der Kursbuchung bis zur Zertifikatsausstellung digitalisiert, wird die klare Abgrenzung der DSGVO-Rollen entscheidend sein. Sie soll Verwaltungsengpässe verhindern und die Rechte der Betroffenen wahren.

Die Umsetzung dieser Datenschutzstandards wird in den kommenden Monaten genau beobachtet werden – besonders, wenn die hohe Teilnehmerzahl in den neuen Fünftage-Kursen die Meldesysteme belastet. Für Compliance-Verantwortliche im Bildungs- und Sozialsektor steht indes fest: Ihre internen Prozesse müssen nun der neuen gesetzlichen Realität von 2026 entsprechen.

Anzeige

PS: Sie wollen die Neuregelungen praktisch umsetzen? Das fertige Verzeichnis‑Paket enthält neben der Excel‑Vorlage auch eine Checkliste für Auftragsverarbeiter, Formulierungstipps für Verträge und Praxishinweise, wie Sie Audits bestehen. Ideal für Rechtsabteilungen und Compliance-Verantwortliche, die ihre Dokumentation schnell und rechtsicher anpassen wollen. Verzeichnis und Anleitung sofort downloaden

@ boerse-global.de