Insolvenzgutachten zur Gröner Group GmbH nachweislich falsch / Grönerfordert Insolvenzverwalter Dr.
25.07.2025 - 08:03:08Irle Moser Rechtsanwälte / Insolvenzgutachten zur Gröner Group GmbH ...
Philipp Hackländer, White & Case LLP,zur Korrektur aufBerlin / Leipzig (ots) - Die Gröner Group GmbH hat den Verfasser des vomAmtsgericht Leipzig beauftragten Insolvenzgutachtens, Dr. Philipp Hackländer,White & Case LLP, nachdrücklich aufgefordert, mehrere eindeutig unzutreffendeDarstellungen und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen in seinem Gutachtenvom 19. Mai 2025 unverzüglich zu korrigieren.
Das Gutachten, das offenbar auch Grundlage der jüngsten Berichterstattung indiversen Medien war, enthält nach eingehender Prüfung durch eine von der GrönerGroup beauftragte Rechtsanwaltskanzlei schwerwiegende sachliche und rechtlicheFehler, die geeignet sind, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu gefährden, wieauch das Ansehen des Unternehmens, ihrer Organmitglieder sowie desUnternehmensgründers und Geschäftsführers Christoph Gröner erheblich zubeschädigen.
Im Einzelnen beanstandet die Gröner Group GmbH insbesondere:
- Fehlende Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungsstruktur:Das Gutachten suggeriert eine pflichtwidrige Vergabe unbesicherter Darleheninnerhalb der Unternehmensgruppe. Tatsächlich entsprach die Weiterreichung vonFremdkapital an Projektgesellschaften einer branchenüblichen und wirtschaftlichabgesicherten Finanzierungsstruktur, bei der regelmäßig dingliche Sicherheitenund Rückflussmechanismen über Zwischenholdings bestanden.
- Unzutreffende Annahmen zu angeblich "verschwundenen" Forderungen in Höhe von643 Millionen Euro:Der Vorwurf, ein dreistelliger Millionenbetrag sei "verschwunden", entbehrtjeder Grundlage. Vielmehr wurden im Rahmen einer bilanziellen Klarstellungbestehende Forderungen korrekt den wirtschaftlich zuständigen Zwischenholdingszugeordnet. Forderungsverzichte haben nachweislich nicht stattgefunden.
- Falsche Darstellung von Zahlungen an die Gröner Family Office GmbH:Die Behauptung, die Gröner Family Office GmbH habe sich zum Nachteil der GrönerGroup GmbH bereichert, ist irreführend. Denn die Family Office GmbH hat selbstZahlungen in Höhe von rund 29,3 Millionen Euro an die Gröner Group geleistetund zusätzlich Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens 22,7 Millionen Euroübernommen - was eine erhebliche Gegenleistung darstellt, die im Gutachtenunberücksichtigt blieb.
- Unbegründete Vermutung einer Insolvenzverschleppung:Die im Gutachten angedeutete Annahme, die Gröner Group GmbH sei bereits Anfang2024 zahlungsunfähig gewesen, wird durch die zitierten Indizien nicht belegt.Insbesondere ist es unzulässig, aus Zahlungsrückständen andererKonzernunternehmen auf die Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft zuschließen. Zudem wurden Zahlungsaufforderungen, die nach Angaben im Gutachtenam 25. Juni 2024 an die Gröner Group gerichtet wurden, nicht ordnungsgemäßzugestellt. Laut den einschlägigen Kreditverträgen war eine Zustellungpostalisch oder per Fax erforderlich. Tatsächlich erfolgte diese während einerurlaubsbedingten Abwesenheit des Geschäftsführers ausschließlich per E-Mail -und blieb daher zunächst unbeachtet. Ferner fanden bis zum 23. Oktober 2024aktive Verhandlungen mit dem Finanzierungspartner Emerald statt - also bis zumTag der Insolvenzantragstellung.
- Fehlinterpretation der Umstrukturierung im Juni 2024:Entgegen den Ausführungen im Gutachten hat die Gröner Group GmbH durch dieUmstrukturierung weder Beteiligungen noch werthaltige Forderungen verloren.Vielmehr bestehen diese weiterhin. Die CG Group GmbH hat im Rahmen derTransaktionen erhebliche Gegenleistungen übernommen, darunterFreistellungsverpflichtungen in Höhe von circa 87,3 Millionen Euro. Darüberhinaus wurden bei Übernahme der Beteiligungen sämtliche Projektgesellschaftenmit den zum Stichtag 31. Dezember 2023 gutachterlich festgestelltenVerbindlichkeiten übernommen - was wirtschaftlich einem vollständigen Übergangder Projektverantwortung einschließlich der bestehenden Belastungen entspricht.Die Gesamtverpflichtungen summieren sich auf rund 90 Millionen Euro.
Die Gröner Group GmbH sieht sich gezwungen, auf die schwerwiegenden Fehler desInsolvenzgutachtens öffentlich hinzuweisen, da diese nicht nur das laufendeInsolvenzverfahren gefährden, sondern auch die Reputation des Unternehmens undseines Gründers Christoph Gröner nachhaltig rechtswidrig schädigen.
Dr. Philipp Hackländer wurde mit Schreiben vom 24. Juli 2025 aufgefordert, dieunzutreffenden Darstellungen in seinem Gutachten im Bericht zurGläubigerversammlung zu korrigieren und etwaige diesbezügliche Informationen anMedien, die über sein Gutachten berichtet haben, richtigzustellen, um weiterenwirtschaftlichen Schaden und persönliche Rufschädigungen zu vermeiden.
Pressekontakt:
IRLE MOSER Rechtsanwälte PartGDr. Ben M. Irle LL.M.Unter den Linden 32-3410117 Berlinmailto:irle@irlemoser.com+49-(0)30-21021960
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/130482/6083820OTS: Irle Moser Rechtsanwälte