Inklusionsvereinbarungen, Standards

Inklusionsvereinbarungen brauchen jetzt digitale Standards

10.01.2026 - 10:02:12

Verschärfte Gesetze verpflichten Unternehmen, ihre Inklusionsvereinbarungen um digitale Zugänglichkeit zu erweitern. Bei Verstößen drohen ab März 2026 deutlich erhöhte Strafzahlungen.

Deutsche Unternehmen müssen ihre Inklusionsvereinbarungen sofort um digitale Barrierefreiheit erweitern. Das fordern Experten nach dem Inkrafttreten verschärfter Gesetze. Sonst drohen ab März hohe Strafzahlungen.

Vom Papier zur digitalen Praxis

Die Spielregeln für Inklusion am Arbeitsplatz haben sich mit dem Jahreswechsel grundlegend geändert. Seit Januar 2026 wird erstmals konkret geprüft, ob die verpflichtenden Inklusionsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten auch digitale Hürden abbauen. Bisher konzentrierten sich diese Verträge oft auf physische Zugänglichkeit.

Der Bundesverband der Integrationsämter (BIH) stellte diese Woche klar: Der digitale Arbeitsplatz steht jetzt im Fokus. Interne Software, Intranet-Portale und digitale Personalwerkzeuge müssen für alle Mitarbeiter nutzbar sein – vergleichbar mit öffentlichen Webseiten. Betriebsräte nutzen diese Vorgaben bereits, um verbindliche Zeitpläne für barrierefreie IT-Updates durchzusetzen.

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„Eine Vereinbarung, die nicht auf die WCAG 2.1-Richtlinien oder die BITV 2.0 verweist, ist juristisch angreifbar“, erklärt eine Arbeitsrechtsexpertin. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Sozialgesetzbuch IX schaffen hier einen neuen, harten Rahmen.

März-Frist setzt Finanzielle Hebel in Bewegung

Die größte Dringlichkeit kommt aus der Finanzabteilung. Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die die 5-Prozent-Quote schwerbehinderter Mitarbeiter nicht erfüllen, ist gestaffelt deutlich erhöht worden. Die ersten Zahlungen zu den neuen Sätzen für das Jahr 2025 sind bis zum 31. März 2026 fällig.

Für Betriebe ohne schwerbehinderte Beschäftigte haben sich die Strafbeträge in manchen Bereichen praktisch verdoppelt. Diese Deadline treibt Personalabteilungen aktuell um. Sie wollen die Abgabe mindern, indem sie in den Inklusionsvereinbarungen gezielt die Einstellung digitaler Fachkräfte mit Behinderung festschreiben – samt der nötigen Hilfsmittel wie Screenreader.

Betriebsräte nutzen die März-Frist geschickt als Druckmittel. Sie verweigern ihre Zustimmung zu neuen IT-Verträgen, wenn die Softwareanbieter keine Barrierefreiheits-Garantien geben. Das blockiert die Einführung nicht zugänglicher Systeme und zwingt Anbieter zu schnellen Nachbesserungen.

Neue Hürde: Der digitale Pauschbetrag

Eine weitere administrative Herausforderung kam zum 1. Januar 2026 hinzu: Der Behinderten-Pauschbetrag muss fast vollständig digital beantragt und nachgewiesen werden.

Diese Umstellung verlagert zusätzliche Arbeit auf die Arbeitgeber. Moderne Inklusionsvereinbarungen enthalten deshalb zunehmend Klauseln, die „digitale Assistenz“ für diese Behördengänge vorschreiben. Das Ziel ist klar: Mitarbeiter mit Behinderung sollen nicht durch die Digitalisierung benachteiligt werden, die eigentlich Bürokratie abbauen soll.

Aktuelle Debatten, wie etwa über Exklusion im Frankfurter Bildungswesen, befeuern die Diskussion. Gewerkschaften warnen vor einem digitalen „Zweiklassensystem“ im Job, bei dem Mitarbeiter mit Behinderung auf analoge Tätigkeiten abgedrängt werden, nur weil die Standard-Software sie ausschließt.

Software-Branche reagiert, Betriebsräte gewinnen an Einfluss

Der Markt reagiert bereits auf die verschärften Vorgaben. Große deutsche Anbieter von Unternehmenssoftware haben still und leise „Accessibility 2026“-Updates ausgespielt, um ihre Kunden compliant zu halten.

Arbeitsrechtler prognostizieren für das erste Quartal 2026 eine Rekordzahl neu verhandelter Inklusionsvereinbarungen. Der Trend geht weg von unverbindlichen Absichtserklärungen hin zu harten KPIs: konkrete Prozentsätze für barrierefreie Arbeitsplätze, verpflichtende Schulungen für IT-Mitarbeiter und feste Budgets für Hilfstechnologien.

Die Inklusionsvereinbarung wird damit vom Pflichtdokument zum strategischen Werkzeug der Digitalisierung. Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit nicht in ihre Kernvereinbarungen integrieren, riskieren nicht nur Strafen. Sie laufen auch Gefahr, dass ihre gesamten Digitalisierungsprojekte am Veto des Betriebsrats scheitern.

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