Indien schafft Tabak-Steuer ab und führt 40 Prozent Mehrwertsteuer ein
03.01.2026 - 18:02:12Indiens Tabaksteuern werden ab Februar 2026 grundlegend reformiert. Das Finanzministerium schafft die bisherige Ausgleichsabgabe ab und führt stattdessen einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 40 Prozent ein. Gleichzeitig werden neue Verbrauchsteuern erhoben.
Die am Silvesterabend veröffentlichten Verordnungen markieren das Ende der GST Compensation Cess, die seit 2017 bestand. Ab dem 1. Februar 2026 gelten neue Regeln für Zigaretten, Zigarren und andere Tabakerzeugnisse. Die Reform soll Steuerausfälle verhindern und den Konsum gesundheitsschädlicher Produkte weiter eindämmen.
Neue Steuerstruktur: 40 Prozent GST statt Ausgleichsabgabe
Der größte Wandel betrifft die Mehrwertsteuer. Bisher unterlagen Tabakprodukte einem Satz von 28 Prozent zuzüglich der Ausgleichsabgabe. Künftig gilt für die meisten Erzeugnisse ein einheitlicher GST-Satz von 40 Prozent. Dieser setzt sich aus je 20 Prozent Bundes- und Landessteuer zusammen.
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Eine Ausnahme gibt es für Bidis, die vor allem in ländlichen Regionen konsumiert werden. Diese werden nur mit 18 Prozent besteuert. Die Differenzierung spiegelt wider, dass die Regierung öffentliche Gesundheitsziele mit sozialen Realitäten in Einklang bringen muss. Die Bidi-Herstellung beschäftigt Hunderttausende in informellen Betrieben.
Doppelbelastung durch neue Verbrauchsteuern
Doch mit der Abschaffung der Ausgleichsabgabe ist es nicht getan. Parallel führt die Regierung neue Verbrauchsteuern ein. Das im Dezember beschlossene Central Excise (Amendment) Act, 2025 tritt ebenfalls am 1. Februar in Kraft.
Zigaretten werden damit zusätzlich zur Mehrwertsteuer mit spezifischen Sätzen pro tausend Stück belastet. Die Höhe richtet sich nach Länge und Filtertyp. Für Pan Masala (Kautabak) kommt eine völlig neue Abgabe hinzu: die „Health Security and National Security Cess“.
Diese berechnet sich nicht mehr nach dem Wert, sondern nach der Maschinenkapazität der Hersteller. Ziel ist es, Steuerhinterziehung im schwer kontrollierbaren informellen Sektor einzudämmen. Experten sehen darin einen geschickten Schachzug: Die Zentralregierung kann Verbrauchsteuern eigenständig anpassen, ohne den GST-Rat einbeziehen zu müssen.
Strengere Regeln gegen Steuerumgehung
Die Reform geht weit über reine Steuersätze hinaus. Sie verschärft auch die Klassifizierung und Bewertung von Tabakprodukten erheblich.
Neue Zolltarifnummern sollen Schlupflöcher schließen. Besonders betroffen sind E-Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte. Diese erhalten jetzt explizite Codes unter der Position 2404 und fallen klar unter den 40-Prozent-Satz. Bisher konnten sie teilweise unter niedriger besteuerten Kategorien deklariert werden.
Noch bedeutsamer ist eine neue Bewertungsregel. Künftig gilt für viele Tabakerzeugnisse nicht mehr der Fabrikpreis als Steuerbasis, sondern der auf der Packung angegebene Verkaufspreis (RSP). Diese Maßnahme soll langjährige Praktiken unterbinden, bei denen Hersteller künstlich niedrige Abgabepreise ansetzten, um die Steuerlast zu drücken.
Herausforderung für die Industrie
Für die Tabakbranche bedeutet die Reform eine enorme logistische und administrative Herausforderung. Unternehmen haben weniger als einen Monat Zeit, um:
* Ihre ERP-Systeme anzupassen
* Lagerbestände mit neuen Preisen zu kennzeichnen
* Die geänderten Zollcodes zu übernehmen
Die Börse reagierte verhalten auf die Nachrichten. Aktien großer Tabakkonzerne zeigten volatile Kurse. Analysten gehen davon aus, dass die Nettosteuerbelastung für Premiumprodukte trotz des hohen GST-Satzes in etwa gleich bleiben könnte. Die wegfallende Ausgleichsabgabe war teilweise extrem hoch.
Doch die wieder eingeführte Verbrauchsteuer bedeutet mehr Bürokratie. Die „Dual-Control“-Struktur aus GST und Excise erhöht den Compliance-Aufwand spürbar. Besonders die kapazitätsbasierte Abgabe für Pan Masala trifft kleinere Hersteller hart und könnte Marktanteile verschieben.
Was kommt als nächstes?
Der 1. Februar 2026 ist eine harte Deadline. Importeure müssen bei der Zollabfertigung die neuen Tarifnummern verwenden, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Einführung der zweckgebundenen „Health Security“-Abgabe könnte zudem ein neuer Trend sein: Indien testet, wie sich spezifische Staatsziele durch indirekte Steuern finanzieren lassen.
Rechtsexperten erwarten im Januar eine Flut von Klarstellungserlassen der Steuerbehörden. Offene Fragen gibt es vor allem zu Übergangsbeständen und der genauen Berechnung der kapazitätsbasierten Abgabe. Die Branche sollte die Veröffentlichungen im Amtsblatt genau verfolgen.
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