Im Streit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen DE0007664039-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht dem Unternehmen eine Beweispflicht verordnet.
20.03.2025 - 15:57:51Urteil: VW muss Kürzungen für Betriebsräte erklären
Korrigiere der Arbeitgeber eine vorgenommene Anhebung der Betriebsratsvergütungen, habe er "darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung fehlerhaft war", sagte die Vorsitzende Richterin Kristina Schmidt in der Urteilsverkündung in Erfurt (7 AZR 46/24).
Der Präzedenzfall, bei dem ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Rücknahme einer vorgenommenen Kürzung verlangte, wurde vom Bundesarbeitsgericht nicht entschieden. Wegen Rechtsfehlern ging er an das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen zurück. Es hatte beim Kläger die Beweislast dafür gesehen, warum ihm eine bestimmte Entgeltstufe zusteht.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2023, nach der sich Unternehmensvorstände des Untreueverdachts aussetzen, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren, wurden insgesamt vier VW DE0007664039-Fälle vom Bundesarbeitsgericht verhandelt. Dem Kläger, der den Präzedenzfall lieferte, hatte der Autobauer nach einer Überprüfung infolge der BGH-Entscheidung die Vergütung laut Anwalt von knapp 7.093 Euro auf 6.454 Euro brutto monatlich verringert.
Die Höhe der VW-Zahlungen an Betriebsräte sorgte bundesweit für Diskussionen, für einige Dutzend Arbeitsgerichtsklagen sowie für Strafverfahren.