Wettbewerb, Deutschland

Im Streit über die Weitergabe von Google US02079K1079-Interna durch das Bundeskartellamt an Konkurrenten des Technologieriesen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde des Konzerns weitgehend zurückgewiesen.

21.02.2024 - 13:05:14

Google scheitert am BGH weitgehend im Streit über Betriebsgeheimnisse

Nur ein einzelnes wörtliches Zitat aus internen Unterlagen Googles sei davon ausgenommen, teilte der BGH am Mittwoch mit. Bei den anderen strittigen Textpassagen habe es sich entweder anders als von Google beschrieben nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gehandelt, oder das Sachaufklärungsinteresse des Kartellamts habe das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens überwogen.

Deutschlands oberste Wettbewerbshüter wollen dem Konzern verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen. Es geht um ein Produktbündel aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant, das das Unternehmen Fahrzeugherstellern grundsätzlich nur zusammen anbietet.

Im Kartellverfahren wollte das Amt Teile der Ermittlungsergebnisse gegenüber zwei Google-Konkurrenten - darunter der Karten-Spezialist TomTom NL0000387058 - offenlegen, damit diese zu den wettbewerblichen Bedenken Stellung nehmen können. Google beanstandete dies.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

BGH macht Weg frei Im Streit um eine strengere Wettbewerbsaufsicht von Apple US0378331005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bundeskartellamt den Rücken gestärkt. (Boerse, 18.03.2025 - 13:34) weiterlesen...

BGH ermöglicht strengere Wettbewerbsaufsicht über Apple Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass das US-Technologieunternehmen Apple US0378331005 eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. (Boerse, 18.03.2025 - 11:33) weiterlesen...

Wieder mehr Wohnungen genehmigt - doch die Bauzinsen steigen Lichtblick für den kriselnden Wohnungsbau in Deutschland: Die Zahl der Baugenehmigungen steigt nach langem Rückgang wieder. (Wirtschaft, 18.03.2025 - 10:48) weiterlesen...

BGH entscheidet über strengere Wettbewerbsaufsicht für Apple Hat der iPhone-Hersteller Apple US0378331005 eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb? Dazu will am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Entscheidung fällen. (Boerse, 18.03.2025 - 06:35) weiterlesen...

Bundesgerichtshof entscheidet zu Apples Bedeutung für den Wettbewerb Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Dienstag (10.30 Uhr) klären, ob das US-Technologieunternehmen Apple US0378331005 eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. (Boerse, 18.03.2025 - 05:49) weiterlesen...

Klimaklage gegen RWE - Experten halten Flutwelle für unwahrscheinlich Im Zivilprozess eines Peruaners gegen den Energiekonzern RWE DE0007037129 wegen konkreter Auswirkungen der Erderwärmung halten Gutachter eine von einem Gletschersee ausgehende Flutwelle für unwahrscheinlich. (Boerse, 17.03.2025 - 17:27) weiterlesen...