Ergebnisse, Produktion/Absatz

Im juristischen Streit um Negativzinsen auf Bankguthaben hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für mehr Klarheit gesorgt.

04.02.2025 - 16:49:08

BGH: Negativzinsen auf Einlagen teils unzulässig

Nach einem Urteil des Gerichts dürfen Banken und Sparkassen die sogenannten Verwahrentgelte nicht für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben. Bei Girokonten sind die Strafzinsen hingegen grundsätzlich zulässig - aber nur, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher transparent sind.

Konkret entschied das höchste deutsche Zivilgericht über vier Klagen von Verbraucherzentralen gegen Banken und eine Sparkasse, die zeitweise von ihren Kunden Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben hatten. Die Verbraucherschützer hielten das für unzulässig und klagten auf Unterlassung sowie teils auf Rückzahlung der erhobenen Entgelte. (Az. XI ZR 61/23 u.a.)

EZB schaffte Negativzinsen wieder ab

Von Juni 2014 an mussten Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB parkten. Etliche Geldhäuser gaben die Kosten dafür an ihre Kundschaft weiter und verlangten - meist erst ab einem bestimmten Freibetrag - Verwahrentgelte. Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen ab, in der Folge lockerten auch Banken und Sparkassen die Gebührenschraube.

Obwohl die Verwahrung von Einlagen eine sogenannte Hauptleistung aus dem Girovertrag darstellt und die entsprechenden Klauseln damit keiner inhaltlichen Kontrolle unterliegen, müssen sie sich laut Senat an das Transparenzgebot halten. Die beklagten Verwahrentgeltklauseln waren dem BGH zufolge aber intransparent und daher unwirksam. Sie informierten Kunden demnach nicht ausreichend darüber, auf welches Guthaben sich das Verwahrentgelt bezieht.

Einlagen auf Tagesgeld- und Sparkonten dienten hingegen nicht nur der sicheren Verwahrung von Geldern, sondern darüber hinaus auch Anlage- und Sparzwecken. Der Charakter dieser Verträge werde durch die Erhebung von Verwahrentgelten verändert, so der Karlsruher Senat. Die Negativzinsen hielten hier einer Inhaltskontrolle nicht stand, weil sie Verbraucher unangemessen benachteiligten.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

US-Einzelhändler Walmart hebt nach Umsatzplus Prognose an Der US-Einzelhändler Walmart US9311421039 ist in seinem zweiten Geschäftsquartal unerwartet stark gewachsen. (Boerse, 21.08.2025 - 14:47) weiterlesen...

Zurückhaltung der Kunden: Home Depot wächst nur schwach Der weltgrößten Baumarktkette Home Depot US4370761029 macht weiterhin die geringe Kauffreude ihrer Kunden für größere Projekte zu schaffen. (Boerse, 19.08.2025 - 13:02) weiterlesen...

DocMorris steigert Umsatz im ersten Halbjahr - Aktie gibt nach Die Versandapotheke DocMorris CH0042615283 hat im ersten Halbjahr 2025 zwar mehr Umsatz erzielt, aber weiterhin rote Zahlen geschrieben. (Boerse, 19.08.2025 - 12:25) weiterlesen...

Stratec sieht sich trotz mauer Profitabilität auf Kurs - Aktie legt zu Der Diagnostikkonzern Stratec DE000STRA555 sieht sich trotz eines Umsatz- und Ergebnisrückgangs im zweiten Quartal auf dem Weg zu seinen Jahreszielen. (Boerse, 19.08.2025 - 09:57) weiterlesen...

DocMorris steigert Umsatz im ersten Halbjahr - Verlust bleibt hoch Die Versandapotheke DocMorris CH0042615283 hat im ersten Halbjahr 2025 zwar mehr Umsatz erzielt, aber weiterhin rote Zahlen geschrieben. (Boerse, 19.08.2025 - 07:50) weiterlesen...

TAG Immobilien kauft in Polen zu und erhöht Ausschüttungsquote (Kursentwicklung aktualisiert)HAMBURG - TAG Immobilien DE0008303504 will nach einem Zukauf in Polen künftig einen größeren Teil des operativen Gewinns als Dividende an seine Aktionäre weitergeben. (Boerse, 18.08.2025 - 16:37) weiterlesen...