IHK stellt Ursprungszeugnisse jetzt nur noch digital aus
05.01.2026 - 13:01:12Deutsche Exporteure arbeiten ab sofort ausschließlich mit digitalen Ursprungsnachweisen – das papiergebundene Zeitalter ist beendet. Mit dem Start ins Geschäftsjahr 2026 vollzieht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den ausschließlichen Wechsel zum digitalen Ursprungszeugnis (dUZ). Die IHK-Servicezentren, darunter das große Hub in Berlin, stellen die kritischen Exportdokumente nun priorisiert im vollständig digitalen Workflow aus. Das beschleunigt die Prozesse für tausende Unternehmen.
Abschied von Stempel und Tinte
Der Übergang zum Digitalen Ursprungszeugnis markiert eine der bedeutendsten Verwaltungsmodernisierungen in der deutschen Handelsgeschichte. Jahrzehntelang waren die Unterschrift mit „nasser Tinte“ und der physische IHK-Stempel Pflicht für Ursprungszeugnisse. Diese Dokumente beweisen die Herkunft von Waren für Zoll- und Zolltarifzwecke.
Die Grundlage für den exklusiven Wechsel wurde am 15. September 2025 gelegt, als der DIHK den bundesweiten „Realbetrieb“ des dUZ-Systems startete. Im letzten Quartal 2025 wurden Unternehmen zur Umstellung aufgefordert. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2026 ist der digitale First-Ansatz nun Standard.
Branchenanalysten sehen den Vorteil im Wegfall von Kurierfahrten und physischer Post, die den Exportprozess früher um Tage verlängerten. Im neuen dUZ-Regime läuft der gesamte Antrags-, Prüf- und Ausstellungsprozess online. Das fertige Dokument ist eine kryptografisch gesicherte PDF-Datei, die sofort an globale Handelspartner und Zollbehörden übermittelt werden kann.
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Mehr Sicherheit durch digitale Technik
Ein Hauptgrund für die vollständige Digitalisierung ist die erhöhte Sicherheit der dUZ-Infrastruktur. Im Gegensatz zu Papierdokumenten, die anfällig für Fälschungen sind, nutzt das digitale Zertifikat fortschrittliche kryptografische Maßnahmen.
Technischen Spezifikationen der IHK-Dienstleister zufolge enthält jedes dUZ:
* Eine eindeutige Seriennummer zur sofortigen Indizierung.
* Eine digitale Signatur, die die Identität der ausstellenden Kammer bestätigt.
* Einen QR-Code und einen Verifizierungslink, mit denen ausländische Zollbeamte die Echtheit des Dokuments sofort gegen die zentrale IHK-Datenbank prüfen können.
Diese Verifizierungsmöglichkeit behebt einen langjährigen Engpass im internationalen Handel: die Verzögerung, die entsteht, wenn Zollbeamte die Gültigkeit physischer Stempel anzweifeln. Mit dem dUZ ist die Prüfung sofort und rund um die Uhr möglich. Das verringert das Risiko, dass Waren aufgrund von Dokumentenstreitigkeiten an Grenzen festgehalten werden.
Weitere Handelsvorschriften im neuen Jahr
Die Umstellung auf rein digitale Zertifikate ist Teil eines umfassenderen Pakets an Handelsvorschriften, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Exporteure müssen sich im neuen Jahr auch mit anderen regulatorischen Anpassungen auseinandersetzen:
- Transitmeldung für Österreich: Seit dem 1. Januar gilt eine neue elektronische Vorabanmeldepflicht für Waren, die durch Österreich transitieren. Unternehmen müssen Daten nun über die „Smart Border Austria“-Anwendung melden, bevor ihr Transport das österreichische Zollamt erreicht.
- CBAM-Registrierung: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist in eine neue Phase eingetreten. Für Unternehmen, die bestimmte Waren wie Stahl, Aluminium oder Zement importieren, ist nun ein formaler Status als „zugelassener CBAM-Erklärender“ Voraussetzung für die Einfuhr, wenn bestimmte Mengenschwellen überschritten werden.
- Lieferkettentransparenz: Neue regulatorische Anforderungen zu entwaldungsfreien Lieferketten begannen Anfang 2026 ebenfalls mit ihrer gestaffelten Umsetzung und fügen eine weitere digitale Compliance-Ebene hinzu.
Handelsexperten betonen, dass das dUZ der Dreh- und Angelpunkt dieses modernen Ökosystems ist. Durch die Digitalisierung des Ursprungszeugnisses können Unternehmen diese Daten leichter in ihre umfassenderen elektronischen Zollanmeldungen und Supply-Chain-Tracking-Systeme integrieren – etwa in SAP-basierte Lösungen von Anbietern wie Mercoline.
Der nächste Schritt: Elektronische Carnets
Die Digitalisierung der deutschen Handelsdokumentation endet nicht beim Ursprungszeugnis. Das IHK-Netzwerk hat bereits das nächste große Ziel angekündigt.
Laut Mitteilungen der IHK Regensburg und anderer regionaler Kammern ist die elektronische ATA-Carnet (eCarnet) für einen breiteren EU-Rollout vorgesehen. Bis April 2026 sollen alle Zollstellen der Europäischen Union in der Lage sein, eCarnets zu bearbeiten. Das würde die Papierlast für die vorübergehende Ausfuhr von Berufsausrüstung und Messegütern weiter reduzieren.
Der Fokus liegt derzeit auf der erfolgreichen Einführung des ausschließlichen dUZ-Workflows. Da die IHK-Ämter in der gesamten Bundesrepublik – von München bis Hamburg – nun voll für das Jahr 2026 operativ sind, wird Exporteuren geraten, ihre internen Systeme auf Vollkompatibilität mit der digitalen Ausstellungsplattform zu überprüfen. So vermeiden sie Störungen in ihren globalen Logistikketten. Die „papierlose Abfertigung“ ist für die exportgetriebene deutsche Wirtschaft keine Zukunftsvision mehr, sondern gelebte Realität.
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