IHK, Online-Sprints

IHK startet Online-Sprints für Hinweisgeberschutz

05.01.2026 - 23:21:12

Ab heute unterstützen die Industrie- und Handelskammern Unternehmen bei der Umsetzung des Whistleblower-Schutzes. Mit digitalen Kompaktschulungen reagieren sie auf hohe Bußgelder und praktische Hürden bei Meldestellen.

Die am 5. Januar 2026 gestartete Online-Sprint-Serie der IHK-Akademien Berlin, Schwaben und München zielt auf einen konkreten Bedarf: Praktische Schulungen für Meldestellenbeauftragte in mittelständischen Unternehmen. Das Format umfasst drei 60-minütige Module, die komplett digital stattfinden und so minimale Betriebsunterbrechungen verursachen.

Im ersten Modul stehen rechtliche Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Fokus. Modul zwei integriert das Meldesystem in die allgemeine Compliance-Strategie. Das dritte Modul schließlich behandelt die praktische Bearbeitung von Hinweisen – vom Eingang bis zum Abschluss der internen Untersuchung. Besonders für KMU ohne eigene Rechtsabteilung ist dieses kompakte Format attraktiv.

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Die Lücke zwischen Theorie und Praxis schließen

Obwohl das Gesetz seit Juli 2023 gilt und seit Dezember 2023 auch Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern betrifft, hapert es oft an der Umsetzung. Die IHK-Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, in dem Aufsichtsbehörden von einer anfänglichen Schonfrist zu strengerer Durchsetzung übergehen.

Die finanziellen Risiken sind beträchtlich: Bis zu 20.000 Euro Bußgeld drohen Unternehmen ohne funktionierende Meldestelle. Behindern sie Meldungen oder nehmen Whistleblower Repressalien, können sogar 50.000 Euro fällig werden. Die Schulungen betonen, dass reine Technik – also bloße Softwarelösungen – nicht ausreicht. Entscheidend ist der menschliche Faktor: die korrekte Bewertung eingehender Meldungen und die Kommunikation mit Hinweisgebern innerhalb der gesetzlichen Fristen von sieben Tagen für die Bestätigung und drei Monaten für die Rückmeldung.

Technische und personelle Herausforderungen

Ein Schwerpunkt liegt auf den technischen Anforderungen an Meldekanäle. Das Gesetz verlangt, dass Hinweise mündlich oder schriftlich eingereicht werden können – bei strikter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität. Doch wie stellt man in kleineren Firmen sicher, dass die Meldestelle von unparteiischen Personen besetzt wird? Oft tragen hier Einzelpersonen mehrere Hüte, was Interessenkonflikte schafft.

Die Schulungen zeigen Lösungswege auf: Wo interne Unabhängigkeit nicht gewährleistet werden kann, können externe Ombudspersonen oder Rechtsanwälte die Meldestelle bilden. Zentral ist auch die Unterscheidung zwischen berechtigten Whistleblower-Meldungen und allgemeinen Beschwerden am Arbeitsplatz. Die Beauftragten lernen, Informationen zu filtern, die sich auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen EU-Recht beziehen.

Frühwarnsystem für Unternehmen

Fachleute betonen, dass ein gut funktionierendes Meldesystem als Frühwarnsystem für das Management dient. Wer Risiken wie Betrug, Korruption oder Sicherheitsverstöße früh intern erkennt, kann Probleme lösen, bevor sie zu öffentlichen Skandalen oder behördlichen Ermittlungen eskalieren.

Die proaktive Haltung der IHK spiegelt einen Trend zur „Operationalisierung von Compliance“ wider – weg von der reinen Einrichtung hin zum nachhaltigen Management regulatorischer Pflichten. Die Nachfrage nach solchen Schulungen dürfte 2026 hoch bleiben, zumal Personalwechsel auftreten und neue rechtliche Nuancen durch Gerichtsurteile zum HinSchG entstehen.

Die IHK plant bereits spezialisierte Module, die möglicherweise die Schnittstelle zwischen Whistleblowing und dem Lieferkettengesetz behandeln. Unternehmen finden Anmeldungen und Termine auf den Websites ihrer lokalen IHK-Akademien – die ersten Kurse starten bereits diese Woche.

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