ICS2, EU-Zollreform

ICS2: EU-Zollreform stellt Logistikbranche vor letzte Hürde

15.01.2026 - 06:32:12

Ab dem 3. Februar 2026 ist die finale Stufe der EU-Zollreform ICS2 für den Straßen- und Schienenverkehr verbindlich. Unternehmen müssen Sicherheitsdaten vorab melden, unterstützt durch ein neues ATLAS-Merkblatt.

Die finale Stufe der EU-Zollreform Import Control System 2 (ICS2) tritt in Kraft. Für den Straßen- und Schienenverkehr wird die Frist am 3. Februar 2026 bindend. Unternehmen müssen dann detaillierte Sicherheitsdaten vor der Einreise melden. Parallel hat der deutsche Zoll das aktualisierte ATLAS-Merkblatt 2026 veröffentlicht, um Firmen bei der Umstellung zu unterstützen.

Letzte Frist für Straße und Schiene steht fest

Ab dem 3. Februar 2026 ist Schluss mit Aufschub. An diesem Tag wird die dritte und letzte Ausbaustufe von ICS2 für den Straßen- und Schienengüterverkehr verbindlich. Die EU-Kommission hatte diese Deadline bereits vom ursprünglichen Termin im September 2025 verschoben, um der Wirtschaft mehr Vorbereitungszeit zu geben.

Das System verlangt von Transporteuren und Logistikern eine Vorabmeldung (Entry Summary Declaration, ENS). Diese muss präzise Daten wie den sechsstelligen HS-Warencode und die EORI-Nummer des Empfängers enthalten. Die Meldung muss erfolgen, bevor die Ware die EU-Außengrenze erreicht – auch bei Transitverkehren aus Ländern wie der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich. Bei Fehlern oder Versäumnissen drohen erhebliche Verzögerungen, Zurückweisungen der Sendung oder Geldstrafen.

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Neuer Leitfaden: ATLAS-Merkblatt 2026 gibt Richtung vor

Als Wegweiser durch den regulatorischen Dschungel dient das kürzlich veröffentlichte „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026“. Das Dokument ist für deutsche Unternehmen bindend und erklärt die korrekten Verfahren für elektronische Zollanmeldungen über das nationale ATLAS-System.

Die aktuelle Fassung bringt wichtige Neuerungen. Laut Mitteilungen der Industrie- und Handelskammern wurden die Formalitäten im Transitverfahren vollständig überarbeitet. Zudem gibt es Klarstellungen zu spezifischen Datenpflichten, etwa zur genauen Definition des Empfängers in Ausfuhrerklärungen – ein entscheidender Punkt für konzerninterne Lieferungen. Die Veröffentlichung unterstreicht die Bemühungen der Behörden, die Branche auf die Umstellung vorzubereiten.

Doppelte Herausforderung: Technik und Datenqualität

Für die Unternehmen bedeutet die Umstellung eine doppelte Hürde: Sie müssen sich sowohl an das EU-weite ICS2 als auch an das nationale ATLAS-System anpassen. Während ICS2 die Sicherheitsvoranmeldung (ENS) abwickelt, bearbeitet ATLAS die anschließende, detaillierte Zollanmeldung für Import, Transit oder Lagerung.

In den verbleibenden Wochen bis zur Frist geht es nun um die finale Validierung. Firmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme oder die ihrer Dienstleister die erforderlichen Daten fehlerfrei und rechtzeitig an ICS2 übermitteln können. Kritisch ist die korrekte Verknüpfung der ENS-Nummer aus ICS2 mit der späteren ATLAS-Anmeldung. Da die Risikoprüfung nun vor der Ankunft erfolgt, ist Datenqualität entscheidend; Fehler werden früher erkannt und können den Grenzübertritt blockieren.

Hintergrund: Mehr Sicherheit für den EU-Binnenmarkt

ICS2 ist ein Kernstück der EU-Strategie, den Zoll zu modernisieren und den Binnenmarkt sicherer zu machen. Durch die frühere Erfassung umfassender Daten in der Lieferkette können die Behörden illegale Geschäfte und Sicherheitsbedrohungen gezielter identifizieren, ohne den reibungslosen Warenverkehr einzuschränken.

Die Einführung stellt eine der größten Zollreformen seit Jahrzehnten dar. Die bereits erfolgten Verschiebungen der Fristen zeigen, welch erheblichen Aufwand die Anpassung von IT-Systemen und Geschäftsprozessen für die Branche bedeutet. Der Investitions- und Schulungsbedarf war immens.

Ausblick: Vom Umsetzen zum Dauerbetrieb

Nach dem 3. Februar 2026 beginnt der Vollzug. Unternehmen müssen dann mit aktiven Kontrollen durch die Zollbehörden auf Basis der ICS2-Daten rechnen. Der Fokus verschiebt sich von der Implementierung zur kontinuierlichen operativen Einhaltung der Vorschriften. Dazu gehört ein wachsames Monitoring von Fehlermeldungen des Systems und klare Prozesse für schnelle Nachbesserungen.

Langfristig plant die EU, „Multiple Filing“ für alle Transportarten einzuführen. Verschiedene Parteien in der Lieferkette könnten dann Teildatensätze für eine Sendung einreichen. Das verspricht mehr Flexibilität, erfordert aber auch eine noch engere Abstimmung zwischen den Partnern. Jetzt steht jedoch die unmittelbare Deadline im Mittelpunkt – der letzte Schritt in eine neue Ära des EU-Zolls.

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