Hotellerie startet mit neuer Pauschale ins Steuerjahr 2026
31.12.2025 - 17:43:12Die Rückkehr zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen beendet die alte 20-Prozent-Regel. Hotels müssen ihre Buchungssysteme umstellen und Rechnungen über den Jahreswechsel teilen.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Hotels ihre Rechnungsstellung für Geschäftsreisende umstellen. Die bisherige 20-Prozent-Pauschale für „Business Packages“ ist Geschichte. Grund ist die dauerhafte Wiedereinführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für Speisen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Vereinfachungsregelung mit einer Weisung Ende letzter Woche gestrichen. Da der Steuersatz für die Frühstückskomponente in den Pauschalangeboten wieder auf 7 Prozent sinkt, entfällt die rechnerische Grundlage für die alte Pauschale. Die Branche muss ihre Buchungssysteme sofort anpassen.
Steuersenkung als Auslöser
Der Abschied von der 20-Prozent-Regel ist eine direkte Folge des Steueränderungsgesetzes 2025. Der Bundesrat billigte Mitte Dezember die dauerhafte Rückkehr zum ermäßigten Satz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Damit endet eine Übergangsphase der Jahre 2024 und 2025, in der für Speisen der volle Satz von 19 Prozent galt.
Ab Neujahr unterliegen alle in Hotels servierten Speisen – also auch das Frühstück im Business-Package – wieder 7 Prozent. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Diese Entkopplung zerstört die Basis der alten Pauschale. Sie war eine geduldete Vereinfachung, als das Frühstück noch mit 19 Prozent besteuert wurde. Jetzt würde sie zur Überbesteuerung der Gäste führen.
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Neue Rechengröße: Die 15-Prozent-Regel
An die Stelle der alten tritt eine bekannte Größe: die „15-Prozent-Regel“. Sie war bereits während der Corona-Steuererleichterungen im Einsatz. Laut BMF-Schreiben vom 22. Dezember dürfen Hotels für ein kombiniertes „Business Package“ nun 15 Prozent des Gesamtpreises den regelbesteuerten Leistungen (Getränke, WLAN, Parken) zuordnen. Diese 15 Prozent werden mit 19 Prozent versteuert.
Die verbleibenden 85 Prozent des Paketpreises – für Übernachtung und Frühstück – unterliegen dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Steuerexperten warnen vor Fehlern in den Systemen. Wird versehentlich die alte 20-Prozent-Pauschale angewendet, wird zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen. Das könnte spätere Betriebsprüfungen verkomplizieren.
Silvester als buchhalterische Herausforderung
Die Umstellung stellt Hotelbuchhaltungen pünktlich zur Sylvesternacht vor praktische Probleme. Die Steuerschuld entsteht, wenn die Leistung erbracht wird. Für Gäste, die über den Jahreswechsel bleiben, muss die Rechnung daher geteilt werden:
- Leistungen bis zum 31. Dezember 2025 fallen unter die alten Regeln (19 % für Speisen, 20 %-Pauschale).
- Leistungen ab dem 1. Januar 2026 unterliegen den neuen Regeln (7 % für Speisen, 15 %-Pauschale).
Moderne Property-Management-Systeme (PMS) sollten Updates für diesen automatischen Wechsel erhalten haben. Kleinere Betriebe mit manueller Buchführung oder alter Software könnten jedoch in den ersten Tagen des neuen Jahres unter erheblichem Verwaltungsaufwand leiden. Der DEHOGA rät seinen Mitgliedern, die ersten Rechnungen 2026 stichprobenartig manuell zu prüfen.
Branche begrüßt Planungssicherheit
Die Rückkehr zum ermäßigten Satz wird in der Gastronomie überwiegend positiv aufgenommen. Sie gibt der von Inflation gezeichneten Branche Planungssicherheit. Kritik gibt es jedoch am Timing der Umsetzung. Die späte Bekanntgabe der Details durch das Finanzministerium kurz vor den Feiertagen sorgte für einen „Compliance-Stress“.
Marktbeobachter betonen, dass das Geschäftsreise-Paket als Modell weiterhin attraktiv bleibt. Die Senkung der Pauschale auf 15 Prozent macht die Pauschalangebote sogar minimal preisstabiler, da ein kleinerer Teil dem hohen Steuersatz unterliegt.
Experten warnen jedoch vor der „Getränke-Falle“. Da alkoholische und nicht-alkoholische Getränke strikt bei 19 Prozent bleiben, ist die 15-Prozent-Pauschale eine Schätzung. Hotels, die in ihren Paketen hochwertige Getränke inkludieren – etwa Sektfrühstücke –, könnten mit der Pauschale ihre tatsächliche Steuerschuld unterschätzen. In einer Betriebsprüfung könnte die Pauschale dann als „offensichtlich unangemessen“ verworfen werden.
Für die Hotellerie beginnt 2026 mit einer steuerlichen Entlastung, die jedoch hohe Sorgfalt bei der Umsetzung verlangt. Die Ära der 20-Prozent-Pauschale ist beendet.
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