Homeoffice-Regel, Grenzpendler

Homeoffice-Regel: Grenzpendler zu Niederlanden profitieren

16.01.2026 - 16:01:12

Deutschland und die Niederlande vereinbaren eine neue steuerliche Regelung für Grenzpendler, die bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr ohne steuerliche Nachteile erlaubt und Planungssicherheit schafft.

Seit Jahresbeginn dürfen Grenzpendler zwischen Deutschland und den Niederlanden bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause arbeiten, ohne steuerliche Nachteile. Die neue Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen beendet eine lange Phase der Unsicherheit und bürokratischen Hürden.

34 Tage Homeoffice ohne steuerliche Folgen

Bisher konnte jeder Tag im Homeoffice im Wohnsitzland dazu führen, dass das Einkommen anteilig in beiden Staaten versteuert werden musste. Das bedeutete erheblichen Verwaltungsaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die nun geltende 34-Tage-Regel schafft hier klare Verhältnisse und mehr Planungssicherheit.

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Die Vereinbarung ist das Ergebnis langjähriger Verhandlungen, um die Steuerabkommen an die moderne Arbeitswelt anzupassen. Sie macht temporäre Lösungen aus der Corona-Pandemie dauerhaft und folgt einem Modell, das Deutschland bereits seit 2024 mit Luxemburg praktiziert.

Ein europäischer Flickenteppich an Regelungen

Während sich bei der Besteuerung oft tagebasierte Modelle wie die 34-Tage-Regel durchsetzen, gilt für die Sozialversicherung seit Juli 2023 eine andere Logik. Ein multilaterales Abkommen erlaubt es Grenzpendlern in vielen europäischen Ländern, bis zu 49,9 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu verbringen, ohne den Sozialversicherungsträger zu wechseln.

Die steuerliche Behandlung muss jedoch weiterhin jedes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einzeln regeln – und die Ansätze könnten unterschiedlicher nicht sein:

  • Österreich: Seit 2024 zählt nicht mehr das tägliche Pendeln, sondern ob Job und Wohnsitz in einer 30-Kilometer-Grenzzone liegen. Innerhalb dieser Zone ist Homeoffice unbegrenzt möglich.
  • Schweiz: Homeoffice-Tage werden nicht mehr auf die kritische 60-Tage-Grenze angerechnet, bei deren Überschreitung der Grenzgängerstatus verloren geht.
  • Frankreich: Hier führt Homeoffice oft noch zu einer Aufteilung der Steuerlast zwischen beiden Ländern.

Ein Schritt in die richtige Richtung – aber nicht das Ende

Wirtschaftsverbände begrüßen die neuen Regelungen als wichtigen Fortschritt für den europäischen Arbeitsmarkt. Sie erkennen an, dass flexible Arbeitsmodelle gekommen sind, um zu bleiben.

Doch ist die 34-Tage-Regel wirklich ausreichend? Für Pendler, die regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche von zu Hause arbeiten möchten, könnte die Grenze schnell erreicht sein. Deutsche und niederländische Stellen haben bereits signalisiert, weitergehende Lösungen anzustreben.

Die klare Trennung zwischen Sozialversicherungs- und Steuerrecht bleibt eine Herausforderung. Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber müssen jeden Einzelfall genau prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Der Weg zu einer wirklich harmonisierten und einfachen Regelung in Europa ist noch lang.

@ boerse-global.de