Homeoffice-Pauschale, Finanzämter

Homeoffice-Pauschale: Finanzämter verschärfen Prüfung ab 2026

03.01.2026 - 15:00:22

Die Finanzämter verlangen für die Homeoffice-Pauschale ab 2026 strikte Tagesnachweise. Gleichzeitig erhöht die neue Pendlerpauschale von 38 Cent den Anreiz für Bürotage.

Die Steuererklärung für 2025 wird zur Bewährungsprobe: Während die Pendlerpauschale steigt, fordern Finanzämter bei der Homeoffice-Pauschale nun strikte Nachweise für jeden Tag. Die Kulanzphase ist vorbei.

Berlin – Für Millionen Steuerzahler beginnt das neue Jahr mit einer doppelten Herausforderung. Sie müssen nicht nur die Steuererklärung für 2025 vorbereiten, sondern sich auch auf verschärfte Regeln einstellen, die seit dem 1. Januar 2026 gelten. Die beliebte Homeoffice-Pauschale bleibt zwar bei 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr. Doch Steuerexperten warnen: Die Tage der automatischen Anerkennung sind gezählt. Die Finanzverwaltung stellt vom pandemiebedingten Kulanzkurs auf strenge Prüfung um – besonders beim zentralen Überwiegenskriterium. Parallel verändert die kräftige Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer die steuerliche Kalkulation für Pendler grundlegend.

Dokumentation wird entscheidend: Das Ende der Kulanzphase

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Homeoffice-Pauschale haben sich nicht geändert. Was sich 2026 jedoch fundamental wandelt, ist die Vollzugspraxis der Finanzämter. In der Pandemie und der unmittelbaren Folgezeit akzeptierten die Behörden Pauschalangaben oft mit minimalen Belegen. Diese Schonfrist ist laut Branchenbeobachtern für die 2025er Erklärungen, die 2026 eingereicht werden, beendet.

Der Fokus der Prüfer liegt jetzt scharf auf dem Überwiegenskriterium. Die täglichen 6 Euro sind nur anrechenbar, wenn der Steuerzahler an diesem Tag mehr als 50 Prozent seiner Berufstätigkeit von zu Hause aus erledigt hat. Für Hybridarbeiter bedeutet das eine deutlich höhere Nachweispflicht in der Praxis. Ein einfacher Eigenbeleg mit Datumsliste reicht bei Nachfragen oft nicht mehr aus.

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Steuerberater raten Arbeitnehmern deshalb dringend, sich proaktiv eine Arbeitgeberbescheinigung zu sichern. Diese sollte nicht nur die Erlaubnis zum Homeoffice bestätigen, sondern explizit die tatsächlichen Tage auflisten, an denen remote gearbeitet wurde. Ohne diese externe Bestätigung ist das Risiko gestiegen, dass der Pauschbetrag bei einer Betriebsprüfung gestrichen wird.

Pendlerpauschale steigt: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Die wichtigste gesetzliche Neuerung zu Jahresbeginn ist die Anhebung der Entfernungspauschale. Das Bundesfinanzministerium hat die Änderung Ende Dezember bestätigt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer – und das ab dem ersten Kilometer.

Bisher war der Satz gestaffelt: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent für jeden weiteren. Diese im Steueränderungsgesetz 2025 verankerte Vereinfachung und Erhöhung verbessert die Absetzbarkeit besonders für Pendler mit kurzen und mittleren Strecken spürbar.

Diese Erhöhung beeinflusst die Homeoffice-Rechnung direkt. Grundsätzlich kann pro Tag nur entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Mit dem neuen Einheitssatz von 38 Cent hat sich der Break-even-Point verschoben. Für viele Arbeitnehmer, die nah am Arbeitsplatz wohnen, kann die Fahrt ins Büro jetzt steuerlich vorteilhafter sein als ein Homeoffice-Tag – sofern die Wahlmöglichkeit besteht. Diese wirtschaftliche Verschiebung dürfte die Arbeitsmuster im Laufe des Jahres 2026 beeinflussen.

Die „Mittelpunkt“-Falle: Arbeitszimmer vs. Tagespauschale

Verwirrung herrscht nach wie vor über den Unterschied zwischen der täglichen Pauschale und dem voll absetzbaren häuslichen Arbeitszimmer. Für die Jahre 2025 und 2026 bleibt die strikte Trennung bestehen:

  1. Tagespauschale (max. 1.260 €): Sie steht jedem offen, der von einem beliebigen Platz in der Wohnung arbeitet – vorausgesetzt, das Überwiegenskriterium ist für den konkreten Tag erfüllt.
  2. Jahrespauschale (1.260 €) oder tatsächliche Kosten: Diese Option gibt es nur, wenn der Raum der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist.

Die verschärfte Nachweispflicht spielt hier eine besondere Rolle. Finanzämter lehnen den „Mittelpunkt“-Status zunehmend ab, wenn Arbeitnehmer überhaupt einen festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vor Ort haben. Sie verweisen sie dann auf die Tagespauschale. Damit rückt die penible Dokumentation für diese Pauschale – die genaue Erfassung von Beginn und Ende der Heimarbeit, um die 50-Prozent-Schwelle zu belegen – zur wichtigsten Verteidigungsmaßnahme für Steuerzahler auf.

Marktreaktion und Ausblick

Die verschärfte Prüfpraxis spiegelt einen breiteren Trend in der deutschen Steuerverwaltung wider: mehr Digitalisierung und Plausibilitätskontrollen. Nachdem das Jahressteuergesetz die Homeoffice-Regeln dauerhaft etabliert hat, hat sich der Fokus vom „Ermöglichen“ (Pandemie-Modus) auf das „Verhindern von Überbeanspruchung“ (Konsolidierungs-Modus) verlagert.

Steuersoftware-Anbieter haben ihre Systeme für das Steuerjahr 2026 bereits aktualisiert. Sie markieren nun Inkonsistenzen – wie einen Homeoffice-Tag an einem Wochenende ohne entsprechenden Nachweis oder die gleichzeitige Geltendmachung von Pendlerpauschale und Homeoffice für denselben Tag ohne triftigen Grund.

Experten betonen: Auch wenn die „neuen“ Nachweispflichten keine Gesetzesänderungen sind, fühlen sie sich für unvorbereitete Steuerzahler wie neue Vorschriften an. „Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen“, so ein Grundsatz des deutschen Steuerrechts, „und 2026 möchte das Finanzamt die Belege sehen.“

Die Wechselwirkung zwischen erhöhter Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale wird die steuerliche Planung im ersten Quartal 2026 dominieren. Flexible Arbeitnehmer sollten durchrechnen, ob sich für sie mehr Bürotage (38 Cent/km) oder mehr Heimarbeit (6 € pauschal) lohnen. Spekulationen gibt es auch um die statische 6-Euro-Pauschale, die im jüngsten Paket nicht an die Inflation angepasst wurde. Für 2026 lautet die Devise jedoch eindeutig: Alles dokumentieren. Die Ära der „vertrauensbasierten“ Steuererklärung für Homeoffice-Tage ist beendet.

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