Homeoffice, Compliance

Homeoffice: Compliance wird zur Chefsache

11.02.2026 - 23:32:12

Jeder zweite Beschäftigte arbeitet im Homeoffice, wodurch die rechtliche Verantwortung der Unternehmen steigt. Klare Regelungen sind für die Erfüllung der Fürsorgepflicht und zur Vermeidung persönlicher Haftung entscheidend.

Die Hälfte der Beschäftigten arbeitet mittlerweile von zu Hause aus. Neue Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen: Klare Regeln sind entscheidend – und machen Unternehmen haftbar.

Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Februar 2026

Das Homeoffice ist in Deutschland kein Provisorium mehr, sondern Dauerzustand. Laut aktuellen Auswertungen der BAuA arbeitet rund jeder zweite Beschäftigte ganz oder teilweise von zu Hause. Diese Verankerung stellt die betriebliche Verantwortung auf eine neue Grundlage. Denn mit dem heimischen Arbeitsplatz wächst die Compliance-Herausforderung für Unternehmen exponentiell.

Vorteile durch klare Regeln

Die BAuA-Daten belegen einen klaren Zusammenhang: In Betrieben mit formalisierten Homeoffice-Regelungen berichten die Mitarbeiter von einer deutlich besseren Work-Life-Balance. Sie haben mehr Spielraum bei Arbeitszeiten und Pausen und leiden seltener unter Entgrenzung wie unbezahlten Überstunden.

Für Arbeitgeber ist das eine klare Botschaft. Formale Vereinbarungen sind kein bürokratischer Akt, sondern ein zentrales Instrument zur Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflicht. Die Sicherung der Gesundheit – psychisch wie physisch – im Heimbüro wird zur Kernaufgabe des Compliance-Managements.

Das Wohnzimmer als Risikozone

Rechtlich betrachtet weitet sich die unternehmerische Verantwortung in die Privatwohnung aus. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt uneingeschränkt auch für Telearbeitsplätze. Unternehmen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Diese muss mehr umfassen als nur die Ergonomie von Stuhl und Tisch. Auch psychische Belastungen wie Isolation, hoher Arbeitsdruck und die fehlende Trennung von Beruf und Privatleben müssen bewertet werden. Die bloße Laptop-Ausgabe genügt bei Weitem nicht. Gefordert ist ein systematischer, dokumentierter Prozess zum Schutz der Mitarbeiter.

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Persönliche Haftung für Geschäftsführer

Die Nichteinhaltung kann für die Unternehmensführung existenzielle Folgen haben. Die persönliche Haftung von Geschäftsführern steht hier im Fokus. Gerichte stellen regelmäßig klar: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Die Geschäftsführung trägt die Garantenstellung – sie muss für die Sicherheit aller Beschäftigten sorgen, unabhängig vom Arbeitsort. Ein Organisationsverschulden, etwa das Unterlassen der Gefährdungsbeurteilung, kann im Schadensfall zu hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug führen. Die operative Aufgabe darf delegiert werden, die Gesamtverantwortung bleibt jedoch an der Spitze.

Regulatorischer Druck wächst

Die BAuA-Daten kommen in einer Phase des Umbruchs. 2026 stehen weitere wichtige Änderungen an, die die Compliance-Bedeutung unterstreichen. Im Zentrum steht die Reform der DGUV Vorschrift 2, die die betriebsärztliche Betreuung regelt.

Verschiedene Berufsgenossenschaften planen die Einführung der neuen Vorschrift noch in diesem Jahr. Die Botschaft ist eindeutig: Der Gesetzgeber passt die Regeln an die flexible Arbeitsrealität an. Unternehmen müssen nachziehen.

Proaktiv handeln statt reagieren

Der Trend ist klar: Arbeitsschutz-Compliance wird komplexer und erfordert proaktives Handeln. Unternehmen sollten ihre Homeoffice-Richtlinien dringend überprüfen und formalisieren. Digitale Tools für Gefährdungsbeurteilungen und Mitarbeiterunterweisungen können Prozesse effizienter und rechtssicher machen.

Fachleute erwarten bereits weitere Impulse vom DGUV-Kolloquium zur neuen Vorschrift 2 am 18. März 2026. Die Investition in eine robuste Compliance ist heute mehr als Risikominimierung. Sie ist ein entscheidender Faktor, um als attraktiver Arbeitgeber in der modernen Arbeitswelt zu bestehen.

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