Holzindustrie startet mit dreifacher Sicherheits-Herausforderung ins Jahr
07.01.2026 - 02:42:12Die deutsche Holzverarbeitung muss 2026 drei verschärfte Vorschriften gleichzeitig umsetzen – mit einer knappen Frist für Formaldehyd.
Berlin – Mit dem Jahresstart steht die gesamte Holzverarbeitungsbranche vor einem Dreiklang neuer Sicherheitsvorgaben. Die „Triple Threat“ für 2026: strengere Formaldehyd-Grenzwerte mit einer Deadline im August, die überarbeitete Holzstaub-Regel TRGS 553 und komplexe Übergangsregeln für Asbest bei Sanierungen. Prüfinstitute verzeichnen bereits einen Ansturm auf Zertifizierungen. Die Schonfrist für die Branche ist damit vorbei.
Die drängendste Frist betrifft die EU-Verordnung 2023/1464. Ab dem 6. August 2026 gilt für Möbel aus Holzwerkstoffen ein neuer, halbierter Grenzwert von nur noch 0,062 mg/m³. Das ist die Hälfte des bisherigen „E1“-Standards. Für viele mittelständische Betriebe bedeutet das nicht nur neue Prüfzertifikate, sondern möglicherweise die Umstellung von Klebern und Lieferketten.
Die Prüfung in Emissionskammern dauert oft Wochen. Gutachten von TÜV SÜD und UL Solutions raten daher dringend, die Tests sofort in Angriff zu nehmen. Nur so bleiben Produkte nach dem Stichtag noch vermarktbar. Die Lagerverwaltung in den ersten beiden Quartalen 2026 wird zur strategischen Aufgabe.
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Holzstaub: Neue Pflichten nach TRGS 553
Parallel müssen Sicherheitsverantwortliche die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe 553 (TRGS 553) umsetzen. Die Übergangsfrist für angepasste Gefährdungsbeurteilungen ist weitgehend abgelaufen. Die Aufsichtsbehörden dürften 2026 genauer hinschauen.
Die Neuerungen betreffen vor allem drei Punkte:
* Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen: Die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt jetzt auch für Expositionen mit Harthölzern wie Hickory oder Mansonia.
* Verschärfte Dokumentation: Der Nachweis, dass Absauganlagen den Grenzwert von 2 mg/m³ einhalten, muss nun lückenloser geführt werden.
* Maschinenlisten: Überarbeitete Listen „holzstaubgeprüfter“ Maschinen zwingen viele Betriebe, ihren alten Maschinenpark neu zu bewerten.
Experten betonen: Es reicht nicht mehr, eine Absauganlage zu haben. Entscheidend sind der Nachweis der Wirksamkeit und lückenlose Wartungsprotokolle.
Asbest: Unternehmen stecken im Regelungs-Loch fest
Für Sanierungsbetriebe, Fensterbauer und Zimmerer kommt eine dritte Herausforderung hinzu: eine undurchsichtige Übergangsphase bei den Asbest-Vorschriften. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wurde bereits im Dezember 2024 mit einem neuen Ampelmodell verschärft. Die dazugehörige technische Regel TRGS 519 wird aber erst Ende 2026 in neuer Fassung erwartet.
Unternehmen müssen sich also an ein strengeres Gesetz halten, während die detaillierte Anwendungshilfe fehlt. Als Brücke hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Ende 2025 ein „Modulares Qualifizierungssystem“ veröffentlicht. Verbände raten dringend, Schulungen nach diesen Modulen jetzt durchzuführen – und nicht auf die finale TRGS 519 zu warten.
Unterstützung für die Praxis
Die Belastung für die Branche ist hoch, doch es gibt Unterstützung. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat für Anfang 2026 eine Reihe von Fachveranstaltungen angekündigt. Eine „Fachveranstaltung Handwerk“ am 20. Februar 2026 in Nümbrecht wird sich gezielt diesen Gefährdungsbeurteilungen widmen.
Zugleich bringt die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 mehr Flexibilität, aber auch mehr Eigenverantwortung für die betriebliche Sicherheitsorganisation.
Die Botschaft zum Jahresauftakt ist eindeutig: Die Zeit freiwilliger Verbesserungen ist vorbei. Der Erfolg in diesem Jahr hängt davon ab, die Formaldehyd-Umstellung proaktiv zu steuern und die neuen Staub- und Asbest-Regeln konsequent in der Werkhalle zu leben.
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