Holzbau-Richtlinie ebnet Weg für höhere Holzhochhäuser
12.01.2026 - 18:45:12Deutschlands Bauwende erhält neuen Schub: Eine überarbeitete Holzbau-Richtlinie schafft ab sofort mehr Planungssicherheit für klimafreundliche Mehrgeschosser aus Holz. Die heute in Baden-Württemberg in Kraft getretene Regelung vereinheitlicht bundesweit die Brandschutzvorgaben und erleichtert Genehmigungen.
Klare Regeln für Gebäudeklassen 4 und 5
Der Kern der Neuregelung liegt in detaillierten Vorgaben für den Brandschutz in Holzgebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Ein Durchbruch ist die explizite Zulassung der Holztafelbauweise auch für Gebäude der Klasse 5 – das umfasst Bauwerke über 13 Meter Höhe wie große Wohnanlagen. Bisher war diese Bauart hier stärker eingeschränkt.
Die Richtlinie legt nun standardisierte Anforderungen für hochfeuerhemmende Bekleidungen fest, die tragende Holzbauteile mindestens 60 Minuten vor Entzündung schützen. Auch die guten Brandschutzeigenschaften von Massivholzkonstruktionen werden anerkannt, bei denen eine verkohlte Schutzschicht das Abbrennen verlangsamt.
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Mehr Planungssicherheit durch Harmonisierung
Ein zentrales Ziel ist die Vereinheitlichung des bisherigen Flickenteppichs landesspezifischer Vorschriften. Baden-Württemberg übernimmt damit die bundesweit entwickelte Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL). Für Planer und Bauunternehmen bedeutet das mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie.
„Gebäude, die nach diesen Regeln errichtet werden, benötigen keine zusätzlichen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr für ihr Brandschutzkonzept“, erklärt ein Branchenkenner. Diese Vereinfachung gilt als wichtiger Anreiz für Investoren, bei größeren Projekten auf den nachwachsenden Rohstoff Holz zu setzen.
Größere Flexibilität im urbanen Holzbau
Die neuen Vorschriften erweitern die Anwendungsmöglichkeiten von Holz im Städtebau erheblich. Gebäude bis zur Hochhausgrenze von 22 Metern können nun leichter in Holzbauweise geplant und genehmigt werden. Auch sichtbare Holzoberflächen im Innenbereich sind künftig einfacher realisierbar – ein oft gewünschtes gestalterisches Element, das bisher brandschutzrechtlich eingeschränkt war.
Pionierarbeit leistet Baden-Württemberg bei der Größe von Wohneinheiten: Anders als in der Musterrichtlinie sieht die Landesfassung keine pauschale Flächenbegrenzung von 400 Quadratmetern mehr vor. Für besonders große Nutzungseinheiten oder Sonderbauten wie Krankenhäuser bleibt jedoch eine projektspezifische Brandschutzbeurteilung Pflicht.
Schub für nachhaltiges Bauen und Vorfertigung
Die aktualisierte Holzbau-Richtlinie ist ein zentraler Baustein der deutschen Bauwende hin zu klimafreundlichen Bauweisen. Holz als nachwachsender Rohstoff, der Kohlenstoff speichert, spielt dabei eine Schlüsselrolle. Die neuen Vorschriften basieren auf umfangreichen Forschungen zum Brandverhalten moderner Holzbausysteme.
Marktbeobachter erwarten einen Wachstumsschub für die vorgefertigte Holzbauweise. Die Betonung standardisierter, hochwertiger Komponenten begünstigt die Vorfertigung, die Bauzeiten verkürzen und die Effizienz steigern kann. Das klarere Regelwerk dürfte mehr Projektentwickler und Investoren für den mehrgeschossigen Holzbau gewinnen – ein Segment, das bisher oft an regulatorischer Unsicherheit scheiterte.
Ausblick: Bundesweite Übernahme erwartet
Mit Baden-Württemberg geht ein Vorreiter voran. Weitere Bundesländer wie Berlin, Bayern und Nordrhein-Westphalia werden die überarbeitete Musterrichtlinie voraussichtlich in den kommenden Monaten in ihre Landesbauordnungen übernehmen. Diese bundesweite Harmonisierung ist entscheidend für einen einheitlichen Markt für Holzbau in Deutschland.
Mit der Umsetzung wächst der Schulungsbedarf für Fachleute. Architekten, Brandschutzingenieure und Handwerker müssen die neuen, detaillierteren Anforderungen für Planung und Ausführung beherrschen. Der Erfolg dieser progressiven Richtlinie hängt nicht nur von ihrer rechtlichen Verankerung ab, sondern auch von der Fähigkeit der Branche, diese fortschrittlichen Brandschutzprinzipien in der Praxis sicher umzusetzen.
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