Höhere, Einkommensgrenzen

Höhere Einkommensgrenzen entlasten Unternehmen von Bürokratie

01.02.2026 - 17:26:12

Mit der Mindestlohnerhöhung steigen automatisch die Einkommensschwellen, die von der minutengenauen Arbeitszeiterfassung befreien. Unternehmen müssen nun prüfen, für welche Mitarbeiter die Erleichterung gilt.

Ab Februar entbindet eine höhere Gehaltsgrenze mehr Beschäftigte von der lückenlosen Arbeitszeiterfassung. Die Anpassung folgt automatisch auf die jüngste Mindestlohnerhöhung.

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum Jahresanfang hat eine praktische Folge für Unternehmen: Seit dem 1. Februar gelten neue, höhere Einkommensschwellen, die von der detaillierten Dokumentationspflicht befreien. Diese automatische Anpassung soll den bürokratischen Aufwand für Betriebe verringern, die Mitarbeiter deutlich über dem Mindestlohnniveau beschäftigen.

Neue Schwellenwerte entlasten das mittlere Einkommenssegment

Konkret befreit die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) von der Pflicht zur täglichen Aufzeichnung von Arbeitsbeginn, -ende und Dauer. Voraussetzung ist, dass das regelmäßige monatliche Bruttoeinkommen einen bestimmten Schwellenwert überschreitet und zwölf Monate lang durchgehend gezahlt wurde.

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Die exakten neuen Euro-Beträge werden noch veröffentlicht, der Mechanismus ist jedoch klar: Mit dem Mindestlohn steigen auch diese Grenzen. Arbeitgeber müssen nun prüfen, für welche Mitarbeiter im mittleren Einkommenssegment die Erleichterungen nun greifen. Für alle, deren Gehalt unter den neuen Grenzen liegt, bleibt die Pflicht zur minutengenauen Erfassung bestehen.

Logische Konsequenz der Lohnentwicklung

Die Anpassung ist keine Einzelmaßnahme. Der Gesetzgeber hat mehrere lohnabhängige Regelungen dynamisch gekoppelt. Parallel zur Mindestlohnerhöhung stieg daher auch die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) von 556 auf 603 Euro monatlich.

Die Logik dahinter: Bei einem höheren, konstant gezahlten Gehalt sinkt das Risiko, dass unbezahlte Überstunden den Stundenlohn unter das gesetzliche Minimum drücken. Die Bundesregierung folgt damit einem Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission.

Ausnahmen: Strenge Pflichten für Minijobs und Risikobranchen

Trotz der Erleichterungen gelten weiterhin strenge Regeln. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) bis 603 Euro muss die Arbeitszeit lückenlos dokumentiert bleiben. Das soll verhindern, dass der effektive Stundenlohn durch unbezahlte Mehrarbeit unterschritten wird.

Unabhängig vom Gehalt gilt die Pflicht zudem uneingeschränkt für Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dazu zählen das Baugewerbe, die Gastronomie, die Gebäudereinigung sowie Transport und Logistik. Verstöße können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und Nachzahlungen von Sozialbeiträgen nach sich ziehen.

Dynamischer Prozess mit Vorschau auf 2027

Die aktuelle Anpassung ist Teil einer laufenden Entwicklung. Da der Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen soll, ist eine erneute Anhebung der Dokumentationsgrenzen absehbar.

Unternehmen sollten jetzt handeln: Die Lohnabrechnungen für Januar müssen analysiert werden, um zu klären, welche Mitarbeiter von der Befreiung profitieren. Eine sorgfältige Dokumentation dieser Prüfung ist für mögliche Betriebskontrollen durch den Zoll entscheidend.

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