Hitzeschutzverordnung, Pflichten

Hitzeschutzverordnung startet mit Pflichten für Bauwirtschaft

02.01.2026 - 10:12:12

Eine neue Hitzeschutzverordnung ist heute in Kraft getreten. Sie beendet die Ära freiwilliger Maßnahmen und schreibt erstmals verbindliche Regeln für Arbeiten im Freien. Die Verordnung gilt in Österreich, sendet aber ein starkes Signal in den gesamten DACH-Raum.

Ab sofort müssen Unternehmen detaillierte Hitzeschutzpläne vorhalten. Diese greifen automatisch, sobald der Wetterdienst eine offizielle Hitzewarnung der Stufe Gelb ausgibt. Das entspricht Temperaturen zwischen 30 und 34 Grad Celsius.

Der neue Maßnahmenkatalog lässt den Firmen wenig Spielraum. Die Verordnung schreibt eine klare Hierarchie vor:
* Technische Lösungen wie Sonnensegel haben Vorrang.
* Danach folgen organisatorische Änderungen, etwa das Verlegen schwerer Arbeiten in die Morgenstunden.
* Erst an dritter Stelle stehen persönliche Schutzausrüstungen wie spezielle UV-Kleidung.

Zudem müssen Unternehmen kostenlose Getränke bereitstellen und schattige Pausenbereiche einrichten.

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Klimaanlage wird Pflicht für Krankabinen

Ein besonders diskutierter Punkt betrifft Baumaschinen. In Krankabinen wurden in der Vergangenheit bis zu 50 Grad gemessen. Die neue Regelung schreibt daher eine Klimatisierungspflicht für Fahrerkabinen von Kränen, Baggern und Radladern vor.

Für neu beschaffte Geräte gilt die Pflicht sofort. Der bestehende Maschinenpark muss bis spätestens Juni 2027 nachgerüstet werden. Diese Übergangsfrist soll die finanziellen Belastungen für die Betriebe abfedern.

Gewerkschaften jubeln, Arbeitgeber kritisieren Bürokratie

Die Reaktionen fallen gespalten aus. Gewerkschaften wie die Gewerkschaft Bau-Holz feiern die Verordnung als “Meilenstein”. Sie betonen, dass Hitze ein ernstes Gesundheitsrisiko sei, das zu mehr Kreislaufkollapsen und Unfällen führe.

Auf Arbeitgeberseite herrscht Skepsis. Verbände wie die Industriellenvereinigung (IV) fürchten einen bürokratischen Aufwand durch die neuen Dokumentationspflichten. Kritiker warnen zudem vor starren Vorgaben, die die Flexibilität auf schnellebigen Baustellen einschränken könnten.

Wird Deutschland nachziehen?

Während Österreich mit der spezifischen Verordnung vorprescht, gilt in Deutschland weiter das allgemeinere Arbeitsschutzgesetz. Es sieht zwar auch Maßnahmen ab 26 Grad vor, ist für Außenarbeitsplätze aber weniger detailliert.

Experten rechnen damit, dass der österreichische Schritt den Druck auf Berlin erhöht. Angesichts immer häufiger Hitzewellen könnte das Thema Arbeitsschutz bei Hitze auch in Deutschland 2026 an Fahrt gewinnen.

Für die Betriebe beginnt nun die Umsetzungsphase. Die Arbeitsinspektorate haben bereits verstärkte Kontrollen für den kommenden Frühsommer angekündigt.

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