Hitzeschutzverordnung: Österreichs Wirtschaft pocht auf Beraten vor Strafen
28.01.2026 - 03:57:12Seit Jahresbeginn gelten in Österreich neue, verbindliche Regeln zum Schutz von Arbeitnehmern vor Hitze. Während Gewerkschaften die Verordnung begrüßen, fordern Wirtschaftsverbände Nachsicht bei der Umsetzung. Ihr Appell: „Beraten vor Strafen“.
Die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) trat am 1. Januar in Kraft und reagiert auf zunehmende Hitzewellen. Sie verpflichtet Arbeitgeber zu konkreten Maßnahmen, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe 2 („gelb“) ausgibt. Das entspricht einer gefühlten Temperatur von 30 bis 34 Grad Celsius.
Was die neue Verordnung vorschreibt
Die Verordnung ergänzt das bestehende ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Kernstück ist die Pflicht für Betriebe, einen betrieblichen Hitzeschutzplan zu erstellen. Dieser muss enthalten:
* Eine Gefahrenbeurteilung.
* Konkrete Schutzmaßnahmen wie veränderte Arbeitszeiten, Schattenplätze und zusätzliche Pausen.
* Die verpflichtende Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser.
Technische Lösungen wie spezielle Kleidung oder Kopfbedeckungen mit UV-Schutz haben Vorrang vor Sonnencreme. Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen künftig mit Klimaanlagen ausgestattet sein, für bestehende Geräte gelten Übergangsfristen.
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Wirtschaft warnt vor Bürokratie-Falle
Die Wirtschaftskammer (WKO) und die Industriellenvereinigung (IV) erkennen den Schutzgedanken an, sehen aber erhebliche praktische Hürden. Ihre größte Sorge: Der administrative Aufwand durch die geforderten Schutzpläne könnte vor allem kleine und mittlere Unternehmen überfordern.
Daher drängen die Verbände auf den Grundsatz „Beraten vor Strafen“. Sie fordern, dass die Arbeitsinspektorate in einer Einführungsphase zunächst unterstützen, statt sofort Sanktionen zu verhängen. Ein zu rigides Vorgehen könnte aus ihrer Sicht die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gefährden. Das Sozialministerium will diesen Ansatz in einem Durchführungserlass berücksichtigen.
Passt eine Regel für alle Branchen?
Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Flexibilität. Die Herausforderungen sind auf einer Baustelle, einem Feld oder in der Logistik völlig unterschiedlich. Bereits existierende Sonderregelungen, wie die Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter ab 32,5 Grad, werden in der Praxis oft nicht genutzt.
Die Wirtschaft plädiert für branchenspezifische Lösungen statt pauschaler Vorgaben. Zur Erleichterung sollen die Arbeitsinspektion und Fachverbände künftig Musterlösungen bereitstellen. Kann so der Spagat zwischen notwendigem Schutz und praktikabler Umsetzung gelingen? Die kommenden heißen Monate werden der erste Praxistest für die neue Verordnung sein.
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