Hinweisgeber-Schutzgesetz, Compliance-Regeln

Hinweisgeber-Schutzgesetz: Österreich verschärft Compliance-Regeln

03.01.2026 - 04:22:12

Die Novelle des Hinweisgeberschutzgesetzes erweitert den Schutz für Whistleblower auf Steuerbetrug und Krypto-Verstöße. Unternehmen müssen ihre Compliance-Systeme und Schulungen anpassen.

Österreichs Unternehmen müssen ihre Compliance-Systeme anpassen. Das novellierte Hinweisgeber-Schutzgesetz (HSchG) ist in Kraft und weitet den Schutz für Whistleblower deutlich aus. Grund sind zwei neue Gesetze zur Betrugsbekämpfung und zur Regulierung von Krypto-Assets.

Erweiterter Schutz durch Betrugsbekämpfungsgesetz

Das Herzstück der Reform ist das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025. Es zielt auf Steuerhinterziehung und Sozialbetrug ab. Daher fallen nun auch Verstöße gegen diese strengeren Vorschriften unter den Schutz des HSchG.

Besonders betroffen ist die Bauwirtschaft. Das Gesetz verschärft die Haftung bei Subunternehmerverträgen. Die Haftungsobergrenzen für lohnabhängige Abgaben steigen auf 8 Prozent, für Sozialversicherungsbeiträge sogar auf 32 Prozent. Wer Verstöße gegen diese neuen Regeln meldet, genießt umfassenden Kündigungsschutz.

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Compliance-Abteilungen stehen vor einer wichtigen Aufgabe: Sie müssen ihre internen Meldekataloge aktualisieren. Mitarbeiter müssen wissen, dass Hinweise zu Steuer- und Sozialbetrug jetzt höchste Priorität haben.

Neue Regeln für Krypto-Markt und Fintechs

Die zweite große Neuerung betrifft die Digitalwirtschaft. Das MiCA-Vollzugsgesetz integriert die EU-Krypto-Verordnung in das HSchG. Damit sind erstmals Verstöße gegen die MiCA-Regeln meldepflichtig.

Für Beschäftigte in der Fintech- und Krypto-Branche bedeutet das mehr Sicherheit. Sie können nun Verfehlungen wie Marktmanipulation oder den unerlaubten Betrieb von Krypto-Dienstleistungen über geschützte Kanäle melden. Diese Anpassung ist ein wichtiger Schritt für den Standort Österreich. Sie soll sicherstellen, dass der innovative Krypto-Sektor nicht zum rechtsfreien Raum wird.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für österreichische Firmen, besonders mit über 50 Mitarbeitern, ergeben sich konkrete Handlungspflichten. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und Rechtsexperten raten zu drei Maßnahmen:

  • Politik überarbeiten: Interne Whistleblower-Richtlinien müssen den erweiterten Katalog an Verstößen abbilden.
  • Mitarbeiter schulen: Die Belegschaft muss über die neuen Schutzbereiche informiert werden. Gerade die komplexen Anti-Betrugsregeln erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Verstöße.
  • Meldestellen prüfen: Die technischen Systeme müssen auch mit komplexen Finanzdaten oder Haftungsfragen aus der Bauwirtschaft umgehen können.

Evaluation 2026 als nächster Meilenstein

Die Konsolidierung des Gesetzes kommt just zum richtigen Zeitpunkt. 2026 steht die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des HSchG an. Sie soll prüfen, ob der Schutz ausreicht und ob etwa der Ausschluss von allgemeinen Arbeitsrechtsverstößen sinnvoll ist.

Die Praxis wird zeigen, ob der erweiterte Schutz zu mehr Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität führt, ohne Unternehmen zu überfordern. Für Compliance-Verantwortliche ist klar: Das novellierte HSchG setzt ab sofort den neuen Standard für Unternehmensintegrität in Österreich.

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