Heizkostenverordnung: Vermieter müssen jetzt monatlich Verbrauch offenlegen
11.02.2026 - 06:02:11Eine neue Phase der Transparenz bei den Heizkosten bricht an. Die novellierte Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter zu regelmäßigen und detaillierten Verbrauchsinformationen für ihre Mieter. Kernstück ist die monatliche Bereitstellung von Daten, die es Mietern ermöglichen soll, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und Kosten zu sparen.
Diese Änderungen basieren auf einer EU-Richtlinie und sollen den bewussten Umgang mit Wärmeenergie fördern. Bereits seit 2022 müssen Vermieter mit fernablesbaren Zählern monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVi) liefern. Das markiert einen klaren Bruch mit der bisherigen Praxis der reinen Jahresabrechnung.
Für Gebäude ohne die nötige Technik läuft die Zeit: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle entsprechenden Messgeräte nachgerüstet sein. Ab dann gilt die monatliche Informationspflicht flächendeckend.
Passend zum Thema Heizkostenabrechnung: Viele Vermieter sind unsicher, welche Kosten sie 2025 noch auf Mieter umlegen dürfen – besonders bei Heizung und Warmwasser. Der kostenlose PDF-Report „Betriebskosten 2025“ erklärt in nur 5 Minuten rechtssicher, welche Positionen umlagefähig sind, welche Vertragsformulierungen wichtig sind und welche Fehler teure Rückzahlungen auslösen können. Betriebskosten 2025 – kostenlosen Report herunterladen
Was steht in der monatlichen Verbrauchsinformation?
Die uVi ist mehr als eine simple Zahl. Sie muss Mieter*innen mehrere Vergleichswerte liefern:
* Den eigenen Verbrauch des letzten Monats in Kilowattstunden
* Einen Vergleich mit dem Vormonat und dem gleichen Monat des Vorjahres
* Den Durchschnittsverbrauch einer vergleichbaren Nutzergruppe im Haus
Diese Details sollen helfen, den eigenen Verbrauch besser einzuordnen und Einsparpotenziale zu erkennen. Die Daten können digital per E-Mail, App oder Portal, aber auch postalisch übermittelt werden.
Auch die jährliche Heizkostenabrechnung wird aussagekräftiger. Sie muss künftig Angaben zum eingesetzten Energiemix, den resultierenden Treibhausgasemissionen sowie Steuern und Abgaben enthalten.
Die technische Herausforderung: Nachrüstung bis Ende 2026
Die Umsetzung hängt maßgeblich von der technischen Modernisierung ab. Seit Dezember 2021 dürfen bei Neuinstallation oder Austausch nur noch fernablesbare Zähler verbaut werden.
Eine weitere Anforderung ist die Interoperabilität: Seit Ende 2022 installierte Geräte müssen mit Systemen verschiedener Anbieter kompatibel sein. Bis Ende 2031 müssen zudem alle fernablesbaren Messgeräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können – die zentrale Kommunikationsplattform für die Digitalisierung der Energiewende.
Die Kosten für Technik und Datenbereitstellung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Verbraucherschützer beobachten die Entwicklung genau, damit der Aufwand für Mieter im Rahmen bleibt.
Was passiert, wenn Vermieter nicht liefern?
Die neuen Pflichten sind verbindlich. Kommen Vermieter ihnen nicht nach, haben Mieter ein Kürzungsrecht:
* Bei fehlender oder unvollständiger monatlicher Information: Pauschale Kürzung der Heizkosten um drei Prozent.
* Erfolgt gar keine verbrauchsabhängige Abrechnung: Kürzung kann bis zu 15 Prozent betragen.
Für Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet die Umstellung einen erheblichen administrativen und technischen Mehraufwand. Die Digitalisierung der Prozesse ist unumgänglich geworden.
Ein Schritt zur klimaneutralen Wärmeversorgung
Die Novelle ist Teil einer größeren europäischen Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz. Experten sehen darin einen wichtigen Hebel, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor – einem der größten Emittenten von Treibhausgasen – zu senken.
Parallel schreitet die kommunale Wärmeplanung voran. Großstädte müssen bis Mitte 2026 Pläne vorlegen, wie ihre Wärmeversorgung klimaneutral werden kann. Auch die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern wird das Energiebewusstsein weiter schärfen.
Die gesammelten Verbrauchsdaten könnten künftig eine größere Rolle spielen – nicht nur für die Abrechnung, sondern auch für die Entwicklung neuer Energiedienstleistungen und die Optimierung ganzer Stadtquartiere.
PS: Viele Vermieter bleiben 2025 auf Betriebskosten sitzen – oft wegen fehlender oder unklarer vertraglicher Regelungen zur Heizkostenumlage. Der gratis PDF-Guide listet die wichtigsten Fallstricke, gibt Praxisbeispiele und bietet Formulierungsvorschläge, mit denen Sie Ihre Abrechnung rechtssicher erstellen und Konflikte vermeiden. Jetzt kostenlosen Betriebskosten-Report sichern
@ boerse-global.de
Hol dir den Wissensvorsprung der Profis. Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.


