Heilpraktiker-Haftung, Landgericht

Heilpraktiker-Haftung landet jetzt vor Landgericht

22.01.2026 - 10:32:12

Seit Jahresbeginn 2026 müssen alle Behandlungsfehlerklagen gegen Heilpraktiker zwingend vor Landgerichten verhandelt werden, was Prozesse für Patienten verteuert und die Anforderungen an die Dokumentation erhöht.

Eine neue Gesetzeslage verändert die Rechtslage für Heilpraktiker grundlegend. Seit Jahresbeginn müssen alle Behandlungsfehler-Klagen gegen alternative Therapeuten zwingend vor den Landgerichten verhandelt werden – unabhängig von der Streitsumme.

Höhere Hürden für Patienten und Therapeuten

Der Kern der Reform ist eindeutig: Die Zeit der „Amtsgerichtslotterie“ ist vorbei. Bisher entschieden je nach Streitwert Amts- oder Landgerichte über Haftungsfragen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt nun eine ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, die aus einer Heilbehandlung resultieren. Das gilt auch für Bagatellforderungen von wenigen hundert Euro.

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Die neue Zuständigkeitsregel macht die lückenlose Dokumentation zur zentralen Abwehrstrategie. Kostenloses Vorlagen-Paket zur Gefährdungsbeurteilung hilft Praxen, Behandlungsabläufe, Risiken und Schutzmaßnahmen schriftlich festzuhalten – damit Sie im Fall eines Verfahrens belastbare Unterlagen vorlegen können. Inklusive Checklisten und praxisnaher Erläuterungen speziell für Gesundheitsberufe. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen jetzt herunterladen

Die praktischen Konsequenzen sind erheblich. Für Patienten bedeutet das: Sie können eine Klage nicht mehr ohne Anwalt einreichen, denn vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Die Prozesskosten steigen damit deutlich. Für Heilpraktiker erhöht sich das finanzielle Prozessrisiko, was sich langfristig auf ihre Berufshaftpflichtprämien auswirken könnte.

Mehr Expertise durch Spezialkammern

Hinter der Änderung steckt das Justizstandort-Stärkungsgesetz, das bereits im Dezember 2025 verkündet wurde. Der Gesetzgeber verfolgt ein klares Ziel: Komplexe Haftungsfragen sollen von Richtern mit spezifischer Expertise entschieden werden.

Die Fälle werden nun bei den Arzthaftungskammern der Landgerichte konzentriert. Diese Kammern sind erfahren in der Bewertung medizinischer Sachverhalte. Sie sollen nun auch den „Fachstandard des ordentlichen Heilpraktikers“ präziser und einheitlicher auslegen als es Amtsrichter ohne medizinrechtlichen Schwerpunkt konnten.

Der Gesetzgeber stellt Heilpraktiker damit ausdrücklich mit Ärzten und Zahnärzten gleich. Die Begründung: Auch bei alternativen Therapien geht es oft um schwierige Fragen zur Sorgfaltspflicht, zur Aufklärung des Patienten oder zum Kausalzusammenhang zwischen Behandlung und Schaden.

Breite Definition von „Heilbehandlung“

Die neue Regelung erfasst ein weites Feld. Der Begriff „Heilbehandlung“ umfasst nicht nur körperliche Therapien, sondern ausdrücklich auch die psychotherapeutische Tätigkeit von Heilpraktikern für Psychotherapie.

Rechtsexperten wie die Kanzlei BergmannPartner sehen in der Bündelung eine Chance für höhere Urteilsqualität. Allerdings wird es eine Übergangsphase geben, in der die Gerichte die genauen Grenzen der neuen Zuständigkeit abstecken müssen. Offen ist beispielsweise, wie reine Honorarstreitigkeiten ohne Behandlungsfehlervorwurf künftig behandelt werden.

Für die rund 45.000 Heilpraktiker in Deutschland heißt die Botschaft: Die Dokumentation der Behandlung und die Einhaltung beruflicher Standards gewinnen noch mehr an Bedeutung. Die ersten Verfahren unter dem neuen Regime werden die Rechtspraxis in den kommenden Monaten konkretisieren.

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