Heilpraktiker-Gebühren: Branche startet eigene Reform 2026
03.01.2026 - 17:56:12Die Vergütung für Heilpraktiker in Deutschland wird 2026 de facto reformiert – nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch die Branche selbst. Während der offizielle Gebührentarif von 1985 weiter gültig ist, führen Verbände und Abrechnungsexperten ab sofort aktualisierte Analog-Listen ein. Ziel ist es, moderne Therapien wirtschaftlich abrechnen zu können.
Praktische Reform statt Gesetzesänderung
Ab dieser Woche gelten für Tausende Heilpraktiker neue Bewertungsrichtlinien. Der offizielle Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stammt aus dem Jahr 1985 und wurde zuletzt 2002 nur inflationsbereinigt. Hunderte moderne Verfahren wie Osteopathie oder Bioresonanz sucht man darin vergebens.
Die Lösung: Spezialisierte Anbieter haben die „Analogliste GebüH 26“ veröffentlicht. Sie ermöglicht es, zeitgemäße Leistungen über Analogschlüssel zu den alten Positionen abzurechnen. Diese Praxis ist rechtlich zulässig, führt aber oft zu Streit mit privaten Krankenversicherern (PKV). Die aktualisierte Liste soll nun mehr Rechtssicherheit schaffen und Dispute minimieren.
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„Die Branche kann nicht länger auf eine gesetzliche Reform warten, die seit vierzig Jahren auf sich warten lässt“, erklärt ein Sprecher aus dem Abrechnungssektor. Die neuen Richtlinien seien eine Art „Graswurzel-Reform“ des Vergütungssystems.
GOÄ-Reform als Hebel für offizielle Anpassungen
Parallel treiben die Berufsverbände eine langfristige Strategie voran. Der Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH) erklärte im Dezember 2025, eine direkte GebüH-Novelle sei derzeit an Kartellrecht und am Widerstand der Versicherungswirtschaft gescheitert.
Doch die Verbände setzen auf einen indirekten Weg: die anstehende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die noch 2026 in Kraft treten soll. Sobald die neue GOÄ vorliegt, will der BDH vergleichbare Heilpraktiker-Leistungen bewerten lassen. Diese Bewertung soll dann als Grundlage für Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium dienen, um die Beihilfeverordnung (BVO) anzupassen.
Da die Beihilfe-Sätze oft als Richtschnur für private Krankenversicherer gelten, könnte eine erfolgreiche Anpassung einer allgemeinen Gebührenerhöhung für Heilpraktiker gleichkommen. Die GOÄ-Reform wird somit zum entscheidenden Katalysator.
Neue „Aktivrente“ benachteiligt Selbstständige
Während die Branche ihre Abrechnung modernisiert, verschärft sich die politische Lage für Selbstständige. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Regelung zur „Aktivrente“, die es Rentnern erlaubt, bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen.
Doch dieser Vorteil gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Solo-Selbstständige, darunter viele Heilpraktiker, sind ausgeschlossen. Berufsverbände kritisieren diese Entscheidung scharf, da sie die demografische Realität einer alternden Therapeutenschaft ignoriere.
Private Versicherer unter Druck
Die Einführung der einheitlichen Analogliste wird unmittelbare Auswirkungen auf die Kostenerstattung für Patienten haben. Private Krankenversicherer, die jahrelang von den eingefrorenen Gebühren von 1985 profitierten, dürften unter verstärkten Rechtfertigungsdruck geraten.
Rechtsexperten deuten an: Wenn die gesamte Branche für eine Leistung wie Osteopathie 2026 einen einheitlichen Analogwert ansetzt, kann dieser zum „üblichen Entgelt“ nach § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuchs werden. Dies würde die Position der Heilpraktiker vor Gericht deutlich stärken.
Patienten mit privaten Zusatzversicherungen sollten ihre Vertragsbedingungen prüfen. Ältere Tarife beziehen sich oft streng auf die „GebüH-Sätze“. Wechseln Heilpraktiker zu den höheren Analogbewertungen von 2026, könnten Deckungslücken entstehen.
2026 als Wendepunkt für alternative Medizin
Das Jahr 2026 wird zum Scharnierjahr für die Heilpraktiker-Branche. Die offizielle Reform auf dem Papier bleibt zwar aus, doch die praktische Reform ist nun im Gange. Therapeuten sind aufgefordert, ihre Abrechnungssoftware zu aktualisieren.
Die entscheidende Weichenstellung wird die GOÄ-Reform beim Bundesgesundheitsministerium bringen. Sie könnte den Weg von brancheninternen Lösungen hin zu staatlich sanktionierten Vergütungsanpassungen ebnen. Bis dahin gilt die „Analogliste GebüH 26“ als neuer Branchenstandard.
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