Hausratversicherung, Smartphone

Hausratversicherung schützt Smartphone nur in wenigen Fällen

09.02.2026 - 08:32:12

Die Hausratversicherung deckt Smartphone-Verluste nur bei Einbruch oder Raub ab. Die häufigsten Alltagsdiebstähle bleiben oft ungeschützt, wie Taschendiebstahl oder Entwendung aus offenen Taschen.

Ein Smartphone-Diebstahl ist oft nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Die Police leistet nur bei Einbruch oder Raub – die häufigsten Alltagsdiebstähle bleiben eine große Lücke im Schutz.

Einbruch zuhause: Der klassische Fall

Die Hausratversicherung schützt vor allem die eigenen vier Wände. Wird das Smartphone bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen, erstattet sie in der Regel den Neuwert. Entscheidend sind gewaltsame Einbruchsspuren an Tür oder Fenster.

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Der Schutz gilt auch für verschlossene Nebengebäude wie Garage oder Keller. Laut aktueller Rechtsprechung dürfen Versicherer den Nachweis des Einbruchs nicht übermäßig erschweren.

Unterwegs: Die engen Grenzen der Außenversicherung

Viele Policen enthalten eine Außenversicherung für Gegenstände außer Haus. Sie greift weltweit, aber nur unter strengen Bedingungen:
* Bei Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen (z.B. Hotelzimmer)
* Bei Raub, also wenn Gewalt angewendet oder gedroht wird

Das bloße Herausreißen des Handys ohne Gewaltdrohung zählt oft nicht als Raub und bleibt damit ungeschützt.

Die große Lücke: Einfacher Diebstahl

Die häufigste Form – der einfache Diebstahl – ist meist nicht versichert. Dazu zählen:
* Taschendiebstahl in Bus oder Bahn
* Das Wegnehmen vom Café-Tisch
* Die Entwendung aus einer offenen Tasche

Nur spezielle Premium-Tarife oder Zusatzbausteine decken diese Fälle ab, oft mit Entschädigungslimits.

Auto, Alternativen und richtiges Vorgehen

Auch im Auto ist Vorsicht geboten: Die Außenversicherung leistet nur bei Aufbruch, wenn das Gerät nicht sichtbar lag. Ein offen liegendes Smartphone auf dem Sitz kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

Als Alternative bieten sich spezielle Handyversicherungen an, die auch einfachen Diebstahl und Bruchschäden abdecken. Sie sind jedoch oft teuer und erstatten meist nur den Zeitwert.

Im Schadensfall ist schnelles Handeln wichtig:
1. SIM-Karte beim Anbieter sperren lassen
2. Anzeige bei der Polizei erstatten (Aktenzeichen ist Pflicht für die Versicherung)
3. Schaden umgehend bei der Versicherung melden

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