Handyverbot, Arbeitsplatz

Handyverbot am Arbeitsplatz: Was Chefs dürfen – und der Betriebsrat

29.12.2025 - 10:23:12

Ein aktueller Rechtsleitfaden bestätigt das grundsätzliche Verbot privater Handynutzung durch den Arbeitgeber, sichert dem Betriebsrat aber bei der Umsetzung wichtige Mitbestimmungsrechte zu.

Ein neuer Rechtsleitfaden klärt die Grenzen von Handyverboten im Job. Während Arbeitgeber die private Nutzung während der Arbeitszeit grundsätzlich untersagen können, hat der Betriebsrat bei der Ausgestaltung ein entscheidendes Mitspracherecht.

Rechtsanwälte veröffentlichten am Montag eine aktuelle Analyse zur Rechtslage. Sie kommt zur rechten Zeit, denn viele Unternehmen finalisieren gerade ihre Betriebsvereinbarungen für 2026. In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt bleibt der Umgang mit privaten Smartphones eine häufige Konfliktquelle zwischen Management und Mitarbeitervertretung.

Wo der Chef das Sagen hat

Der Leitfaden der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte bekräftigt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Demnach besitzt der Arbeitgeber das grundsätzliche Weisungsrecht, die private Handynutzung während der Arbeitszeit zu verbieten – und das auch ohne zwingende Zustimmung des Betriebsrats.

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Entscheidend ist eine subtile, aber rechtlich wesentliche Unterscheidung: Das Verbot muss sich auf das Arbeitsverhalten beziehen, nicht auf das Ordnungsverhalten. Geht es darum, Ablenkung durch private Apps, Spiele oder Anrufe zu unterbinden und die Konzentration auf die Aufgabe zu sichern, regelt der Chef die Arbeitsleistung. Dies kann er einseitig anordnen.

„Ein Anspruch auf private Smartphone-Nutzung während der bezahlten Arbeitszeit besteht grundsätzlich nicht“, so die Rechtsanalyse. Ausnahmen gelten nur bei bestehenden Betriebsvereinbarungen oder betrieblicher Übung.

Das starke Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Trotz dieses weiten Chefermittels ist der Betriebsrat nicht machtlos. Sein Mitbestimmungsrecht bleibt vollumfänglich erhalten, sobald es um die Modalitäten eines Verbots geht. Das betrifft vor allem zwei Bereiche:

  1. Technische Überwachung: Wird das Verbot durch Systeme zur Netzwerküberwachung oder Kameraüberwachung durchgesetzt, greift § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes. Hier hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.
  2. Sozialbereich und Pausen: Erstreckt sich ein Verbot auf Pausenräume, Kantinen oder unbezahlte Ruhezeiten, betrifft es die „ordnung des Betriebs“. Auch hier ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.

Rechtsexperten beobachten einen Strategiewechsel kluger Betriebsräte. Statt pauschale Verbote zu blockieren, verhandeln sie zunehmend „Fair-Use“-Regelungen. Diese legen etwa „Smartphone-Zonen“ oder Protokolle für die Erreichbarkeit im Notfall fest. So bleibt die Produktivität gewahrt, ohne Mitarbeiter von dringenden Familienkontakten völlig abzuschneiden.

Hintergrund: Digitalisierung und Sicherheitsbedenken

Die Debatte um Handyverbote findet vor einer breiteren Veränderung des deutschen Arbeitsrechts statt. 2025 war ein entscheidendes Jahr für die Digitalisierung der Arbeitswelt, angetrieben durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV und das novellierte Nachweisgesetz.

Paradoxerweise führt der digitale Wandel oft zu strengeren Kontrollen privater Geräte. Sicherheitsberater warnen: Wo Unternehmen „Bring Your Own Device“ (BYOD) für die Arbeit zulassen, steigt das Risiko von Datenlecks durch private Apps. Viele Arbeitgeber begründen Handyverbote daher nicht mehr nur mit Produktivität, sondern zunehmend mit IT-Sicherheit.

In sicherheitskritischen Branchen wie dem Baugewerbe oder der Produktion werden strikte Verbote zudem rigoroser durchgesetzt, um Unfälle durch abgelenkte „Smombies“ (Smartphone-Zombies) zu verhindern. Hier haben Sicherheitsprotokolle Vorrang vor individuellen Freiheiten.

Ausblick 2026: Hybride Arbeit und Datenschutz

Für das kommende Jahr erwarten Rechtsexperten weitere Präzisierungen der Rechtsprechung, vor allem durch stabilere Hybrid-Arbeitsmodelle. Im Homeoffice verschwimmt die Grenze zwischen Arbeits- und Pausenzeiten, was die Durchsetzung einheitlicher Handyregeln erschwert.

Der Trend geht zu umfassenden IT-Nutzungsrichtlinien, die Smartphone-Regeln mit allgemeinen Datenschutzvorgaben bündeln. Für Betriebsräte wird die Herausforderung sein, zu verhindern, dass solche Richtlinien zu Instrumenten einer übermäßigen Mitarbeiterüberwachung werden.

Die Gewerkschaft IG Metall hat bereits signalisiert, die Arbeitnehmerrechte in digitalen Umgebungen weiter scharf im Blick zu behalten. Das Thema wird daher auch 2026 ein zentraler Punkt in Betriebs- und Tarifverhandlungen bleiben.

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