Handwerkspräsident, Streit

Handwerkspräsident entfacht Streit um Sonntagsarbeit

11.01.2026 - 17:43:12

Die Forderung nach mehr Sonntagsarbeit in Bäckereien droht den gesetzlichen Ruhetag auszuhöhlen. Betriebsräte nutzen ihr Mitbestimmungsrecht als entscheidende Hürde gegen eine schleichende Deregulierung.

Die Forderung nach mehr Sonntagsarbeit in Bäckereien droht den gesetzlichen Ruhetag auszuhöhlen. Betriebsräte sehen sich als letzte Bastion gegen eine schleichende Deregulierung.

Berlin – Der Konflikt um die Sonntagsarbeit in Deutschland eskaliert. Auslöser ist der Vorstoß des deutschen Handwerks, das traditionelle „Sonntagsbackverbot“ zu lockern. Doch Gewerkschaften und Arbeitsrechtsexperten stellen sich entschieden dagegen. Sie warnen vor einem Dammbruch, der den verfassungsrechtlich geschützten Ruhetag aushöhlen könnte.

Handwerk fordert mehr Flexibilität

Die Debatte entbrannte durch Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Er forderte Anfang Januar, die bisherige Dreistundengrenze für Sonntagsproduktion in Bäckereien abzuschaffen. Das Handwerk argumentiert, die Regelung sei veraltet und benachteilige traditionelle Betriebe gegenüber der Industrie.

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Doch was zunächst nach einem branchenspezifischen Problem klingt, weitet sich schnell aus. Betriebsräte in Logistik und Einzelhandel befürchten bereits Nachahmereffekte. Sie sehen eine Salamitaktik am Werk, die Schritt für Schritt den Sonntagsschutz aufweichen soll.

Betriebsräte als „rechtliche Firewall“

Arbeitsrechtler stellen klar: Der Betriebsrat bleibt die entscheidende Hürde. Nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetts unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – und damit auch Sonntagsschichten – der zwingenden Mitbestimmung.

Selbst wenn eine Behörde Sonntagsarbeit genehmigt, kann der Arbeitgeber sie nicht einfach anordnen. Der Betriebsrat muss dem konkreten Dienstplan und den Einsatzbedingungen explizit zustimmen. Fehlt diese Zustimmung oder ein Schiedsspruch der Einigungsstelle, bleibt die Sonntagsarbeit im Betrieb rechtswidrig.

Aktuell nutzen Betriebsräte dieses Recht, um umfassende Gesundheitsvorkehrungen durchzusetzen. Der Fokus liegt nicht mehr nur auf der Genehmigung von Schichten, sondern auf strikten „Stresstests“ für Wochenendarbeit. Das Ziel: Sonntagsarbeit muss die absolute Ausnahme bleiben.

Ausgleichsruhe und Mindestlohn als Streitpunkte

Ein zentraler Konfliktpunkt ist die Ausgleichsruhe. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor: Wer sonntags arbeitet, muss innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag erhalten. Doch wann dieser Tag liegt, ist ebenfalls mitbestimmungspflichtig.

Betriebsräte lehnen „rollierende“ Systeme ab, bei denen der Ruhetag nach betrieblicher Willkür auf schwache Wochentage fällt. Stattdessen fordern sie Modelle, die zusammenhängende freie Tage garantieren – für echte Erholung.

Hinzu kommt die finanzielle Dimension. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Zwar sind Sonntagszuschläge steuerfrei, doch die höhere Basis erhöht die Personalkosten für Wochenendarbeit spürbar. Betriebsräte nutzen dieses Argument: Sonntagsarbeit soll nur im äußersten Notfall zum Einsatz kommen, nicht als Standardinstrument für Kapazitätsausweitungen.

Reform des Arbeitszeitgesetzes stockt

Die aktuelle Auseinandersetzung findet vor einem gesetzgeberischen Stillstand statt. Die Koalition plant zwar eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes – etwa durch eine Wochenhöchstarbeitszeit statt der täglichen Achtstundengrenze. Doch bis Anfang 2026 fehlt ein fertiger Gesetzentwurf.

Sogenannte „Experimentierklauseln“ aus dem Koalitionsvertrag sollen mehr Flexibilität ermöglichen. In der Praxis aber entscheiden weiterhin Gerichte und Einigungsstellen über konkrete Streitfälle.

Für die kommenden Wochen erwarten Branchenbeobachter eine Verhärtung der Fronten. Während Logistik und Einzelhandel die Forderungen des Handwerks prüfen, werden Betriebsräte Wochenenddienste noch strenger kontrollieren. Ihr Prinzip bleibt: Sonntagsarbeit ist nur das letzte Mittel.

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