Handel-KV: 2,55 Prozent Gehaltsplus ab Jänner
25.11.2025 - 14:09:12Die 430.000 Handelsangestellten bekommen mehr Geld. In der dritten Verhandlungsrunde einigten sich GPA und Wirtschaftskammer gestern Abend auf ein Plus von 2,55 Prozent ab 1. Jänner 2026. Das liegt unter der maßgeblichen Inflation von 3,0 Prozent – dafür gibt es Zugeständnisse bei der Arbeitszeit.
Der Abschluss beendet wochenlange Verhandlungen in schwierigem Umfeld. Grund für die erneuten Gespräche war eine Öffnungsklausel aus dem Vorjahres-Abschluss: Steigt die Inflation über 3,0 Prozent, müssen die Gehälter nachverhandelt werden. Genau das trat ein.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen linear um 2,55 Prozent. Auch die 20.000 Lehrlinge im Handel profitieren vom gleichen Zuwachs. Bestehende Überzahlungen bleiben in Euro-Beträgen unverändert.
Viele Arbeitgeber und Personalverantwortliche sind unsicher, wie Samstags- und Feiertagszuschläge korrekt berechnet werden – gerade jetzt, wo Samstagsarbeit flexibler geregelt ist. Das kostenlose E‑Book erklärt, welche Zuschläge wirklich lohnsteuerfrei sind, wie Sie Zuschläge sauber dokumentieren und typische „Phantomlohn“-Fehler vermeiden. Mit praktischen Checklisten für Lohnabrechnung und Betriebsrat. Jetzt kostenlosen Zuschlags-Check sichern
„Ein Kompromiss angesichts der wirtschaftlichen Lage”, nennt GPA-Chefverhandler Mario Ferrari das Ergebnis. Die Gewerkschaft habe Einmalzahlungen verhindert und eine dauerhafte Erhöhung durchgesetzt. Real bedeutet der Abschluss dennoch einen leichten Kaufkraftverlust für die Beschäftigten.
Die Arbeitgeberseite zeigt sich erleichtert. „Wir befinden uns seit vier Jahren in einer Dauerkrise”, betont Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel. Viele Betriebe stünden am Existenzlimit – höhere Abschlüsse wären nicht finanzierbar gewesen.
Als Ausgleich lockert der neue KV die umstrittene „Schwarz-Weiß-Regelung” bei Samstagen. Bisher galt: Auf einen gearbeiteten Samstag folgt zwingend ein freier. Diese starre Vorgabe fällt nun teilweise:
- Arbeitnehmer können selbst beantragen, mehrere Samstage hintereinander zu arbeiten
- Der Betriebsrat muss zustimmen (falls vorhanden)
- Die vollen Samstags-Zuschläge bleiben erhalten
- Teilzeitkräfte mit regelmäßiger Mehrarbeit können ihre Stundenanzahl leichter aufstocken
„Ein attraktives Gesamtpaket”, sagt Trefelik. Die Flexibilisierung entspreche der Realität im Handel, wo die Kundenfrequenz am Wochenende am höchsten ist.
Der moderate Abschluss spiegelt die dramatische Lage im Einzelhandel wider. Eine toxische Mischung belastet die Unternehmen:
Konsumflaute: Haushalte halten sich zurück, die Sparquote steigt.
Insolvenzwelle: 2024 und 2025 mussten zahlreiche Traditionsunternehmen schließen.
Kostendruck: Energie und Mieten fressen die Margen auf.
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will hofft auf „Planungssicherheit” für die 80.000 Handelsbetriebe. „Händler und Mitarbeiter müssen die Kostensteigerung gemeinsam durch Umsatzsteigerungen erarbeiten.”
Mit der Einigung herrscht Klarheit für 2026. Jetzt richtet sich der Blick auf die kommenden Wochen. Kann das Weihnachtsgeschäft den dringend benötigten Umsatzschub bringen? Davon hängt für viele Händler die Jahresbilanz ab.
Ob die beschlossenen Flexibilisierungen ausreichen, um den Handel als Arbeitgeber attraktiv zu halten und gleichzeitig die Rentabilität zu sichern, wird sich 2026 zeigen.
PS: Übrigens – wenn Sie die neuen Arbeitszeitregelungen praktisch umsetzen müssen, lohnt sich ein Blick ins kostenlose E‑Book: Es fasst die wichtigsten Rechtsgrundlagen zu Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen übersichtlich zusammen und liefert Vorlagen für die Praxis. Ideal für Händler, Personalverantwortliche und Betriebsräte, die Rechtssicherheit wollen. Zum kostenlosen E‑Book & Checklisten


