Hamburgs, Tariftreue

Hamburgs Tariftreue: Senat unter Druck für schärferes Vergaberecht

26.01.2026 - 22:10:12

Der DGB Hamburg fordert eine verbindliche Tariftreue-Regelung im Vergaberecht. Der aktuelle Senatsentwurf mit hohen Schwellenwerten wird als unzureichend kritisiert.

Der Hamburger Senat steht in der Kritik: Gewerkschaften fordern eine verbindliche Tariftreue-Regelung im Vergaberecht, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu stoppen. Der aktuelle Gesetzentwurf geht ihnen nicht weit genug.

Anlässlich einer Pressekonferenz an diesem Montag übte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg scharfe Kritik am geplanten fünften Änderungsgesetz zum Hamburger Vergabegesetz (HmbVgG). Die Gewerkschaften sehen darin einen unzureichenden Versuch, das Versprechen einer „Tariftreueregelung“ einzulösen. Diese soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an die branchenüblichen Tarifverträge halten. Das Ziel: Faire Löhne und Arbeitsbedingungen für alle, die mit Steuergeld bezahlt werden.

Ein Gesetz ohne Biss?

Kern der Auseinandersetzung ist die konkrete Ausgestaltung der geplanten Regel. Eine echte Tariftreue verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, ihre Beschäftigten nach den geltenden Flächentarifverträgen zu bezahlen – auch wenn das Unternehmen selbst nicht tarifgebunden ist. So soll verhindert werden, dass sich Firmen durch niedrigere Lohnkosten einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

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Der aktuelle Senatsentwurf bleibt aus Sicht des DGB jedoch vage und schafft rechtliche Unsicherheiten. „Der Entwurf in seiner jetzigen Form droht, das Gegenteil des Beabsichtigten zu bewirken und Lohndumping Tür und Tor zu öffnen“, so die Befürchtung. Die Gewerkschaften fordern klare, verbindliche und rechtssichere Vorgaben.

Streitpunkt Schwellenwerte: Zu hoch für echte Wirkung?

Besonders umstritten sind die im Entwurf vorgesehenen Schwellenwerte. Die Tariftreue soll demnach erst für Dienstleistungsaufträge ab 100.000 Euro und für Bauaufträge ab einer Million Euro gelten.

Für Initiativen wie mobifair, die sich für faire Arbeit im Verkehrssektor einsetzen, sind diese Werte ein Skandal. Sie liegen mehr als zehnmal so hoch wie in anderen Bundesländern und würden den Großteil der kleineren öffentlichen Aufträge ausnehmen. Der DGB unterstützt diese Kritik und pocht auf niedrigere Schwellen, um auch kleine und mittlere Unternehmen zu schützen, die bereits tarifgebunden sind. Zusätzlich fordern die Gewerkschaften konkrete Schutzklauseln, etwa bei Betriebsübergängen im Nahverkehr.

Hamburg im nationalen und europäischen Vergleich

Die Debatte ist kein Hamburger Alleingang. Vor dem Hintergrund einer EU-Initiative zur Stärkung der Tarifbindung steht Hamburg besonders im Fokus. Die Union fordert von Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindung unter 80 Prozent Aktionspläne. In Hamburg liegt diese Quote bei nur 46 Prozent – der zweitniedrigste Wert in Westdeutschland.

Eigentlich wollte der Senat auf ein geplantes Bundesgesetz warten. Da dieses jedoch auf sich warten lässt, muss Hamburg nun eigenständig handeln. Der aktuelle Entwurf wird von Gewerkschaftsseite jedoch als verpasste Chance gewertet, ein wirksames Instrument für fairen Wettbewerb zu schaffen.

Entscheidungswoche steht bevor

Die Uhr tickt: Die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf endet am 31. Januar. Die kommenden Tage sind entscheidend dafür, ob der Senat auf die Kritik reagiert und nachbessert. Der DGB hat angekündigt, den Druck aufrechtzuerhalten.

Die zentrale Frage lautet: Wird Hamburg am Ende ein klares, durchsetzbares Gesetz bekommen, das den Titel „Stadt der Guten Arbeit“ verdient? Oder bleibt es bei einer halbherzigen Regelung, die ihren sozialpolitischen Anspruch verfehlt? Die Antwort wird ein deutliches Signal für die Prioritäten der Hamburger Politik setzen.

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