GWG-Grenze, Euro

GWG-Grenze bleibt 2026 bei 800 Euro

25.01.2026 - 20:52:12

Die geplante Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze auf 1.000 Euro ist gescheitert. Unternehmen müssen weiterhin mit der bestehenden 800-Euro-Regelung planen, was Kontinuität, aber auch verpasste steuerliche Entlastungen bedeutet.

Die geplante Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenze ist endgültig gescheitert. Unternehmen müssen sich weiterhin auf die seit 2018 geltende Regelung einstellen. Das bietet Planungssicherheit, bedeutet aber auch das Aus für erhoffte steuerliche Entlastungen bei kleineren Investitionen. Die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe.

Die Beibehaltung der 800-Euro-Grenze ist das Ergebnis der finalen Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz. In dessen ursprünglichem Entwurf war eine Anhebung auf 1.000 Euro vorgesehen. Diese wurde jedoch im Gesetzgebungsverfahren gestrichen. Somit bleibt die etablierte Praxis für die steuerliche Behandlung von Anschaffungen wie Büromöbeln, Laptops oder Werkzeugen bestehen.

Was die GWG-Regelung 2026 bedeutet

Für Unternehmen bleibt die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ein wichtiges Instrument. Es vereinfacht die Buchhaltung und mindert sofort die Steuerlast. Gemäß § 6 Abs. 2 EStG können abnutzbare, bewegliche Güter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 800 Euro netto nicht übersteigen, im Kaufjahr vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

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Die Voraussetzungen sind unverändert: Das Gut muss beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein. Ein Drucker, der ohne Computer nicht funktioniert, gilt beispielsweise nicht als selbstständig nutzbar – ein Laptop hingegen schon. Für Wirtschaftsgüter bis 250 Euro netto gelten zudem vereinfachte Aufzeichnungspflichten. Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

Warum die geplante Anhebung scheiterte

Die Diskussion um eine höhere Grenze war ein zentraler Punkt im Wachstumschancengesetz. Die Anhebung auf 1.000 Euro sollte als Investitionsanreiz dienen und Unternehmen zur Modernisierung ermutigen. Sie hätte es Betrieben ermöglicht, eine breitere Palette von Gütern – wie hochwertigere Monitore oder Smartphones – sofort steuerlich geltend zu machen.

Zusätzlich sah der Entwurf weitreichende Änderungen bei der Poolabschreibung vor. Die Wertgrenze für einen Sammelposten sollte von 1.000 auf 5.000 Euro steigen, die Abschreibungsdauer von fünf auf drei Jahre sinken. Diese Pläne wurden im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gekippt, um einen politischen Kompromiss zu ermöglichen. Das finale Gesetz enthält diese Erleichterungen nicht mehr.

Alternative: Die Poolabschreibung

Für Anschaffungen zwischen 250,01 und 1.000 Euro bleibt die Poolabschreibung eine Option. Dabei werden alle Güter innerhalb dieses Wertrahmens, die in einem Wirtschaftsjahr angeschafft werden, in einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser wird dann linear über fünf Jahre – also mit jährlich 20 Prozent – abgeschrieben.

Ein wichtiger Punkt: Das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung (bis 800 Euro) und Poolabschreibung muss in einem Wirtschaftsjahr einheitlich ausgeübt werden. Eine Mischung ist nicht möglich. Die Poolabschreibung kann strategisch sinnvoll sein, um den Gewinn gleichmäßiger zu belasten. Die Sofortabschreibung hingegen bewirkt eine maximale Steuerentlastung im Anschaffungsjahr.

Kontinuität statt Erleichterung

Für die Unternehmenspraxis bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Kontinuität. Etablierte Buchhaltungsprozesse müssen nicht angepasst werden. Die Sofortabschreibung bleibt ein unkompliziertes Mittel, um die Steuerlast bei kleineren Anschaffungen direkt zu senken.

Gleichzeitig ist es eine verpasste Chance. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten hätte eine höhere Grenze die Investitionsbereitschaft fördern können. Ob die Politik das Thema erneut aufgreift, bleibt abzuwarten. Vorerst planen Unternehmen auf Basis der bekannten 800-Euro-Grenze. Die sorgfältige Prüfung der vorteilhafteren Abschreibungsmethode bleibt eine wichtige Jahresend-Entscheidung.

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