GVP-Tarifwerk vereinheitlicht ab 2026 Zeitarbeitsbranche
31.12.2025 - 14:44:12Ein historischer Branchentarif schafft ab Januar 2026 einheitliche soziale Standards für 560.000 Zeitarbeiter, mit fester Arbeitszeit, Wegezeitentschädigung und einer Lohnerhöhung.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt ein historischer Tarifvertrag in Kraft, der für rund 560.000 Zeitarbeiter in Deutschland einheitliche soziale Standards schafft. Das neue GVP-Tarifwerk beendet die jahrzehntelange Spaltung der Branche in zwei Regelwerke.
Einheitlicher Schutzschild für die gesamte Branche
Die Zeitarbeitsbranche war jahrzehntelang durch parallele Tarifverträge der ehemaligen Verbände BAP und iGZ geprägt. Mit der Fusion zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) im Jahr 2023 wurde der Grundstein für eine Vereinheitlichung gelegt. Ab Neujahr gilt nun ein einziges, branchenweites Regelwerk, das als verbesserter „sozialer Arbeitsschutz“ gilt. Das Ziel: Rechtssicherheit und vergleichbare Schutzstandards für alle Zeitarbeitnehmer – unabhängig vom früheren Arbeitgeberverband.
Kampf gegen den „Flexibilitätsstress“
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Arbeitszeit. Für Vollzeitkräfte gilt künftig eine feste Monatsarbeitszeit von 151,67 Stunden. Damit werden variable Arbeitszeitmodelle abgeschafft, die das wirtschaftliche Risiko von Nichtbeschäftigung auf den Arbeitnehmer abwälzen konnten. Zusätzlich werden Arbeitszeitkonten harmonisiert und auf ein Guthaben von maximal 200 Plusstunden begrenzt.
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Ein weiterer großer Schritt ist die neue Wegezeitentschädigung. Arbeitnehmer haben ab sofort Anspruch auf Ausgleich, wenn der einfache Weg von der Wohnung zum Einsatzort mehr als eine Stunde und 15 Minuten dauert. Diese Regelung soll lange Pendelzeiten als Gesundheitsrisiko anerkennen und regionale Einsätze fördern.
Klare Verantwortung und höhere Löhne
Das Tarifwerk schafft auch Klarheit in der Verantwortungsfrage. Zwar bleibt der Personaldienstleister der Arbeitgeber, doch die unmittelbare Verantwortung für den operativen Arbeitsschutz – inklusive der Bereitstellung spezifischer Schutzausrüstung und Einweisungen – liegt klar beim Entleiher, also der Kundenfirma. Damit sollen Grauzonen im Dreieck der Zeitarbeit geschlossen werden.
Begleitet wird die Harmonisierung von einer Lohnerhöhung um 2,99 Prozent ab Januar 2026. Gewerkschaften sehen in einer fairen Bezahlung einen integralen Bestandteil des Arbeitsschutzes, da sie den Druck auf Arbeitnehmer mindert, übermäßige Überstunden oder unsichere Nebenjobs anzunehmen.
Was die Umstellung für Unternehmen bedeutet
Für viele kleine und mittlere Personaldienstleister bedeutet die Umstellung administrative Anpassungen. Besonders die neuen Regelungen zu Wegezeiten und der vereinheitlichte Urlaubsanspruch von 25 bis 30 Tagen erfordern Aufmerksamkeit. Bestehende Verträge, die auf die alten Tarifwerke verweisen, bleiben zwar gültig, werden aber im Lichte des neuen GVP-Nachfolgetarifs ausgelegt. Alle ab dem 1. Januar geschlossenen Verträge müssen das neue GVP-Tarifwerk explizit benennen.
Der Fokus der Branche liegt nun auf der Umsetzung. Für das erste Quartal 2026 ist mit verstärkten Kontrollen durch den Zoll zu rechnen, insbesondere bei der korrekten Berechnung der Wegezeitentschädigung und der Einhaltung der festen Arbeitszeiten. Für die Beschäftigten bringt das neue Jahr damit mehr Planbarkeit, Sicherheit und ein etwas höheres Einkommen.
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