GVP-Tarifwerk: Neuer Rahmen für 560.000 Zeitarbeiter
13.01.2026 - 02:43:11Eine neue Ära für die Zeitarbeit: Seit Jahresbeginn gilt ein einheitliches Tarifwerk für die gesamte Branche. Rund 560.000 Beschäftigte und ihre Arbeitgeber müssen sich auf veränderte Regeln einstellen.
Historischer Schritt zur Vereinheitlichung
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) hat die Tariflandschaft konsolidiert. Nach der Fusion der Vorgängerverbände BAP und iGZ Ende 2023 liefen deren separate Tarifverträge zunächst parallel. Diese Übergangsphase endete am 1. Januar 2026. Nun gilt ein einziges, umfassendes Regelwerk für alle Mitgliedsunternehmen.
Das neue Tarifwerk besteht aus drei Kernkomponenten: einem Manteltarifvertrag für allgemeine Arbeitsbedingungen, einem Entgeltrahmentarifvertrag für die Eingruppierung und einem Entgelttarifvertrag für konkrete Löhne. Ziel ist mehr Transparenz, einheitliche Wettbewerbsbedingungen und klare Regelungen für die Beschäftigten. Die Sozialpartner wollen so Stabilität in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten signalisieren.
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Gestaffelte Lohnsteigerungen bis 2027
Ein zentraler Punkt sind die neu verhandelten Gehälter. Nach intensiven Verhandlungen im September 2025 einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen Entgelttarifvertrag mit 24 Monaten Laufzeit.
Die Erhöhungen erfolgen in drei Stufen:
* Stufe 1: Plus 2,99 Prozent zum 1. Januar 2026.
* Stufe 2: Weitere 2,5 Prozent zum 1. September 2026.
* Stufe 3: Finale Erhöhung um 3,5 Prozent zum 1. April 2027.
Für das vierte Quartal 2025 blieben die Entgelte unverändert. Dieser gestaffelte Kompromiss soll die Unternehmen in der angespannten Konjunktur nicht überfordern, den Beschäftigten aber eine spürbare Verbesserung bringen. Die unterste Entgeltgruppe bleibt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Dringender Handlungsbedarf für Unternehmen
Die Umstellung erfordert von den Personaldienstleistern sofortiges Handeln. Bestehende Arbeitsverträge mit dynamischer Verweisklausel wechseln meist automatisch auf das neue Tarifwerk. Dennoch ist eine sorgfältige Prüfung angeraten, um Widersprüche zu vermeiden.
Für alle Neueinstellungen seit Jahresbeginn sind die neuen GVP-Vertragsmuster verbindlich. Das betrifft nicht nur Lohn und Arbeitszeit, sondern auch Sonderzahlungen und weitere Rahmenbedingungen. Zudem muss der Tarifhinweis in den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen aktualisiert werden. Experten warnen: Die Bundesagentur für Arbeit beanstandet bei Prüfungen umgehend fehlerhafte Dokumente. Der GVP stellt seinen Mitgliedern Musterverträge und Informationen zur Umstellung bereit.
Meilenstein mit Augenmaß
Die Einigung auf ein gemeinsames Tarifwerk markiert einen Meilenstein für die Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeit. Sie beendet die Komplexität zweier Systeme. Die Verhandlungen spiegelten die schwierige Balance wider: Die Gewerkschaften forderten ursprünglich 7,5 Prozent mehr Lohn bei zwölf Monaten Laufzeit, die Arbeitgeber boten 1,5 Prozent.
Der gefundene Kompromiss mit längerer Laufzeit und gestaffelten Erhöhungen soll Planungssicherheit geben und die Attraktivität der Branche für Fachkräfte wahren. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren. Die anstehenden Verhandlungen zu Branchenzuschlagstarifverträgen bleiben ein weiterer wichtiger Faktor für die Zukunft der Zeitarbeit in Deutschland.
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