GVP-Tarifwerk, Einheitliche

GVP-Tarifwerk: Einheitliche Regeln für 650.000 Leiharbeiter

29.01.2026 - 01:15:11

Ein neuer Manteltarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche ist in Kraft und bringt gestaffelte Lohnerhöhungen bis 2027 sowie einheitliche Arbeitsregeln für rund 650.000 Beschäftigte.

Ein einheitlicher Tarifvertrag für die gesamte Zeitarbeitsbranche ist in Kraft. Für rund 650.000 Beschäftigte bedeutet das höhere Löhne und vereinheitlichte Arbeitsbedingungen.

Das neue Tarifwerk des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP) löste zum Jahresbeginn die alten Verträge der Vorgängerverbände ab. Diese historische Vereinheitlichung beendet eine jahrzehntelange Zwei-Klassen-Tariflandschaft. Verhandelt wurde das Paket mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des DGB.

Stufenweise Lohnerhöhungen bis 2027

Das Herzstück des neuen Vertragswerks sind gestaffelte Gehaltserhöhungen. Die erste Stufe trat bereits am 1. Januar in Kraft und brachte ein Plus von 2,99 Prozent für alle Entgeltgruppen. Die unterste Gruppe (EG1) liegt damit bei 14,96 Euro pro Stunde – deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Die Planung ist langfristig angelegt: Weitere Erhöhungen von 2,5 Prozent folgen im September 2026 und 3,5 Prozent im April 2027. Der Tarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit bis Ende September 2027. Diese Staffelung soll den Beschäftigten Sicherheit geben und den Unternehmen in unsicheren konjunkturellen Zeiten Planbarkeit ermöglichen.

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Mehr Klarheit durch einheitliche Regeln

Neben dem Geld vereinheitlicht der neue Manteltarifvertrag (MTV GVP) zentrale Arbeitsbedingungen. Dazu gehören Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen. Eine wichtige Neuerung: Das verstetigte Arbeitszeitkonto wird zum Standard. Für Unternehmen, die bisher nach iGZ-Regeln arbeiteten, gelten Übergangsfristen.

Die Konsolidierung beendet eine Ära der Verwirrung. Bisher sorgten zwei parallele Tarifwerke für hohen administrativen Aufwand und Intransparenz. Der GVP unterstützte die Umstellung mit Musterverträgen und Informationsveranstaltungen für seine Mitglieder.

Ein Meilenstein für die Tarifautonomie

Die Einigung gilt in der Branche als historischer Schritt. Sie stärkt die Tarifautonomie in einem Sektor, der mit einer Abdeckung von über 90 Prozent schon jetzt eine Spitzenposition in Deutschland einnimmt. Besonders bemerkenswert: Der Abschluss gelang trotz einer insgesamt schwächelnden Konjunktur.

Die Verhandlungen waren komplex. Nach einer Grundsatzeinigung im Juni 2025 folgten im September die Details zu den Entgelterhöhungen. Im November wurden dann auch die entscheidenden Branchenzuschlagstarifverträge etwa mit der IG Metall abgeschlossen. Dies ebnete den Weg für das reibungslose Inkrafttreten.

Was die neue Ära für die Praxis bedeutet

Mit dem einheitlichen Tarifwerk ist die rechtliche Konsolidierung der Branche weitgehend abgeschlossen. Der Fokus liegt nun auf der praktischen Umsetzung in den Betrieben. Für die Personaldienstleister bedeutet die Umstellung zwar initialen Aufwand, langfristig aber eine spürbare Vereinfachung.

Für die Leiharbeitnehmer bringt die Reform vor allem mehr Transparenz und verlässliche Perspektiven. Die klaren, gestaffelten Lohnsteigerungen sorgen für eine finanzielle Besserstellung und könnten die Attraktivität der Zeitarbeit erhöhen. Die Branche stellt sich damit auf eine Zukunft mit fairen und einheitlichen Spielregeln ein.

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