GVP-Tarifwende: Neue Arbeitsverträge ab 2026 verpflichtend
20.11.2025 - 01:52:12Ab Januar 2026 gilt das neue GVP-Tarifwerk mit gestaffelten Lohnsteigerungen und digitalen Vertragsprozessen, das die bisherige Zersplitterung der Branche beendet.
Die Zeitarbeitsbranche steht vor der größten tariflichen Neuordnung seit Jahren. Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) hat gestern einheitliche Arbeitsvertragsmuster veröffentlicht – und gibt damit den Startschuss für die praktische Umsetzung des neuen Tarifwerks. Was bedeutet das für die rund 560.000 Beschäftigten und Hunderte Personaldienstleister in Deutschland?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ausschließlich das neue GVP-Tarifwerk. Die bisherigen getrennten Tarifverträge der ehemaligen Verbände iGZ und BAP haben dann ausgedient. Für alle Neueinstellungen ab diesem Stichtag müssen die jetzt bereitgestellten Vertragsmuster verwendet werden – die alten Vorlagen sind ab dann tabu. Damit wird endlich umgesetzt, was mit der Verbandsfusion im Dezember 2023 begann: eine echte Konsolidierung der Branche unter einem einheitlichen rechtlichen Dach.
Schluss mit dem Tarifwirrwarr
Zwei Jahre lang existierten parallel zwei verschiedene Tarifwelten – eine Situation, die weder für Arbeitgeber noch für Beschäftigte zufriedenstellend war. Diese Übergangsphase endet am 31. Dezember 2025 endgültig. Die neuen Vertragsmuster integrieren alle Aspekte des GVP-Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrags und schaffen damit klare Verhältnisse bei Arbeitsbedingungen, Eingruppierungen und Vergütung.
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Doch was steckt konkret in den neuen Verträgen? Sie bilden die bereits im September 2025 ausgehandelten Entgelterhöhungen ab: Nach drei “Nullmonaten” bis Jahresende steigen die Löhne zum 1. Januar 2026 um 2,99 Prozent. Im September 2026 folgen weitere 2,5 Prozent, im April 2027 schließlich 3,5 Prozent. Ein Tarifabschluss mit 24 Monaten Laufzeit, der den Beschäftigten Planungssicherheit gibt.
Digitalisierung wird endlich Realität
Eine oft übersehene, aber wegweisende Änderung betrifft die Vertragsform selbst. Bereits seit dem 1. Januar 2025 ersetzt die einfache Textform – etwa per E-Mail – die bisherige Schriftform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen. Was zunächst bürokratisch klingt, beschleunigt die Prozesse zwischen Verleihern und Entleihunternehmen erheblich. Keine händischen Unterschriften mehr, keine Postlaufzeiten – stattdessen digital, schnell, effizient.
Die neuen GVP-Vertragsmuster sind auf diese digitale Welt zugeschnitten. Personaldienstleister müssen allerdings sicherstellen, dass ihre HR-Software und internen Abläufe entsprechend angepasst sind. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert ab Januar 2026 rechtliche Unsicherheiten.
Die Uhr tickt: Was jetzt passieren muss
Für die Unternehmen beginnt jetzt die heiße Phase. Nur noch sechs Wochen bleiben, um die Umstellung zu stemmen. HR-Abteilungen müssen geschult, interne Dokumente aktualisiert und Softwaresysteme überprüft werden. Die alten iGZ- oder BAP-Muster für Neuverträge zu verwenden, ist ab dem Stichtag nicht mehr zulässig – ein klares rechtliches Risiko.
Der GVP hat in seiner Mitgliederinformation vom 19. November detaillierte Erläuterungen zu den neuen Mustern bereitgestellt. Personaldienstleister, die diese Informationen ignorieren oder die Umstellung verschleppen, spielen mit ihrer Rechtssicherheit. Die proaktive Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen ist nicht optional – sie ist zwingend.
Mehr als nur Bürokratie
Oberflächlich betrachtet könnte man meinen: wieder neue Formulare, wieder Papierkram. Doch die Einführung des einheitlichen Tarifwerks ist mehr als das. Sie beendet die Zersplitterung der Branche, erhöht die Transparenz und macht Arbeitsbedingungen vergleichbarer. Für Zeitarbeitnehmer bedeutet das klarere Rechte, für Unternehmen weniger Komplexität.
Die Zeitarbeitsbranche kämpft seit Jahren um Akzeptanz und gegen den Ruf prekärer Beschäftigung. Ein einheitlicher Standard mit klaren Lohnsteigerungen und modernen, digitalen Prozessen könnte helfen, dieses Image zu verbessern. Die Branche positioniert sich damit als flexibles, aber fair reguliertes Arbeitsmarktinstrument – ein wichtiges Signal in Zeiten des Fachkräftemangels.
Ausblick: Erst der Anfang
Mit dem 1. Januar 2026 beginnt eine neue tarifliche Ära, doch die Arbeit ist damit nicht erledigt. Während die Grundstruktur nun steht, bleiben Verhandlungen über Branchenzuschläge auf der Agenda. Ziel bleibt die Lohnangleichung an Stammbelegschaften in den Einsatzbetrieben – ein sensibles Thema, das weiterhin Konfliktpotenzial birgt.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie reibungslos die Umstellung gelingt. Gelingt sie gut, könnte die deutsche Zeitarbeitsbranche gestärkt aus diesem Transformationsprozess hervorgehen. Stolpert sie, drohen rechtliche Auseinandersetzungen und Verunsicherung bei Beschäftigten. Der Countdown läuft.
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