Grundsteuer, Meldepflicht

Grundsteuer: Neue Meldepflicht für Immobilienbesitzer läuft an

31.01.2026 - 03:09:12

Eigentümer müssen wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken aus 2025 bis Ende März beim Finanzamt melden, um Strafen zu vermeiden. Die Regeln variieren je nach Bundesland.

Wer 2025 sein Grundstück baulich verändert hat, muss dies bis Ende März dem Finanzamt melden. Die neue Anzeigepflicht ist ein zentraler Baustein der Grundsteuerreform und soll verhindern, dass die frisch berechneten Steuerwerte schnell wieder veralten.

Systemwechsel: Eigentümer in der Pflicht

Bisher erfuhren die Finanzämter oft erst mit großer Verzögerung von Bauvorhaben – etwa durch Mitteilungen der Baubehörden. Mit der Reform kehrt sich die Verantwortung um: Nun liegt es in der Hand der Eigentümer, wertrelevante Änderungen proaktiv anzuzeigen. Die Frist für alle im Jahr 2025 erfolgten Veränderungen endet am 31. März 2026. Eine verspätete Meldung kann teuer werden: Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge verhängen, Zwangsgelder androhen oder die Bemessungsgrundlage schätzen – meist zum Nachteil des Eigentümers.

Diese Änderungen sind meldepflichtig

Nicht jeder neue Blumenkübel muss gemeldet werden. Die Pflicht greift bei wesentlichen Eingriffen, die den Wert der Immobilie beeinflussen. Konkret sind das:

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  • Neubau und bauliche Erweiterungen: Ein Haus auf einer bisher unbebauten Fläche, ein Anbau, eine Aufstockung oder der Ausbau von Dachgeschoss oder Keller zu Wohnraum.
  • Abriss: Der komplette oder teilweise Rückbau von Gebäuden.
  • Änderung der Nutzung: Die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnfläche oder die Umwidmung von Acker- zu Bauland.

Ein reiner Eigentümerwechsel, etwa durch Verkauf, muss in der Regel nicht extra gemeldet werden. Diese Information erhält das Finanzamt direkt vom Grundbuchamt.

Achtung: Bundesländer haben unterschiedliche Regeln

Die Frist zum 31. März gilt primär für die Länder, die das Bundesmodell anwenden. Doch Vorsicht: Einige Bundesländer haben eigene Wege gewählt, was die Meldepflicht verkompliziert.

  • Bundesmodell: Hier ist die Regel klar: Wertrelevante Änderungen bis zum 31. März melden.
  • Ländermodelle: In Bayern zählt beim reinen Flächenmodell vor allem eine Änderung der Grundstücksgröße. In Baden-Württemberg hingegen ist die Bebauung für die Bewertung irrelevant – ein Anbau muss dort nicht gemeldet werden.

Eigentümer sollten sich daher unbedingt über die in ihrem Bundesland gültigen Vorschriften informieren. Die Meldung selbst erfolgt am einfachsten elektronisch über das ELSTER-Portal, ist aber auch formlos per Brief möglich.

Eine dauerhafte Verantwortung für Eigentümer

Die jährliche Anzeigepflicht ist kein einmaliger Akt, sondern etabliert eine neue, fortlaufende Aufgabe für alle Grundstücksbesitzer. Sie stellt sicher, dass die Kommunen ab 2025 die Grundsteuer auf Basis aktueller und fairer Werte erheben können. Wer die Frist ignoriert, riskiert nicht nur Geldstrafen, sondern auch einen erhöhten bürokratischen Aufwand. Die Devise lautet also: Änderungen dokumentieren und fristgerecht melden.

@ boerse-global.de