Grundsteuer-Chaos, NRW

Grundsteuer-Chaos in NRW: Kommunen stoppen Bescheide

05.02.2026 - 17:45:12

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen stellt getrennte Hebesätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien infrage. Mehrere Städte stoppen Grundsteuerbescheide, während Kommunen vor einem finanziellen Dilemma stehen.

Ein Gerichtsurteil zu Hebesätzen stürzt Nordrhein-Westfalen in ein finanzielles und rechtliches Dilemma. Mehrere Städte setzen die Versendung der Grundsteuerbescheide für 2026 aus.

Gelsenkirchener Urteil als Auslöser

Im Zentrum der Krise stehen vier Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Dezember 2025. Die Richter gaben Klagen von Gewerbebetrieben gegen die Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen statt. Ihr Kernpunkt: Höhere Hebesätze für Gewerbeimmobilien sind unzulässig, wenn sie allein dazu dienen, die Steuern für Wohnimmobilien zu senken. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, wirken sie bereits wie ein Flächenbrand.

Bescheide auf Eis – Kommunen in der Zwickmühle

Die rechtliche Unsicherheit zwingt die Städte zum Handeln. Die Stadt Minden verschob den Versand der Bescheide und den ersten Fälligkeitstermin auf Mitte März. Lüdenscheid stoppte den Versand komplett. Der dortige Kämmerer warnt vor drohenden Mindereinnahmen von 4,2 Millionen Euro, sollte die Stadt zu einem einheitlichen Hebesatz zurückkehren müssen. Bereits Ende Januar kündigte Lippstadt an, die erst 2025 eingeführte Trennung der Hebesätze wieder zu kippen.

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Rund 120 der 396 NRW-Kommunen nutzten die 2024 geschaffene Möglichkeit zu unterschiedlichen Hebesätzen. Das Ziel der Landesregierung war klar: Die Belastung von Wohneigentümern und Mietern nach der Grundsteuerreform abfedern. Doch was als politisches Steuerungsinstrument gedacht war, erweist sich nun als juristischer Bumerang.

Das Dilemma: Klagewelle oder höhere Wohnsteuern?

Die Kommunen stecken in der Zwickmühle. Halten sie an den unterschiedlichen Sätzen fest, riskieren sie eine Klageflut von Gewerbetreibenden, die sich durch das Gelsenkirchener Urteil bestärkt fühlen. Schaffen sie die Trennung ab, droht eine höhere Grundsteuer für Wohnimmobilien – und damit das genaue Gegenteil des ursprünglichen Ziels. Der Bund der Steuerzahler NRW, der die Klagen unterstützte, sieht sich bestätigt.

Die Verzögerung der Bescheide ist mehr als ein administratives Problem. Sie lähmt die Haushaltsplanung der Städte und schafft eine belastende Hängepartie für Hunderttausende Grundstückseigentümer. Experten befürchten, dass viele Kommunen aus Vorsicht zum Einheitshebesatz zurückkehren – was die Steuerlast für Wohnimmobilien tendenziell erhöhen würde.

Warten auf die nächste Instanz

Die Unsicherheit wird anhalten, bis ein Obergericht endgültig entscheidet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sowohl Berufung als auch Sprungrevision zugelassen. Bis dahin bleibt den Kommunen nur die Wahl zwischen einer rechtlich wackeligen Satzung und einer vorsorglichen Rückkehr zum Einheitssatz.

Der Streit wird die Finanzpolitik in NRW noch Monate, wenn nicht Jahre beeinflussen. Für Gewerbetreibende bedeutet das Urteil eine Stärkung ihrer Position. Für Wohnungseigentümer bleibt die befürchtete Frage: Bleibt die erhoffte Entlastung aus – oder wird sie sogar ins Gegenteil verkehrt?

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