Grundsteuer: Bundesfinanzhof stärkt Bundesmodell den Rücken
22.01.2026 - 03:23:12Der Bundesfinanzhof hat seine Entscheidung für die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer ausführlich begründet. Damit ebnet er den Weg für den finalen Rechtsstreit in Karlsruhe. Für Millionen Eigentümer bedeutet das weiterhin Unsicherheit.
In einer heute veröffentlichten, detaillierten Urteilsbegründung bekräftigte der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) seine Haltung vom Dezember 2025. Die obersten Finanzrichter sehen in den Bewertungsregeln des Bundesmodells keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die schriftliche Begründung ermöglicht es den klagenden Immobilieneigentümern nun, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Richter billigen pauschale Bewertung
Im Kern argumentiert der BFH mit der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Bei Massenverfahren wie der Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken seien typisierende und pauschalierende Regelungen aus Gründen der Praktikabilität zulässig. Solche Vereinfachungen seien notwendig, um das Verfahren überhaupt handhabbar zu machen.
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Das Gericht wies die Kritik der Kläger zurück, wonach pauschale Bodenrichtwerte und Nettokaltmieten zu ungerechten Ergebnissen führten. Die gewählte Methodik bilde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Grundbesitzes in der Relation realitätsgerecht ab. Eventuelle Einzelfehler müssten individuell angefochten werden, stellten aber nicht das gesamte System infrage.
Verbände setzen auf Karlsruhe
Führende Eigentümerverbände wie Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler bekräftigten umgehend, den Rechtsweg bis nach Karlsruhe auszuschöpfen. Sie halten an ihrer Überzeugung fest, dass die Pauschalierungen in vielen Fällen zu verfassungswidrigen Steuerlasten führen. Die heutige Begründung liefere die juristische Basis, überzeuge in der Sache aber nicht.
Die Karlsruher Richter hatten die Grundsteuerreform 2018 mit einem Urteil erst angestoßen. Nun müssen sie prüfen, ob das daraus entstandene Bundesmodell ihren eigenen verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt. Für über drei Millionen Eigentümer, die Einspruch gegen ihren Bescheid eingelegt haben, bedeutet das eine weitere Wartezeit. Ihre Verfahren ruhen bis zu einer Grundsatzentscheidung.
Fünf Länder mit eigenen Modellen
Nicht direkt von diesem Rechtsstreit betroffen sind die fünf Bundesländer, die eigene Wege gehen: Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzten eine Öffnungsklausel und entwickelten eigene Modelle. Auch gegen einige dieser Landeslösungen laufen jedoch bereits Klageverfahren.
Experten rechnen damit, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mehrere Monate, wenn nicht Jahre dauern könnte. Sollte Karlsruhe Teile des Bundesmodells kippen, stünde der Gesetzgeber vor einer enormen Herausforderung. Bis dahin bleiben die bereits versendeten Steuerbescheide gültig – aber unter dem Vorbehalt der höchstrichterlichen Prüfung.
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