Grundsteuer: Bundesfinanzhof bestätigt Bundesmodell
01.02.2026 - 11:11:12Der Bundesfinanzhof hat die Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuer-Bundesmodells bestätigt. Das Urteil aus München weist die Klagen aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin zurück und stärkt die umstrittene Reform. Steuerzahlerverbände kündigen jedoch bereits den Gang nach Karlsruhe an.
Gericht billigt pauschale Bewertungsmethode
In seiner nun veröffentlichten schriftlichen Begründung wies der BFH die zentralen Rechtsrügen gegen das Bundesmodell zurück. Das Gericht behandelte drei Revisionsverfahren zu Wohnimmobilien, die nach dem in elf Bundesländern geltenden System bewertet wurden.
Die Richter entschieden, dass der Bund seine Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 105 des Grundgesetzes nicht überschritten hat. Entscheidend ist die Bestätigung, dass die Bewertungsmethode – insbesondere das Ertragswertverfahren für Wohnimmobilien – nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die Kläger hatten argumentiert, dass die typisierten Nettokaltmieten und pauschalen Mietniveaustufen die tatsächlichen Immobilienwerte verzerren und zu unfairen Steuerlasten führen.
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Der BFH urteilte jedoch, dass der Gesetzgeber vereinfachende und typisierende Methoden nutzen darf, um die administrative Durchführbarkeit der Steuer zu gewährleisten. Bei einer Massenbewertung von rund 36 Millionen Wirtschaftseinheiten sei eine strenge Einzelbewertung verfassungsrechtlich nicht geboten. Die „grobe“ Kategorisierung des Systems sei durch den Bedarf an einem praktikablen, automatisierten Besteuerungsverfahren gerechtfertigt.
„Massenverwaltung“ rechtfertigt Pauschalierung
Ein Kernargument des Gerichts liegt im Konzept der Typisierungsbefugnis. Der Gesetzgeber müsse bei der Gestaltung von Steuergesetzen, die Millionen Bürger betreffen, einen weiten Spielraum haben. Die potenziellen Ungenauigkeiten durch Standardmietwerte und statistische Mietniveaus seien verfassungsrechtlich hinnehmbare Kompromisse für ein funktionierendes Steuersystem.
Das Urteil stellt klar, dass das Ertragswertverfahren als valider Stellvertreter für das objektive Ertragspotenzial einer Immobilie dient. Das Gericht wies die Argumentation zurück, dass die Nichtberücksichtigung spezifischer Lagefaktoren innerhalb einer Gemeinde (Mikrolage) die Steuer verfassungswidrig mache. Mit der Bestätigung der „Mietniveaustufen“ – die Mieten auf Grundlage von Gemeindedurchschnitten anpassen – hat der BFH das strukturelle Kernstück des Bundesmodells abgesegnet.
Rechtsexperten sehen in dem Urteil zwar Rechtssicherheit für die Finanzverwaltung. Für den einzelnen Steuerzahler bleiben jedoch nur begrenzte Erfolgsaussichten für einen Einspruch, der allein auf die Bewertungsmethodik gestützt ist.
Verbände kündigen Verfassungsbeschwerde an
Trotz der klaren Haltung des BFH ist der Rechtsstreit um die Grundsteuer noch nicht beendet. Große Steuerzahlerverbände wie der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund zeigten sich enttäuscht. Sie kündigten an, die Kläger bei der Einlegung von Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu unterstützen.
Die Verbände argumentieren, dass das aktuelle System weiterhin erhebliche Ungerechtigkeiten schaffe, insbesondere wenn die berechneten Steuerwerte stark von den realen Marktbedingungen abweichen. Die „Effizienz“ der Steuerverwaltung dürfe nicht auf Kosten der Steuergerechtigkeit gehen.
Der Schritt nach Karlsruhe bedeutet, dass das letzte verfassungsrechtliche Wort noch nicht gesprochen ist. Die Hürde für eine Aufhebung des BFH-Urteils ist jedoch hoch, da das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in Steuerfragen typischerweise einen großen Gestaltungsspielraum zugesteht.
Hintergrund: Der lange Weg der Reform
Der aktuelle Streit hat seinen Ursprung in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Dieses erklärte das alte Grundsteuersystem für verfassungswidrig, da es auf veralteten Einheitswerten von 1964 (West) und 1935 (Ost) basierte. Das Gericht forderte eine Reform, die 2019 im Grundsteuerreformgesetz mündete.
Das neue System, das die Steuerzahlungen seit dem 1. Januar 2025 beeinflusst, erlaubt den Bundesländern, entweder das Bundesmodell zu übernehmen oder eigene Modelle einzuführen. Das Bundesmodell nutzen elf Länder, darunter Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Länder wie Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg entschieden sich für abweichende Modelle. Das aktuelle BFH-Urteil betrifft ausschließlich das Bundesmodell.
Ausblick für Steuerzahler
Mit der nun vollständig vorliegenden Entscheidung können die Finanzämter die Bearbeitung von Einsprüchen und Feststellungsbescheiden mit größerer Sicherheit fortsetzen. Für die Millionen Grundstückseigentümer, die Einspruch gegen ihre Grundsteuerwertbescheide eingelegt haben, deutet das Urteil auf eine Abweisungswelle hin – sofern ihre Argumente den nun zurückgewiesenen verfassungsrechtlichen Bedenken entsprachen.
Steuerberater raten Eigentümern, ihre Einsprüche nicht voreilig zurückzunehmen, wenn sie von den Musterverfahren der Verbände unterstützt werden. Die anhängigen Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe könnten das System theoretisch noch kippen, auch wenn ein solches Ergebnis wohl Jahre dauern würde.
Kurzfristig müssen sich Eigentümer auf die neuen Steuerlasten einstellen, die seit 2025 fällig sind. Während das BFH-Urteil den rechtlichen Rahmen für Bund und Gemeinden stabilisiert, bleibt der politische Druck hoch. Viele Bürger sehen sich durch die neuen Berechnungsmethoden mit steigenden Steuerrechnungen konfrontiert. Der Fokus liegt nun auf Karlsruhe, das entscheiden muss, ob der vom BFH akzeptierte „Pragmatismus“ den strengen Vorgaben des Grundgesetzes genügt.
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