Grundrente: Neue Freibeträge und steuerfreie Aktivrente ab Januar
25.11.2025 - 13:10:12Die Deutsche Rentenversicherung hat heute die neuen Einkommensgrenzen für die Grundrente bestätigt – parallel dazu startet die „Aktivrente” mit 2.000 Euro steuerfreiem Hinzuverdienst.
BERLIN – Für Millionen Rentner bringt der Jahreswechsel spürbare Verbesserungen: Die Deutschen Rentenversicherung (DRV) hat am Dienstag, 25. November, die aktualisierten Freibeträge für die Grundrente verkündet, die ab 1. Januar 2026 gelten. Gleichzeitig rückt die „Aktivrente” näher – ein steuerpolitischer Paradigmenwechsel, der arbeitende Senioren deutlich besser stellt.
Die jährliche Neuberechnung der Rentenzuschläge führt zu höheren Einkommensgrenzen, sodass andere Einkünfte weniger stark auf die Grundrente angerechnet werden. Für Erwerbsminderungsrentner beginnt bereits am 1. Dezember eine strukturelle Änderung, die separate Zuschlagszahlungen in die reguläre Rente integriert.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue monatliche Einkommensgrenzen, bis zu denen andere Einkünfte – etwa Kapitalerträge oder die Rente des Partners – die Grundrente nicht mehr schmälern:
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- 1.438 Euro für Alleinstehende (bisher niedriger)
- 2.243 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften
„Einkommen bis zu diesen Beträgen wird nicht auf den Grundrentenanspruch angerechnet”, stellte die DRV in ihrer heutigen Mitteilung klar. Grundlage der Berechnung sind die Steuerdaten aus dem Jahr 2023, die die Finanzämter kürzlich übermittelt haben.
Gute Nachricht für Betroffene: Die Anpassung erfolgt automatisch. Wer allerdings seit 2023 größere Einkommensschwankungen hatte, sollte die Bescheide im Januar genau prüfen.
Die eigentliche Sensation ist die neue Aktivrente, die Deutschlands Fachkräftemangel entgegenwirken soll. Ab Januar profitieren Rentner, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, von einem neuen Steuerfreibetrag:
- Monatlich 2.000 Euro des Arbeitslohns bleiben komplett steuerfrei
- Die Regelung gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
- Selbstständige und Minijobber fallen nicht darunter
„Erstmals belohnt das Steuersystem die Weitarbeit nach 67 explizit mit einem dedizierten Freibetrag, der zusätzlich zur regulären Rente kommt”, bewerten Arbeitsmarktexperten den Vorstoß. Für viele ersetzt die Aktivrente die komplizierten Flexirenten-Berechnungen und macht Weiterbeschäftigung finanziell deutlich attraktiver.
Kann diese Maßnahme tatsächlich nennenswert Rentner zurück in die Betriebe holen? Die Personalabteilungen sind skeptisch: Zwar steigt der Nettoverdienst spürbar, doch die Umstellung der Lohnabrechnungssysteme bereitet bereits jetzt Kopfzerbrechen.
Erwerbsminderungsrente: Zuschläge werden integriert
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, erlebt gleich zwei Änderungen:
1. Integration der Zuschläge (ab 1. Dezember 2025):
Bereits nächste Woche tritt Phase zwei der „Bestandsverbesserung” in Kraft. Der seit Juli 2024 separat gezahlte Zuschlag wird ab 1. Dezember dauerhaft in die monatliche Rentenzahlung eingerechnet. Die Verwaltungsvereinfachung betrifft rund drei Millionen Rentenkonten.
2. Höhere Hinzuverdienstgrenzen (ab Januar 2026):
Die jährlichen Verdienstgrenzen steigen mit dem Bezugswert der Sozialversicherung:
- Volle Erwerbsminderung: Jährlich voraussichtlich bis zu 19.661 Euro (Formel: 3/8 von 14-mal dem monatlichen Bezugswert)
- Teilweise Erwerbsminderung: Individuelle Berechnung mit proportionalen Erhöhungen
Anders als bei der regulären Altersrente können höhere Verdienste hier nach wie vor zu Leistungskürzungen führen.
Minijob-Grenze klettert auf 603 Euro
Parallel zu den Rentenreformen steigt die allgemeine Minijob-Grenze. Gekoppelt an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde erhöht sich die monatliche Schwelle von 556 auf 603 Euro zum 1. Januar 2026.
Diese Anpassung ist besonders für Rentner relevant, die nicht für die Aktivrente qualifiziert sind (die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung voraussetzt), aber trotzdem ihre Rente aufbessern möchten.
Kritik an wachsender Komplexität
Die Bündelung der Regelungen spiegelt die Regierungsstrategie wider, das Rentensystem zu stabilisieren und gleichzeitig die „Silver Workforce” zu mobilisieren. Während die Babyboomer-Generation in Spitzenzahlen in den Ruhestand geht, ist die Aktivrente ein direktes fiskalisches Instrument, um erfahrene Fachkräfte im Markt zu halten.
Doch Sozialverbände warnen: „Wir haben jetzt ein Drei-Ebenen-System: unbegrenzter Hinzuverdienst für normale Altersrentner, steuerfreie Boni für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und strikte Obergrenzen für Erwerbsminderungsrentner.” Die finanziellen Vorteile seien real, der bürokratische Aufwand für Unternehmen wachse jedoch erheblich.
Was Rentner jetzt wissen müssen
Offizielle Bescheide zur neu berechneten Grundrente und zur Integration der Erwerbsminderungszuschläge treffen zwischen jetzt und Mitte Januar ein. Personalabteilungen stehen vor der Herausforderung, ihre Lohnsysteme rechtzeitig umzustellen, um den steuerfreien Status der ersten 2.000 Euro für berechtigte Mitarbeiter ab Januar abzubilden.
Die nächste große Anpassung steht im Juli 2026 an: die jährliche Rentenanpassung. Erste Prognosen deuten auf moderate Steigerungen hin, verbindliche Zahlen gibt es aber erst im Frühjahr. Vorerst konzentriert sich alles auf den Jahreswechsel – einer der größten Einschnitte in der Besteuerung nachberuflicher Arbeit seit Jahren.
Hinweis: Dieser Artikel liefert allgemeine Informationen auf Basis aktueller Ankündigungen vom 25. November 2025 und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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