Grundfreibetrag, Netto

Grundfreibetrag steigt: Mehr Netto für Millionen Deutsche

27.12.2025 - 13:34:12

Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro, Kindergeld und Kinderfreibetrag werden ebenfalls erhöht. Dies ist die zentrale Entlastung für Arbeitnehmer und Familien.

Ab Januar 2026 bleibt mehr vom Brutto: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro. Das ist die zentrale Entlastung für alle Arbeitnehmer im neuen Jahr.

Die Anhebung um 252 Euro gegenüber 2025 ist beschlossene Sache. Sie soll das Existenzminimum vor Steuern schützen und die schleichende Mehrbelastung durch die kalte Progression abfedern. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Freibetrag auf 24.696 Euro. Das Bundesfinanzministerium bestätigte die Werte als Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes.

Kindergeld und Kinderfreibetrag werden erhöht

Familien profitieren gleich doppelt. Das Kindergeld steigt pauschal um 4 Euro auf nun 259 Euro monatlich. Parallel wird der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben. Er liegt 2026 bei 6.828 Euro, was zusammen mit den Freibeträgen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung einen steuerfreien Gesamtbetrag von 9.756 Euro pro Kind ergibt.

Auch für Pendler ändert sich etwas. Die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer bleibt erhalten. Sie ist besonders für Berufspendler mit langen Anfahrtswegen ein wichtiger Steuervorteil.

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Solidaritätszuschlag: Entlastung für mehr Einkommen

Die Grenze, ab der der Solidaritätszuschlag fällig wird, verschiebt sich deutlich nach oben. Singles zahlen ihn erst, wenn ihre festgesetzte Einkommensteuer 20.350 Euro übersteigt. Im Vorjahr lag diese Schwelle bei etwa 19.950 Euro. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Wert auf 40.700 Euro. Eine Milderungszone sorgt dafür, dass der Zuschlag oberhalb dieser Grenzen nicht abrupt, sondern gestaffelt ansteigt.

Hintergrund: Kampf gegen die kalte Progression

Die Anpassungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Der regelmäßige Existenzminimumbericht der Bundesregierung verpflichtet den Gesetzgeber, das steuerfreie Existenzminimum anzuheben. Ökonomen sehen darin einen notwendigen Mechanismus für Steuergerechtigkeit. Ohne diese Korrekturen würden Inflationsausgleiche in den Gehältern durch höhere Steuerlasten sofort wieder aufgefressen.

Für Personalabteilungen bedeutet die Reform konkretes Handeln. Die neuen Werte müssen in die Lohnbuchhaltungssoftware für den Januar 2026 eingepflegt werden. Die meisten großen Anbieter haben die Updates nach den parlamentarischen Beschlüssen von 2024 und 2025 bereits vorbereitet.

Was bleibt für den Steuerzahler?

Ein Beispiel macht die Wirkung deutlich: Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.500 Euro wird ab Januar spürbar weniger Lohnsteuer abgeführt bekommen – vorausgesetzt, alle anderen Faktoren bleiben gleich.

Die Diskussion um eine grundlegendere Reform des Steuertarifs geht indes weiter. Forderungen nach einem automatisch an die Inflation angepassten „Tarif auf Rädern“ bleiben auf der politischen Agenda. Für das kommende Jahr aber ist die Erhöhung des Grundfreibetrags die wichtigste direkte Entlastung für die Steuerzahler.

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