Grundfreibetrag, Euro

Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro

31.12.2025 - 20:12:12

Millionen Steuerzahler und Schuldner müssen sich zum Jahreswechsel auf wichtige finanzielle Änderungen einstellen. Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Diese Erhöhung zieht im Sommer automatisch höhere Pfändungsfreigrenzen nach sich – ein doppelter finanzieller Puffer für viele Haushalte.

Während die neuen Steuerwerte bereits am 1. Januar gelten, erfolgt die Anpassung der Pfändungsschutzgrenzen erst zum 1. Juli 2026. Diese Entkopplung stellt Arbeitgeber und Lohnbuchhaltungen vor eine organisatorische Herausforderung.

Die Anhebung des Grundfreibetrags um 252 Euro ist der zentrale Hebel für die 2026er Anpassungen. Für Alleinstehende steigt der Betrag von 12.096 auf 12.348 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt er sich auf 24.696 Euro.

Hinter der Erhöhung steht der gesetzliche Mechanismus zur Bekämpfung der kalten Progression. Sie soll verhindern, dass Inflation und Gehaltssteigerungen Arbeitnehmer in höhere Steuerprogressionen drücken, ohne dass ihre Kaufkraft real steigt. „Diese Anpassung ist essenziell, um die Nettoeinkommen mittlerer und unterer Einkommensgruppen zu stabilisieren“, kommentiert ein ARAG-Rechtsexperte die am Mittwoch bekräftigte Anpassung.

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Da die Pfändungsfreigrenzen nach der Zivilprozessordnung (§ 850c ZPO) direkt an die Entwicklung des Grundfreibetrags gekoppelt sind, löst diese Steigerung eine verbindliche Erhöhung des geschützten Existenzminimums für Schuldner aus.

Pfändungsschutz: Mehr Netto ab Juli

Die neuen Pfändungsfreigrenzen treten traditionell erst zur Jahresmitte in Kraft. Seit der Reform 2021 erfolgt die Anpassung immer zum 1. Juli. Die aktuell gültigen Tabellen behalten somit bis zum 30. Juni 2026 ihre Gültigkeit.

Erst dann werden die neuen, höheren Freigrenzen wirksam. Das Bundesministerium der Justiz wird die konkreten Beträge voraussichtlich im Frühjahr im Bundesgesetzblatt bekannt geben. Juristische Analysen rechnen mit einem proportionalen Anstieg des unpfändbaren Grundbetrags für einen alleinstehenden Schuldner ohne Unterhaltspflichten – dieser liegt aktuell bei rund 1.560 Euro.

Für Kontoinhaber bedeutet das: Die Basisschutzkonten (P-Konten) werden von den Banken automatisch angepasst, allerdings ebenfalls erst zum Stichtag im Juli.

Unterhalt und Digitalisierung: Weitere Neuerungen

Anders verhält es sich bei Unterhaltspflichten. Die zum 1. Januar 2026 in Kraft tretende „Düsseldorfer Tabelle“ sieht erhöhte Mindestunterhaltsätze für Kinder vor. Für die jüngste Altersgruppe (0-5 Jahre) steigt der Satz beispielsweise um 4 Euro monatlich.

Diese Änderung wirkt sich unmittelbar auf Pfändungsberechnungen aus: Höhere Unterhaltsverpflichtungen erhöhen in der Regel die individuelle Pfändungsfreigrenze, da für jeden Unterhaltsberechtigten zusätzliche Freibeträge gewährt werden.

Parallel schreitet die Digitalisierung der Finanzverwaltung voran. Ab 2026 wird der digitale Steuerbescheid via ELSTER zum Standard für technikaffine Nutzer. Das papierlose Verfahren soll Bürokratie abbauen und Prozesse beschleunigen.

Kritik und wirtschaftlicher Kontext

Trotz der Erhöhung gibt es kritische Stimmen. Der Bund der Steuerzahler und Sozialverbände begrüßen die Anpassung zwar grundsätzlich, halten das Plus von gut 2 Prozent angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten jedoch für zu verhalten. Die kumulierten Preissteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und Wohnen belasten das reale Existenzminimum weiterhin stark.

Für Schuldner gilt bis Juli 2026 eine Übergangsfrist: Wer durch inflationsbedingte Gehaltsanpassungen im Frühjahr mehr Netto verdient, sollte prüfen, ob dieses höhere Einkommen die aktuellen Pfändungsgrenzen überschreitet. Bis zur Anhebung im Sommer könnte dann vorübergehend ein größerer Teil des Lohns pfändbar sein.

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