Gründungszuschuss 2026: Hürden bleiben hoch, Kosten steigen
10.01.2026 - 13:01:12Für angehende Gründer beginnt das Jahr mit einer doppelten Belastungsprobe. Die erhoffte Erleichterung beim Gründungszuschuss ist ausgeblieben, gleichzeitig werden die Sozialabgaben teurer.
Berlin, 10. Januar 2026 – Die kalte Dusche für Deutschlands Start-up-Szene ist perfekt. Das geplante „SGB III Modernisierungsgesetz“, das den Zugang zur staatlichen Startfinanzierung erleichtern sollte, ist gescheitert. Statt der angekündigten Senkung gilt weiterhin die strenge 150-Tage-Regel. Parallel dazu steigen die Mindestbeiträge für die Krankenversicherung von Selbstständigen spürbar an. Eine schwierige Ausgangslage für alle, die 2026 den Sprung in die Selbstständigkeit wagen wollen.
Die unveränderte 150-Tage-Falle
Die größte Hürde bleibt die sogenannte Restanspruchsdauer. Der gescheiterte Gesetzentwurf hätte den erforderlichen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 auf 90 Tage reduzieren sollen. Diese Lockerung wäre für viele ein entscheidendes Zeitpolster gewesen. Da die Reform aber der Diskontinuität zum Opfer fiel, gilt unverändert § 93 SGB III.
Das bedeutet konkret: Wer den Gründungszuschuss erhalten will, muss zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage ALG I-Anspruch haben. Zudem handelt es sich um eine Ermessensleistung. Die Arbeitsagenturen entscheiden im Einzelfall und sind nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Vermittlung in eine Festanstellung hat theoretisch Vorrang.
„Viele haben ihre Anträge im Vertrauen auf die neue Regel hinausgezögert“, berichten Gründungsberater. „Wer jetzt nur noch 100 oder 120 Tage Restanspruch hat, geht leer aus.“ Experten raten dringend davon ab, auf eine nachträgliche Gesetzesänderung zu spekulieren.
Teurere Absicherung: Höhere Mindestbeiträge
Während die Zugangsregeln stagnieren, wird der Start teurer. Zum 1. Januar 2026 sind die Bezugsgrößen in der Sozialversicherung angepasst worden. Die einheitliche Bezugsgröße liegt nun bei 3.955 Euro monatlich.
Die Konsequenz für Selbstständige: Die Mindestbemessungsgrundlage für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steigt auf 1.318,33 Euro. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent müssen Gründer mit geringem Einkommen nun mit monatlichen Mindestbeiträgen zwischen 220 und 270 Euro rechnen – inklusive Pflegeversicherung.
Für Empfänger des Gründungszuschusses ist das brisant. Die beigesteuerte Pauschale für die soziale Absicherung beträgt unverändert 300 Euro monatlich. Diese Summe deckte früher die Beiträge oft vollständig. Jetzt müssen viele Gründer erstmals aus eigener Tasche zuzahlen, um ihre Krankenversicherung zu finanzieren.
Strategie für den erfolgreichen Antrag
Angesichts der strengen Prüfpraxis der Arbeitsagenturen raten Fachleute zu einer klaren Doppelstrategie: Schnelligkeit bei der Frist, höchste Sorgfalt beim Inhalt.
Ein solider Businessplan allein reicht oft nicht mehr aus. Gründer müssen überzeugend darlegen, warum eine Vermittlung in eine Festanstellung kurzfristig nicht möglich oder sinnvoll ist. Entscheidend sind drei Punkte:
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- Tragfähigkeitsnachweis: Eine fachkundige Stellungnahme von IHK, Handwerkskammer oder einem zugelassenen Berater muss die Wirtschaftlichkeit zweifelsfrei bestätigen.
- Realistische Planung: Der Businessplan muss die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Sozialabgaben ehrlich einpreisen. Standardvorlagen genügen nicht.
- Perfektes Timing: Die Gründung (Gewerbeanmeldung) muss erfolgen, bevor die 150-Tage-Grenze unterschritten wird. Ein rechtzeitiger Antrag sichert die Frist.
Reform auf Eis – Planung mit dem Status quo
Kommt die erleichterte Regelung doch noch? Die Frage bleibt offen. Zwar betonen alle Parteien im Koalitionsvertrag die Bedeutung von Gründungen. In der aktuellen Haushaltslage ist eine Ausweitung von Sozialleistungen wie dem Gründungszuschuss jedoch schwer durchsetzbar.
Für das Jahr 2026 gilt daher eine einfache Devise: Planen Sie mit den aktuellen, strengen Regeln. Verlassen Sie sich auf Paragraphen, nicht auf politische Absichtserklärungen. Wer die 150-Tage-Frist im Blick behält und die höheren Sozialabgaben von Anfang an einkalkuliert, kann den Zuschuss auch weiterhin als Sprungbrett nutzen. Die unternehmerische Freiheit hat ihren Preis – und der ist zum Jahresstart gestiegen.
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